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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1888-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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Referent Bürgermeister Beutler: Meine hoch geehrten Herren! Das anderweite Votum Ihrer De putation in Bezug auf den Gegenstand, der uns be- reirs einmal beschäftigt hat, ist in dem schriftlichen Be richte Nr. 77 unserer Drucksachen niedergelegt, und es ist in diesem selbigen Berichte auch referirt worden über eine zunächst an die Zweite Kammer eingegangene Pe tition des Schulvorstandes zu Niederzwönitz und Ge nossen. Dieser letzteren hat sich eine sehr erhebliche Anzahl von Schulvorständen aus dem Lande angeschlossen, nämlich 112 und zwar nicht blos von einzelnen kleineren und größeren Landgemeinden, sondern auch von kleineren Städten, unter anderen Reichenbach im Boigtlande. Die letztere Petition hat eine ein klein wenig abweichende Tendenz und Sie erlauben mir vielleicht, kurz zusammen- zufassen, welche Varianten, wie ich sie zu bezeichnen mir gestatte, überhaupt in dieser Frage nunmehr zur Debatte stehe». Die Petition, die uns zunächst beschäftigt, die des Gemeindevorstandes Richter in Ostro erstrebt die Be seitigung des 3. Fortbildungsschuljahres für alle Land gemeinden. Die neuerdings eingereichte Petition des Schulvorstandes in Niederzwönitz und Genoffen erstrebt, daß das CultusministeriuM gestatte, daß für einzelne Land- gemeinden, wo es nach den örtlichen und Erwerbsver hältnissen der Bevölkerung besonders indicirt ist, Dis pensationen, im Allgemeinen für ganze Gemeinden, ge geben würden, so daß das 3. Schuljahr nunmehr nur facultativ, nicht mehr obligatorisch sei. Die Deputatton hatte sich aus Anlaß der ersten Petitton dahin geeinigt, daß Dispensationen nur individuell ertheilt werden sollen, das heißt für einzelne Personen, für einzelne Fort- bildungsschulpflichttge, welche das 17. Lebensjahr voll endet haben, und es sollte nach dem Beschluße der De putatton seiten des Cultusministeriums weiter auf die bereits durch Verordnung als möglich gegebene Dispen sation für reife Schulpflichtige hingewiesen werden. Die vierte mögliche Variante ist die, welche die Zweite Kam mer durch ihren Beschluß sanctionirt hat, die ganze Sache auf sich beruhen zu lassen. Bei der anderweiten Verhandlung Ihrer Deputation ist, die Majorität der selben bei ihrem Beschlusse und dem der Ersten Kammer stehen geblieben, während zwei Mitglieder derselben sich durch die neuerdings abgegebene Erklärung der königl. Staatsregierung, bez. des Herrn Commissars in der De putatton beruhigt und gemeint haben, daß durch die zu gesicherte Erwägung und das Einvernehmen mit den Bezirksschulmspectoren über die Angelegenheit das Ge wünschte erreicht sei. Man hat dabei nicht «»erwogen gelassen, daß vielleicht doch hier und da in einzelnen Ortschaften der Beschluß des Ersten Kammer falsch ver standen und als ein Rütteln an dem Fortbildungsschul unterricht überhaupt ausgefaßt werden könnte. Die Mehr heit der Deputation geht davon aus, daß es zweckmäßig sei, durch eine klare Vorschrift die Voraussetzungen und den Umfang der wünschenswerthen und zulässigen Dis pensationen zu erkennen zu geben, und deshalb glaubt die Deputatton, der hohen Kammer Vorschlägen zu sollen, bei ihrem bisherigen Votum stehen zu bleiben. Präsident von Zehmen: Ich eröffne die Verhand lung. Begehrt Jemand das Wort? — Herr Kammer herr von Erdmannsdorff! Kammerherr von Erdmannsdorff: Wenn ich den Herrn Referenten richtig verstanden habe, so geht das Votum der Deputationsminorität dahin, sich dem Votum der Zweiten Kammer anzuschließen und die verschiedenen Petittonen auf sich beruhen zu lassen. Ich hatte, als die Angelegenheit zum ersten Mal bei uns verhandelt wurde, mich gedrungen gefühlt, den Anttag zu stellen: die Petitionen auf sich beruhen zu lassen; unterließ es aber, weil der Herr Referent in sehr beredten Worten mir auseinandersetzte, man habe nur deswegen das Votum vorgeschlagen, weil man einen Anttag an die Regierung bringen wolle. Dies bewog mich, von Stellung meines Antrags abzusehen. Nachdem aber die Verhandlungen in der Zweiten Kanuner stattgefunden haben und die Zweite Kammer beschlossen hat, die Petitionen auf sich beruhen zu lassen, fühle ich mich doch bewogen, de» damals beabsichtigten Anttag heute wirklich einzubringen, und stelle hiermit den Anttag: „Die Kammer wolle beschließen, die hier in Rede befangenen Petitionen auf sich beruhen zu lassen." Präsident von Zehmen: Der Antrag ist so ein fach, daß ich wohl nicht erst nöthig habe, die schriftliche Einreichung zu verlangen; ich stelle also sofort die Unter stützungsfrage. Wird dieser Antrag unterstützt? — Ausreichend. Er ist also mit Gegenstand der Verhand lung. Wünscht noch Jemand das Wort? — Herr Frei herr von Burgk! Kammerherr von Burgk: Ich beabsichtige nicht, dem Herrn Berichterstatter in irgend einer Weise vorzugreife« in seiner Kritik; nur bemerken möchte ich, daß in Wahr heit sich die Deputaüon nicht in eine Minorität und Majorität gespalten Hal Es ist auch von der sogenann ten Minorität nicht der Anttag gestellt worden, die Pe tition auf sich beruhe« zu laße«; es haben sich vielmehr
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