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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1888-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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meinderathsmitglieder Alfred Hillemann und Genossen in VolkmarSdorf bei Leipzig über eine Entscheidung des königl. Ministeriums des Innern, die Auslegung von W 30 und 53 der Revidirten Landgemeindeordnung und des für Volkmarsdorf geltenden Ortsstatuts betref fend."*) (Antrag d. IV. Depnt., s. Beil. z. d. Mittheil.: Berichte d. I. K. 1. Bd. Nr. 106.) Referent Herr Bügermeister Beutler! Referent Bügermeister Beutler: Meine Herren! Die vorliegende Beschwerde ist nur an dir hohe Zweite Kammer des königl. sächsischen Landtages gerichtet ge wesen und es hätte daher eigentlich die Deputation keine Veranlassung gehabt, sich speciell mit derselben zu be schäftigen, wenn nicht die Zweite Kammer aus Anlaß derselben einen Antrag an die königl. Staatsregierung zu richten beschlossen hätte. Deshalb war es auch noth wendig, sich mit den einzelnen BeschwerdepuMen, wenn auch nur obiter, oberflächlich zu beschäftig,», und es konnte Ihre Deputation zu denselben Beschlüssen auch in Bezug auf die Beschwerdepunkte gelanger, wie sie sich auch mit dem Anträge, der an die Hofe Staats- rrgierung aus Anlaß dieser Petition gerichet werden soll, einverstanden erklären konnte. Gestalten Sie mir, zunächst mit wenig» Worten auf die Beschwerde selbst einzugehen. Dieselbe ist unter zeichnet von einem C. Alfred Hillemann und sieben Ge nossen, sämmtlich Gemeinderathsmitglieder »er Land gemeinde Volkmarsdorf bei Leipzig. Dieselkn führen aus, daß ein Nachtrag zu dem Ortsstatut wn Volk marsdorf unrechter Weise zu Stande gekommn sei. Ich muß dabei zunächst vorausstellen, daß in Vtkmarsdorf nach dem vor dem November 1886 bestehenden O rtsstatut die Wahl der Gemeinderathsmitglieder, der 16 Ausschuß mitglieder in fünf verschiedenen Classen erfolg, daß nach diesem Ortsstatut die Ansässigen eingetheilt waren in drei Classen, und zwar die 1. Classe begehend aus denjenigen Grundbesitzern, welche mehr, als 60 Steuer einheiten haben und mindestens der 12. Einkmmensteuer- classe angehören. Es waren also Erfordernß der Zu gehörigkeit zur 1. Classe zwei Voraussetzugen: ein mal der Besitz eines Grundstückes von über 00 Steuer einheiten und mindestens die Zugehörigkeit zu 12. Ein- kommensteuerclasse. Die 2. Classe bestand ms Den jenigen, welche entweder einen solchen Grundlsitz haben oder wenigstens in der 12. Einkommensteuerlasse sich *) R. ll. S. r. Bd. S. so« ff. befinden, wo also blos eine der beiden Voraussetzungen zutraf, welche in der 1. Classe cumulativ gefordert wür den. Die 3. Classe umfaßt alle übrigen ansässigen Ge meindemitglieder und die 4. und 5. Classe enthielten die unansässigen Gemeindemitgliedcr, und zwar in der Eintheilung, daß die 4. Classe gebildet wurde von Den jenigen, welche mindestens der 8. Einkvmmensteuerclasse zugehören, und die 5. Classe, welche weniger, als die 8. Einkömmensteuerclasse repräsentirt. Auf Grund dieses Ortsstatutes ist die bisherige Gemeinderathswahl und die Wahl der Ausschußpersonen erfolgt. Im November des Jahres 1886 hatte nun eines der Gemeinderathsmitglieder den Antrag gestellt, es möchten die Verhältnisse der Ausschußmitgliedcr in Bezug auf ihre derzeitige Zugehörung zu den einzelnen verschie denen Classen einer Prüfung unterzogen werden nach der Richtung hin, ob etwa ihre Einkommens- und Besitz verhältnisse sich in der Weise verändert hätten, daß auch zugleich eine Veränderung der Zugehörigkeit zu den ver schiedenen Classen herbeigeführt worden sei. Wahrschein lich hat der betreffende Antragsteller schon im Voraus gewußt, daß allerdings solche Veränderungen eingetreten waren, und ist dieser Antrag auf eine derartige Revision auch in der Gemeinderathssitzung vom 23- November, wie eine Abschrift-des Protokolls über dieselbe aus-weist, angenommen worden. Hierbei soll sich nun gleichzeitig heraüsgestellt haben, daß drei von den Gemeinderaths- mitgliedern nicht mehr den betreffenden Classen angehörten) aus denen sie gewählt worden seien. Toch ist hierfür eine Bescheinigung nicht beigebracht worden. Nun ist in derselben Gemeinderathssitzung, wo der Beschluß auf Revision der persönlichen Verhältnisse der Ausschußmitglieder angenommen worden ist, gleichzeitig Zweierlei noch beschlossen worden, einmal nämlich sind zwei Gemeindeälteste gewählt worden in dieser selben Gemeinderathssitzung und zweitens ist ein Nachtrag zum Ortsstatut beschlossen worden, wonach der Verlust der Eigenschaft, welche die Zugehörigkeit zu den einzelnen Classen bedingt, wenn dieser Verlust im Lause der Wahl periode eintritt, nicht gleichzeitig auch das Ausscheiden aas dem Gemeinderath zur Folge haben soll, mit anderen Worten, es sollte künftig der Besitz der fraglichen Classen eigenschaft nur zur Zeit der Wahl vorausgesetzt werden und eine Veränderung in Bezug auf diese Eigenschaft während der Wahlperiode ein Ausscheiden nicht zur Folge haben. ... Die Beschwerdeführer sagen nun: Diese beiden Be schlüsse sind ungiltig; denn in jener Gemeinderathssitzung haben drei Ausschußmikglieder mit gesessen, welche ihre Eigenschaft in der betreffenden Classe nicht mehr besaßen
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