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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887-12-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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für den 15. Theil des in Deutschland consumirten Weizens, welcher importirt ist, kann gegenüber dem Rückgänge des Weizenpreises von 7 Mark auf den sämmtlichen Weizen nicht in Betracht kommen. Ich will diese Frage nicht weiter ausführen, da sie im Reichstag und an anderen Orten so ausführlich be sprochen wird, daß ich mich darauf beschränken kann; ich möchte nur noch ausführen, daß wir in Sachsen so viel Getreide bauen, daß wir wenigstens annähernd den Be darf für die Bevölkerung decken können, daß daher die Befürchtungen, daß wir durch die Erhöhung des Zolles unsere Bevölkerung schädigen könnten, gänzlich unbegrün det find. Wir haben nach den Durchschnittserträgen in Sachsen erbaut 230,000 Kilo Roggen und 700,000 Kilo Weizen. Das giebt auf den Kopf der Bevölkerung rund 100 Kilo, 200 Pfund Korn oder 180 Pfund Brod. Präsident von Zehmen: Ich möchte den Herrn Redner bitten, mehr bei dem Gegenstände zu bleiben, den wir zu verhandeln haben, unser sächsisches Budget. Er scheint doch hier und da ein wenig zu weit abzu- schweifen. Kammerherr von Friesen: Ich komme sofort au Das, was ich mir noch vorgenommen hatte, zur wohl wollenden Erwägung vorzuschlagen. Meine Herren! Ji übergehe alles Das, was hier etwa einschlagen würde und könnte, um meine Anträge noch weiter zu moti- viren. Ich enthalte mich, dabei bestimmte Anträge zu stellen, ich gebe blos der hohen königl. Staatsregierung, bez. dieser hohen Versammlung nachstehende Punkte zu einer wohlwollenden Erwägung anheim. Zunächst würde ich bitten, daß die 2 Pf. von der Grundsteuer, die heute zur Dotation an Schulgemeinden angewendet werden, überhaupt in Wegfall kommen. Es ist gesagt worden, daß dies nur möglich sein würde, wenn das Gesetz von 1878 geändert würde Meine Herren! Ich bin ja gar nicht dagegen, daß dieses Gesetz überhaupt geändert wird. Bor der Aenderung dieses Gesetzes vom Jahre 1878 möchte ich aber denn doch anheim geben, ob es sich nicht als zweckmäßig erweisen sollte, wenn wir eine neue Bo- nitirung unserer Grundstücke im Laude vornehmen und neue Steuerkataster aufstellen. Ich halte das für eine in jeder Beziehung dringende Nothwendigkeit, meine Herren, da unsere heutigen Steuerkataster für die Grund steuer nicht mehr als gerecht zu bezeichnen sind. Es sind seit der letzten Aufstellung solche Veränderungen eingetreten, daß sie heute einen sicheren Anhalt nicht mehr bieten. Meine Herren! Wollen wir überhaupt diese Grundsteuer weiter erheben, womit ich vollständig einverstanden bin, so muß die Grundlage, auf welcher wir sie erheben, eine gerechte sein, eine den Verhältnissen vollständig entsprechende. Den Vortheil der neuen Steuer kataster sehe ich namentlich darin, daß die Einschätzung des Einkommens des Grundbesitzes, über das so viel fach Klage erhoben worden ist und gerechte Klage geführt wird, daß dann diese Einschätzung sich einfacher gestalten wird; denn sie bietet der Einschätzungscommission dann einen Anhalt, auf den sie ihre Einschätzung besser machen kann, und ich hoffe, daß damit vielfache Klagen wegfallen werden, wie denn überhaupt unsere jetzigen Zustände der Steuerkataster für den Verkehr nur störend find. Meine Herren! Ich möchte noch dabei darauf Hin weisen, wie unsere Steuern sich überhaupt in Cap. 20 und 21 auf den Grundbesitz und diejenigen Erwerbs classen, die nicht Grundbesitzer sind, vertheilen, um hieraus den Nachweis zu führen, daß der Grundbesitz denn doch einen bei Weitem höheren Antheil zu den Staatslasten beiträgt, als die übrigen Erwerbsclassen. Wir haben zu decken, meine Herren, durch Einnahmen, die wir nicht aus den Erträgen des StaatsvermögenS selbst nehmen, den Betrag von 42,443,414 Mark, hier von entfallen nach Cap. 21 Titel 1 und 2 im StaatS- haushaltsetat auf Zölle und Verbrauchssteuern nach Ab zug von 7 Millionen, welche der Grundbesitz an Brannt wein und Schlachtsteuer allein aufbringt, 12,816,000 Mark. Es treten hinzu Cap. 20 von Titel 3 bis 6 die Steuern aus dem Gewerbebetrieb im Umherziehen 259,000, Urkunden stempel und Erbschaftssteuer 2,011,000, Kanzleisporteln 29,000, Einnahme von Steuerhäusern u s. w. 85,900, mithin 15,200,900 Mark, das sind die Verbrauchssteuer und Abgabe, an welcher die Gesammtbevölkerung gleich mäßig theilnimmt. Ziehen wir dieselben von den obigen 42 Millionen zunächst ab, so bleibt noch ein Betrag von 27,242,514 Mark übrig. Der Grundbesitz trägt dazu bei an Grundsteuern 3,024,500 Mark, an Ein kommensteuer — ich kann mich vielleicht hier etwas irren — 4 Millionen, an Branntweinsteuer 3 Millionen und an Schlachtsteuer 4 Millionen, mithin zusammen 14,024,500 Mark. Wenn ich mich in der Einkommen steuer geirrt haben sollte, so wird das jnur ein paar Hunderttausend betragm, so daß der Unterschied kein bedeutender sein dürste. Alle übrigen Erwerbsclassen tragen bei 13,218,014 Mark. Selbst zugegeben, daß ich mich hier um einige Hunderttausend geirrt habe, ö würden die übrigen Erwerbsclassen mit dem Grund besitze noch gleich beitragen. Das eingeschätzte Einkommen im Königreich Sachsen betrug 1885 1,337,020,990 Mark und der Grundbesitz war hierzu nur mit 240,562,726 Mark betheiligt, aus den übrigen Erwerbsquellen: Ge halte, Löhne, Renten, Handel und Gewerbe, 1,096,468,264 8»
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