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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1888-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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Güterzufuhrstraße in Waldheim einen Beitrag zu den Herstellungskosten nicht abfordern lassen zu wollen. Motivirt wird diese Bitte damit, die Stadt Wald heim könne sich der Thatsache nicht verschließen, daß die vorgenannte Bestimmung auf die Entwickelung der Bau- thätigkeit an dieser Straße hemmend einwirke und daß diese Bestimmung die betreffenden Bauherren um so härter träfe, als ohnehin die Bauausführung an sich an dieser Straße durch deren Lage erschwert sei und einen größeren Aufwand, als auf anderem Terrain erfordere. Bei dem bergigen Terrain ergäbe sich nun hieraus als natürliche Folge, daß die weitaus größere Anzahl der anliegenden Bauplätze nur unter besonderen Unkosten nutzbar zu machen seien. Daß daher neben solchen Unkosten die Forderung eines Beitrages zu den Herstellungskosten der Straße die Baulust ganz wesentlich beeinträchtige, dies bedürfe wohl keines weiteren Erweises. Weiter beruft sich Petent auf die günstige finanzielle Lage des Staates, sowie darauf, daß ja in der Regel an fiskalischen Straßen eine Herbeiziehung der Anbauer an dieselben zu den Herstellungskosten nicht stattfände. Ich habe zunächst zu bemerken, daß es sich um keine fiscalische Straße handelt, sondern nm eine städtische Straße, zu welcher der Staat ganz ausnahmsweise eine sehr erhebliche Beihilfe geleistet hat. Wenn die Bebau ung des fraglichen Areals vom Stadtrath zu Waldheim als erschwert hingestellt wird, so ist zu erwidern, daß die Bebauung des Areals durch die Beihilfe des Staates überhaupt erst möglich geworden ist. Absicht und bez. Aufgabe des Staates ist es doch nur gewesen, eine be queme Zufahrtsstraße zum Bahnhof Herstellen zu helfen; keinesfalls aber ein neues städtisches Bauareal zu er schließen. Es ist deshalb ganz richtig, wenn im jen seitigen Bericht bemerkt ist, daß, wenn der Stadtrath zu Waldheim eine schnellere Bebauung des fraglichen Areals wünscht, er doch den den Adjacenten erwachsenden Mehr aufwand auf die Stadtcasse übernehmen möge. Weder Rechts-, noch Billigkeitsgründe sprechen für die Petenten. Gerade für Waldheim ist außerordentlich viel geschehen. Die Deputation kann nur Vorschlägen: „dem Beschluß der jenseitigen Kammer beizutreten und die Petition auf sich beruhen zu lassen". Präsident von Zehmen: Ich eröffne die Verhand lung. Wünscht Jemand das Wort? — Es geschieht nicht. „Tritt die Kammer dem Gutachten der Deputa tion bei und will sie demgemäß beschließen?" Einstimmig: Ja. Meine Herren! Gestatten Sie mir, hier einzufügen, daß ich soeben ein Telegramm Sr. Durchlaucht des Fürsten von Schönburg erhalten habe, wonach er sich für die heutige und die nächste Sitzung entschuldigen läßt. Bekanntlich hat ihn der Trauerfall bettoffen, daß sein zweiter Sohn plötzlich gestorben ist; also Se. Durch laucht dürfte hierdurch vollkommen entschuldigt sein. Der nächste Gegenstand ist: „Bericht der vierten Deputation über die Petition des Domherrn vr. Friederici in Leipzig, Einkommensteuerreclama- tionssache betreffend." (Bericht d. IV. Deput., s. Beil. z. d. Mittheil.: Berichte d. I. K. 1. Bd. Nr. 92.) Referent Herr Kammerherr von Schönberg! Referent Kammerherr von Schönberg-Mockritz: Meine Herren! An der Hand des gedruckt vorliegenden Berichts gestatten Sie mir, Ihnen in der Kürze zum Gegenstände der heutigen Tagesordnung noch Folgendes zu bemerken: Wie aus dem Berichte hervorgeht, hat der Bitt steller aus dem Betriebsjahre 1884 eine KuxauSbeute erworben und im Jahre 1885 bezahlt bekommen. Diese Kuxausbeute hat er am Schluffe des Jahres 1885 als Einnahme declarirt und im Jahre 1886 darnach die Steuer bezahlt. In dem Jahre 1886 ist ihm eine Kuxausbeute darum nicht zugekommen, weil das vorige Bettiebsjahr — das Jahr 1885 — wie bekannt, aus den ManS- felder Kuxen keinen Ueberschuß zur Verlheilung gebracht hat. In Consequenz seines vorhergegangenen Verfahrens hat nunmehr der Bittsteller davon abgesehen, in seine Declaration vom Herbst 1886 eine Einnahme für die Kuxe einzustellen. Der hieraus entstandene, nicht un bedeutende Ausfall in dem declarirten Einkommen hat die Einschätzungscommission bewogen, der Sache näher- zutteten. Nachdem sie dann erfahren hat, daß und aus welchem Grunde vom Bittsteller am Schluffe des Jahres 1886 ein Einkommen aus den Kuxen nicht declarirt worden, so hat gleichwohl die Einschätzungscommission den Kuxerttag, welchen der Bittsteller bereits zu Ostern des Jahres 1885 bezogen, im Herbst declarirt und im Jahre 1886 versteuert hat, dem Bittsteller nochmals als ein Einkommen angerechnet und ist darnach die Steuer erhoben worden. Gegen dieses Verfahren hat nun Bitt steller unter Bezugnahme auf die betreffende Vorschrift in 8 16 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes reclamirt und geltend gemacht, daß er dadurch, daß man ihm diesen Steuerbettag angesonnen habe, auS demselben Steuerobjecte zweimal die Einkommensteuer habe ent richten müssen. Mit seinen Reclamationen ist aber Bitt steller in allen Instanzen abgewieseu worden «ad ha
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