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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1888-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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bindenden Beschluß gefaßt. Mit Recht hat man aller dings für diesen Fall gesagt, daß dann der Verkehr von der oberen nach der unteren Stadt wesentlich durch die Kreuzgänge beeinträchtigt werde. Nun, meine Herren, ich glaube, in objektiver Weise die einander gegenüber stehenden Interessen dargelegt zn haben und, da ich meine, was ich vorhin ausgeführt habe, daß die Zuständig keit über die endgiltige Entscheidung kaum irr den Händen der Kammer liegt, die Kammer bitten zu sollen, zunächst einmal die Mittel für die Renovation für die gesammten Kreuzgänge bewilligen zu wollen. Die Entscheidung, in welchem Maaße die Renovation und Erhaltung der Kreuzgänge erfolgen soll, wird dann durch eine ent sprechende Auseinandersetzung der politischen Gemeinde und der die kirchlichen und künstlerischen Interessen ver tretenden Kirchengemeinde erfolgen können. Ich glaube, dann ist die letztere in der Lage, sagen zu können: die Mittel zur Erhaltung der Kreuzgänge hat uns das Land verwilligt, wir sind im Stande, den künstlerischen und historischen Interessen Rechnung zu tragen und wir wer den gemeinsam abwägen, inwieweit sich diese Interessen vereinigen lassen. Ich habe die Ueberzeugung, daß sich beide sehr wohl vereinigen lassen, indem man den größten Thei! der Kreuzgänge erhält und den künstlerischen und histo rischen Interessen, ebenso wie den thatsächlichen Berkehrs interessen Rechnung tragen kann. Referent Rittergutsbesitzer Peltz: Wenn ich vorhin anführte, daß der gesammte Kirchenvorstand zu Freiberg um eine Beihilfe zur Erhaltung der Kreuzgänge nach gesucht habe, so kann ich mich auf den Bericht der Zweiten Kammer beziehen, wo dies angeführt ist, und ich glaubte auch annehmen zu dürfen, daß dies auf Grund einer Mittheilung der Regierung geschehen sei, da es keinerlei Widerspruch erfahren hat. Was nun das Uebrige an langt, so hat die Deputation mit dem Wunsche der Er haltung der Kreuzgänge geglaubt, diese Angelegenheit vertrauensvoll der Regierung überlassen zu dürfen. Sie befindet sich dabei auch in Uebereinstimmung mit den Ansichten des Herrn von Schönberg, daß man nicht die Kreuzgänge, wie er sich ausdrückte, von der sogenannten Knickstelle an abbreche; denn für den Abbruch könnten nur Verkehrsinterefsen sprechen. Nun, meine Herren, die Verkehrsinteresseu können nicht ein so großes Gewicht dafür einwerfen; einestheils haben wir uns selbst davon überzeugen können, wenn ich auch zugeben will, daß diese Ansicht nicht ausschlaggebend sein kann; aber der königl. Amtshauptmann von Freiberg hat in der Zweiten Kammer bestätigt, daß die Verkehrsinterefsen entschieden ein Wegreißen der.Kreuzgänge nicht veranlassen könnten. Dann sollte ich auch meinen, wenn wirklich die Verkehrs interessen so groß seien, daß sie von der sogenannten Knickstelle an eine Erweiterung des Weges bedürften, dann nicht die Stadt vor einigen Jahren zwei ganz neue Gebäude au diese enge Gasse gebaut hätte. Es hätte gewiß der Stadt gelingen können, diese Gebäude etwas zurückzubauen, wenn wirklich die Verkehrsinterefsen so groß wären. Oberhofprediger vr. Kohlschütter: Die beiden Herren Vorredner, Herr von Schönberg und Herr Bürger meister Beutler, haben auch des Verhaltens der Kirchen behörde in dieser Sache gedacht. Das veranlaßt mich, Etwas darüber zu bemerken, wie sich das evangelisch lutherische Landesc onsistorium zu der Sache zu stellen gehabt hat. Es hat, so oft bei ihm die Sache zur Sprache gekommen ist, den lebhaften Wunsch gehabt, daß diese Kreuzgänge möchten erhalten und, soweit nöthig, restaurirt werden. Wenn aber gesagt worden ist, es sei das die Pflicht des Kirchenvorstandes gewesen, dafür zu sorgen, woraus ja dann auch folgt, daß es Pflicht der kirchlichen Oberbehörde gewesen sein würde, den Kirchen vorstand dazu zu nöthigen, so muß ich Etwas entgegnen. Allerdings ist die kirchliche Oberbehörde berechtigt, die Kirchengeweinden zu nöthigen, Das, was zu ihren gottesdienstlichen Zwecken gehört, in Ordnung zu erhalten und zu beschaffen, nach Umständen wiederherzustellen. Aber da die Kreuzgänge nicht irgendwelchen gottesdienst lichen Zwecken der Gemeinde dienen, so war eS auch für die Behörde unmöglich, den Kirchenvorstand zu nöthigen, daß er sie erhalte; sie mußte sich darauf beschränken, dazu zu rathen und den dringenden Wunsch zu erkennen zu geben, und sie hat das gethan, nicht blos dem Kirchen vorstande gegenüber, sondern auch nach anderer Seite jin und, wie ich nun mit größter Freude es ja heute aussprechen kann, mit gutem Erfolge. Es ist, indem ich ums Wort bat, sogleich meine Absicht gewesen, meine Freude und meinen Dank darüber kund zu geben, daß die königl. Staatsregierung aus Veranlassung der ein gegangenen Petitionen und auf Grund der abgegebenen ächverständigen Gutachten dieses Postulat in das Budget eingestellt hat, und ich zweifle auch nicht im Geringste», daß die Kammer gern und freudig die Bewilliguug in diesem Stücke aussprechen wird. Bürgermeister Beutler: Der Herr Referent hat in seinen erwidernden Worten ausdrücklich darauf hin gewiesen, daß »ach seiner Ueberzeugung die Berkehrs interessen auch für die Erweiterung des Straßentheils,
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