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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1888-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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vollständig absorbirt sind. Wenn es nun auch möglich gewesen ist, trotz des Widerstandes, der immer in der Bezirksversammlung von Seiten der Höchstbesteuerten, die zusammen die Majorität bilden, geleistet wird, durch zudringen, so kann ich doch nicht umhin, es als nicht ganz gerechtfertigt zu finden, wenn eine Gemeinde in die Nothlage versetzt wird, von der Erlangung einer Majorität in der Bezirksversammlung abhängig zu sein. Der Nutzen dieser Straße kommt vielleicht Vü der Be zirkseinwohner zu Statten, müssen also, ohne daß sie einen Nutzen haben, im Wege der Bezirkssteuer zu dieser Straße mit beitragen. Das finde ich ungerechtfertigt; denn eine derartige Subvention sollte doch so ausgeworfen sein, daß, wenn sie nicht allen Bezirksmitgliedern zu Gute kommt, sie da vom Staate getragen wird, und in dieser Beziehung möchte ich die hohe Staatsregierung ersuchen, in den Fällen, in welchen erwiesen ist, daß die nach dem Wegebaugesetz baupflichtigen Gemeinden die Bau- und Unterhaltungskosten nicht aufzubringen im Stande sind, mit Subvention so einzutreten, daß die Betreffenden nicht in die Lage kommen, die unsichere Unterstützung der Bezirksvertretung in Anspruch nehmen zu müssen. Präsident von Zehmen: Ich würde bitten, mir den Antrag schriftlich einzureichen, um ihn zur Unter stützung zu bringen. Rittergutsbesitzer Wecke: Es war nicht ein Antrag, es war blos ein Wunsch. Präsident von Zehmen: Da erledigt sich die Sache. Staatsminister Freiherr von Könneritz: Meine Herren! Die von dem Herrn Vorredner berührte An gelegenheit gehört eigentlich weniger zu dem vorliegenden Titel des außerordentlichen Staatshaushaltsetats, als zu dem Capitel über Straßenbau, welches bereits vor einiger Zeit bei Gelegenheit der Berathung des Etats des Finanzministeriums von der hohen Kammer ge nehmigt worden ist. Es thut mir deshalb auch leid, daß ich nicht die Unterlagen zur Hand habe, um aus führlicher auf die angeregte Frage eingehen zu können, und ich muß mich im Allgemeinen darauf beschränken, zu bemerken, daß gerade gegenüber den Gemeinden Stahl berg und Hammerunterwiesenthal das Finanzministerium weiter gegangen ist, als irgendwo im Lande, und zwar mit Rücksicht auf die anzuerkennende Armuth der Ge meinden. Es handelt sich um eint Straße, welche eigentlich ein Communicationsweg ist; von den Ge meinden aber bisher als Halbchaussee unterhalten wurde. Die Gemeinden erheben für Benutzung ^dieser Straße ein Wegegeld; der Zustand derselben ließ aber sehr viel zu wünschen übrig und das Finanzministerium hat sich deshalb bereit erklärt, die Straße auf Staatskosten in einer den jetzigen Verkehrsverhältnissen entsprechenden Weise umzubauen, unter der einzigen Bedingung, soweit ich mich erinnere, daß feiten der Gemeinden das nicht sehr werthvolle Areal zur Verfügung gestellt würde. Zum Bau der Straße haben also die Gemeinden irgend welchen Beitrag nicht zu leisten; was aber die Unter haltung anlangt, so ist das Finanzministerium davon ausgegangen, daß an sich nach Umbau dieser Straße die Gemeinden, wie zeither, wieder die Unterhaltung des Weges zu übernehmen hätten; es hat sich aber mit Rück sicht auf die Armuth dieser Gemeinden bereit erklärt, auch die Unterhaltung gegen einen sehr niedrig gegriffenen Beitrag der Gemeinden zu übernehmen. Wenn man nun bedenkt, meine Herren, daß die Gemeinden ein Wege geld erheben und daß zweifellos, wenn die Frequenz dieses Weges infolge des Umbaues stärker werden sollte, auch das Wegegeld steigt, so dürfte überhaupt der Zuschuß der Gemeinden gar nicht so sehr beträchtlich werden; sollte er aber doch die Kräfte der Gemein den übersteigen, so ist allerdings nach Ansicht des Finanz ministeriums zunächst der Bezirksverband berufen, für die Verkehrsbedürfnisse des Bezirkes durch Beihilfen an die Gemeinden aufzukommen; es dürste dies auch nicht unbillig sein, da in dem Gesetz von 1873 über die Bil dung der Bezirksverbände ausdrücklich als Bezirksangelegen heit im Sinne des Z 20 dieses Gesetzes die Einrichtungen zur Beförderung des Communicationswegebaues auf geführt sind. Ich erinnere ferner daran, daß aus der französischen Kriegsentschädigung ein Betrag von 3 Mil lionen Mark an die Bezirksverbände gegeben worden ist, um denselben ihre Aufgabe zu erleichtern, und das ziffermäßige Ergebniß der Lasten, welche den Gemein den eventuell aus der Unterhaltung der fraglichen Straße erwachsen werden, ein sehr geringes sein wird. Wollte man, meine Herren, von den auch in diesem Falle vom Finanzministerium befolgten Princip abgehen, so würde Nichts übrig bleiben, als sämmtliche Wege in Staats- unterhaltung zu übernehmen; ein Mittelding giebt es nicht; denn ein so bedeutender Verkehr existirt zur Zeit nicht auf der beregten Straße, um eine Ausnahme von der Regel zu rechtfertigen, und ich glaube auch nicht, daß nach deren Umbau und Errichtung der Güterhaltestelle Bärenstein eine solche Frequenz sich entwickeln wird, daß es berechtigt sein würde, diese Straße lediglich auf Staats kosten zu unterhalten. z Präsident von'Zehmen: Verlangt noch Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall. Ich schließe die
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