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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1888-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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liche Hypothekarier. Das würde eine sehr große Arbeit sein, sie würde eine Reihe von Jahren erfordern und sehr viel Geld kosten. Endlich noch zwei Worte gegen die Bemerkungen des Herrn Vicepräsidenten in Bezug auf die Recognitions- registraturen. Bei der Gesetzgebung, die von dem Justiz ministerium der Zweiten Kammer gegenüber in Aussicht gestellt worden ist, würde es sich ja darum handeln, die gerichtlichen Recognitionen unnöthig zu machen und die Beglaubigungen, welche von Verwaltungsbehörden aus gehen, den gerichtlich recognoscirten Urkunden gleichzu stellen, wie das in zahlreichen anderen Ländern der Fal ist. Wenn der Stadtrath aus Rücksicht des stadträth- lichen Dienstes für bedenklich finden sollte, auf diese neue Einrichtung einzugehen oder davon Gebrauch zu machen, ja, meine Herren, so würde ich darin einen Beleg dafür finden, daß es mit den Interessen der Bevölkerung die durch die Lage des Gerichtes beeinträchtigt würden, nach der eigenen Ansicht des Stadtrathes eigentlich so weit nicht her sein könne. Der einzige sachliche Grund, der sich gegen die Verlegung des Amtsgerichts an die Marschallstraße über haupt anführen läßt, liegt in dem Interesse der Gerichts befohlenen, insoweit sie durch die Neuerung genöthigt sein werden, um das Gericht zu erreichen, einen längeren Weg zu machen, wie bisher. Daß sich dieser Theil der Gerichtsbefohlenen gegen die in Vorschlag gebrachte Rege lung ausgesprochen hat, theils selbst, theils durch ihre legitimirten Vertreter, liegt ganz in der Natur der Sache. Nur zwei Worte in dieser Beziehung. Sie werden Alle, meine Herren, wie es feiten der Regierung der Fall ist, darin übereinstimmen, daß bei der Frage nach der Zweck mäßigkeit der Ausführung einer nothwendig gewordenen neuen öffentlichen Einrichtung neben den allgemeineren Interessen, an welchen mehr oder weniger Jedermann direct oder indirect Theil hat, auch reine Privatinteressen in Betracht gezogen werden müssen, insoweit sie durch die Art und Weise der Ausführung der neuen Ein richtung beeinträchtigt oder befördert werden können, und zwar um so gewisser und um so sorgfältiger, je größer die Kreise sind, in denen eine unzweckmäßige Einrichtung ihre Nachtheile fühlbar machen würde. Aber diese Forde rung ist doch an öffentliche Einrichtungen jedwelcher Art zu stellen. Schlüßlich gipfelt ja der Zweck alles Dessen, was im öffentlichen Interesse geschieht, in. der Wahrung, in der Förderung und in dem Schutze der Interessen der einzelnen Staatsangehörigen. Nun will ich aber nicht bestreiten, daß gerade für eine Angelegenheit der Art, wie sie heute uns beschäftigt, es einen besonderen Grund hat, wenn die Interessen des Publicums mit besonderer Schärfe in den Vordergrund gestellt werden. Der Dienst, den die Rechtspflege dem öffentlichen Interesse leistet, liegt ja schlüßlich, abgesehen von der Strafrechtspflege, die hier nicht in Betracht kommt, vollständig und aus schließlich in der Function, welche die Gerichte in Privat angelegenheiten, zum Schutze und zur Förderung von persönlichen Interessen der einzelnen Gerichtsbefohlenen auszuüben haben; und von diesem Standpunkte aus ist es ja erklärlich, wenn man zur Motivirung der For derung, daß für die Entscheidung der Platzfrage das Interesse des Publicums in erster Linie oder gar aus schließlich in Betracht gezogen werden müsse, auf den allgemeinen und niemals bestrittenen Satz Bezug ge nommen hat, daß die Gerichte dem Interesse des Publi cums zu dienen haben. Gewiß, dieses Interesse des Publicums wäre als das allein berechtigte und als daS allein ausschlaggebende anzuerkennen, insofern eS sich darum handelte, daß die Erreichbarkeit des Gerichts über haupt und jedenfalls nicht in solcher Weise erschwert werde, daß dem Publicum dadurch wirkliche Nachtheile erwachsen können. Aber, meine Herren, davon kaust doch hier in der That nicht die Rede sein. Der Mehr aufwand von 10 oder 15 Minuten, der den Einzelnen in der Regel nur immer in vereinzelten Fällen trifft, wird für Manchen eine unerwünschte Unbequemlichkeit sein; aber mehr nicht. Bon ökonomischem Nachtheil für den Einzelnen kann ein derartiger Zeitverlust, wen« überhaupt, doch nur ganz ausnahmsweise, in ganz besonders gestalteten Fällen sein, und noch viel weniger ann davon die Rede sein, daß die Promptheit der Rechtspflege dadurch im Allgemeinen beeinträchtigt werden könne. Wäre dies nicht der Fall, so würde man anerkennen müssen, daß jeder Stadttheil Anspruch auf ein besonderes Amtsgericht habe. Ebenso wenig kann ich anerkennen, meine Herren, wenn in den Petitionen, die von den ländlichen Ortschaften eingegangen find, oder in deren Vertretung darauf Bezug genommen ist, daß die Bewohner des ländlichen Bezirks ein besonderes Interesse an der Lage des Amtsgerichts im Centrum der Stadt haben müßten, weil dann der Einzelne gelegentlich einer nothwendigen Anwesenheit auf dem Gerichte zu gleich seine sonstigen Geschäfte in der Stadt leichter besorgen könne. Dieses Argument, was man so häufig hört, hätte vor etwa 30 bis^40 JahrenTeines Schein der Berechtigung für sich gehabt, zu einer Zeit, wo in der That der ganze Geschäftsverkehr sich im Innern der Stadt concentrirte, wo die Geschäftsleute fast ausnahms los ihre Wohnungen und ihre Geschäftsräume im Innern der Stadt hatten und wo man fast alle laufenden kleines Einkäufe nur im Innern der Statt machen konnte. Das 86*
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