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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887-12-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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Staatshaushaltsetats ja fast in jedem Jahre ausgesetzt sind, Enttäuschungen, die dann in sehr unangenehmer Weise zurückwirken. Der vorzügliche Etat unserer säch sischen Finanzen hat die königl. Staatsregierung wohl bewogen, auch für die nächste Finanzperiode 1888/89 eine größere Anzahl außerordentlicher Ausgaben ein zustellen. Und zwar zunächst im ordentlichen Staats haushaltsetat. Dieselben finden sich zusammeugestellt auf Seite 19 der allgemeinen Erläuterungen und betragen die Summe von 8,136,132 Mark oder gemeinjährig 4,068,066 Mark. Hierzu kommt die Verweisung der Hälfte der Grundsteuer au die Schulgemeinden mit 1,494,245 Mark, mithin eine außerordentliche Ausgabe von 5,562,311 Mark. Zu diesen Ausgaben im ordent lichen Staatshaushaltsetat treten dann ferner diejenigen im außerordentlichen Etat mit 25,547,400 Mark oder gemeinjährig 12,773,700 Mark, in Summa mit den im ordentlichen Staatshaushaltsetat eingestellten gemeinjährig 18,336,011. Es wird wohl bei den einzelnen Positionen zu erörtern sein, ob sich hier vielleicht bei der einen oder der andern ein Abstrich machen läßt, und dadurch die Bilanz sich noch günstiger herausstellt, als wie die bis herige. Ich erlaube mir vorläufig hierüber kein Urtheil und behalte mir Anträge vor, wenn die einzelnen Etats dann zur Berathung gelangen werden. Ich habe bei der Debatte über die provisorische Forterhebung der Steuern die Hoffnung ausgesprochen, daß sich die Matricularbeiträge bezüglich der Antheile Sachsens an den Zöllen in dieser Finanzperiode etwas günstiger herausstellen würden. Ich habe die weitere Hoffnung hieran geknüpft, daß diese günstigere Stellung der Einnahmen, die wir vom Reiche erhalten, uns die Möglichkeit bieten könnte und würde, auch für die be drängte Nothlage der Landwirthschaft Etwas zu bewilligen. Ich muß leider gestehen, daß sich diese Hoffnung nicht erfüllt hat. Der Reichshaushaltsetat war damals, als wir die provisorische Forterhebung der Steuern bewilligten, noch nicht in meinen Händen. Er ist seitdem erschienen und es geht daraus hervor, daß die Matricularbeiträge im Reiche sich um rund 26 Millionen erhöht haben, mithin für Sachsen eine Erhöhung von 2,700,00 Mark ergeben. Der für Sachsen entfallende Mehrbetrag be ziffert sich aus 2,762,819 Mark. Im sächsischen Staats haushaltsetat war er eingestellt mit 11,304,009 Mark. Wenn diese 2,700,000 Mark rund hinzutreten, kommen wir mithin auf 14,000,000 Mark Matricularbeiträge. Dem gegenüber weist allerdings der Reichshaushaltsetat eine nicht unerhebliche Vermehrung der Zölle und Verbrauchs steuern nach. Dagegen ist der Antheil Sachsens an de» Zöllen und Verbrauchssteuern nur mit 15,616,814 Mark eingestellt. Nach dem Reichshaushaltsetat wird sich derselbe auf 18,217,314 Mark erhöhen. Es wird den Herren be kannt sein, daß diese Einstellung sich auf die Zeit vom 1. April 1888 bis 1. April 1889 bezieht, also keinen Einfluß hat auf das erste Vierteljahr 1888 und ebenso wenig Einfluß auf die nächsten A Jahre 1889. Meine Hoffnung, die ich damals ausgesprochen habe, ist aller dings durch diesen Reichshaushaltsetat, der mir seitdem zugegangen ist, sehr herabgemindert worden und ich ge stehe, wir waren nicht darauf vorbereitet. Immerhin ist die Lage nicht so ungünstig, als wie es auf den ersten Augenblick wohl scheinen möchte. Es bleiben uns immer noch 4 Millionen rund, um die der Ertrag der Zölle die Matricularbeiträge übersteigt. Wir-werden also vom Reich , circa 4,OM,000 Mark herausbekommen, voraus gesetzt, daß der Ertrag von Zöllen und Verbrauchs steuern, wie er vom Reich angesetzt worden ist, erreicht wird und daß wir nicht hinter diesem Betrag Zurück bleiben, eine Erfahrung, die sich auch bei früheren Reichs haushaltsetats bereits gezeigt hat. Wie dann die Lage sich stellen werde vom 1. April 1889, läßt sich vor der Hand nicht übersehen. Ich fürchte aber allerdings, daß wir auch nicht zu einer Herabsetzung gelangen können. Es steht das Landsturmgesetz in Aussicht und wir werden infolge dieses Landsturmgesetzes einen Nachtrag zum Reichshaushaltsetat bekouunen, der wiederum eine Erhöhung der Ausgaben bedingt. Wenn auch wohl die Absicht vorliegt, zunächst diese Erhöhung der Ausgaben durch eine Anleihe zu decken, so wird durch diese An leihe doch immerhin wiederum der Betrag der zu zahlen den Zinsen vermehrt und wird seinen Rückschlag auch auf die Matricularbeiträge äußern. Ich kann mich deshalb nur damit vollständig einverstanden erklären, wenn das königl. Finanzministerium die Beträge für Matricular beiträge und andererseits den Antheil an den Zöllen und Verbrauchssteuern vorsichtig eingestellt und uns nicht höhere Ziffern vorgeführt hat, als wir in den letzten Positionen wirklich zu erwarten haben. Ich glaube aber dennoch, daß bei dieser günstigen Lage unserer Finanzen überhaupt die Frage sich rechtfertigt, ob die ganz vor zügliche Finanzlage des Staates auch im Einklang steht mit den wirthschaftlichen Verhältnissen des Landes, namentlich mit den wirthschaftlichen Verhältnissen unserer Landwirthschaft, und ich fühle mich dazu um so. mehr veranlaßt, als im Cap. 110 des Staatshaushaltsetats wiederum die Hälfte der Grundsteuer im Betrag von 1,494^45 Mark an die Schulgemeinden überwiesen wor den ist, daß also die königl. Staatsregierung beabsichtigt, die volle Grundsteuer weiter zu erheben und aus dieser Grundsteuer abermals den Schulgemeinde» ein Geschenk
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