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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1907/09,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1907/09,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028443Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028443Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028443Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1907/09
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1908-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1907/09,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 41
- Protokoll7. Sitzung 49
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 91
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 119
- Protokoll13. Sitzung 127
- Protokoll14. Sitzung 141
- Protokoll15. Sitzung 155
- Protokoll16. Sitzung 161
- Protokoll17. Sitzung 175
- Protokoll18. Sitzung 187
- Protokoll19. Sitzung 203
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 255
- Protokoll22. Sitzung 263
- Protokoll23. Sitzung 273
- Protokoll24. Sitzung 285
- Protokoll25. Sitzung 313
- Protokoll26. Sitzung 323
- Protokoll27. Sitzung 343
- Protokoll28. Sitzung 353
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 375
- Protokoll31. Sitzung 403
- Protokoll32. Sitzung 439
- Protokoll33. Sitzung 455
- Protokoll34. Sitzung 465
- Protokoll35. Sitzung 493
- Protokoll36. Sitzung 511
- Protokoll37. Sitzung 521
- Protokoll38. Sitzung 535
- Protokoll39. Sitzung 555
- Protokoll40. Sitzung 571
- Protokoll41. Sitzung 579
- Protokoll42. Sitzung 603
- Protokoll43. Sitzung 629
- Protokoll44. Sitzung 653
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 709
- Protokoll47. Sitzung 735
- Protokoll48. Sitzung 753
- Protokoll49. Sitzung 765
- Protokoll50. Sitzung 793
- Protokoll51. Sitzung 809
- Protokoll52. Sitzung 831
- Protokoll53. Sitzung 857
- Protokoll54. Sitzung 869
- Protokoll55. Sitzung 943
- Protokoll56. Sitzung 993
- Protokoll57. Sitzung 1015
- Protokoll58. Sitzung 1025
- Protokoll59. Sitzung 1033
- Protokoll60. Sitzung 1053
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1125
- Protokoll63. Sitzung 1137
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1169
- Protokoll66. Sitzung 1183
- Protokoll67. Sitzung 1195
- Protokoll68. Sitzung 1211
- Protokoll69. Sitzung 1255
- Protokoll70. Sitzung 1275
- Protokoll71. Sitzung 1289
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1331
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1357
- Protokoll76. Sitzung 1369
- Protokoll77. Sitzung 1401
- Protokoll78. Sitzung 1423
- BandBand 1907/09,1/2 -
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I. K. 57. Sitzung, um 28. Oktober 1908. 1021 (Präsident.) ^»Thiebel und deren Ehemanns Johann Wil helm Thiebel in Dresden wegen angeblich zu Unrecht erhobener Straßeubaukosten." (Drucksache Nr. 369.) Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Ökonomie rat Aasten. Berichterstatter Ökonomierat Kasten: Meine hoch geehrten Herren! Im Nenne" Ihrer vierten Depu tation habe ich die Ehre, Ihnen über eine Beschwerde zu berichten, welche von den früheren Besitzern eines Hausgrundstückes in Dresden-Löbtau, den Thiebelschen Eheleuten, Ende Februar d. I. bei denn Landtage eingereicht worden ist. Über den Sachverhalt gibt der in Ihren Händen befindliche schriftliche Bericht Auskunft, so daß ich mich kurz fassen kann. Die Beschwerde richtet sich gegen die frühere Gemeinde Löbtau, der die Petenten vorwerfen, sie habe zu Unrecht Straßenbaukosten von ihnen erhoben, sodann gegen die Verwaltungsbehörden, die als Rekursinstanz Entscheidungen getroffen haben, und schließlich auch gegen das Königl. Ministerium des Innern. Die Petition der Beschwerdeführer erstreckt sich erstens darauf, daß ihnen die nach ihrer Meinung zu Unrecht erhobenen Straßenbau-Herstellungskosten N wieder zurückerstattet werden möchten, zweitens, daß ein in das Oblastenbuch Dresden übergeschriebener Erstattungsanspruch in der Höhe von 2652 M. ge löscht werde. Da die Thiebelschen Eheleute nicht mehr Besitzer dieses Hausgrundstückes sind, so werden sie wohl an der Löschung des Eintrages im Oblasten buch wenig Interesse mehr haben, sondern nur an der Zurückerstattung der von ihnen geleisteten Zahlungen, welche sie auf 3864 M. beziffern nebst 20 Prozent Zinsen seit dem 1. Januar 1898. Aber gerade dieser Teil der Petition ist ganz abzuweisen, weil ein Rechts- grund nicht vorhanden ist, weil den Petenten zu Unrecht nichts von der Gemeinde Löbtau abgenommen worden ist. In dem einen Falle, als die Gemeinde Löbtau N52 M. als anteilige Kosten für Beschaffung und Herstellung des Crispiplatzes von ihnen erheben wollte, wurde von der Königl. Amtshauptmannschaft auf Widerspruch der Petenten dieser Anspruch abgewiesen. Es wurde also den Petenten recht gegeben. Dies ist in dem schriftlichen Berichte dargelegt, dort sind auch die einzelnen abgeforderten Beiträge und die Gerichtskosten aufgeführt, welche im Zwangs- solb'treckungsverfahren von den Petenten beigetrieben wurden. Das alles hat seine Richtigkeit. In bezug auf den zweiten Teil der Beschwerde (6) wegen nichterfolgter Löschung der eingetragenen Forderung von 2652 M. im Oblastenbuche von Dresden war Ihre Deputation im Zweifel, ob diesem Anträge nicht stattzugeben sei. Sie bat deshalb die Königl. Staatsregierung um Entsendung eines Kom missars. Dieser hat die aus Seite 5 und 6 des Be richtes stehende Erklärung abgegeben. Obwohl nun die Königl. Staatsregierung das Verlangen der Beschwerdeführer nach Löschung eines Eintrages im Oblastenbuche für Dresden nicht für begründet hält, ist sie doch der Ansicht, daß der Ersatz anspruch von 2652 M., der bei der Umschreibung aus dem Vorschußbuche von Löbtau in das Lb- lastenbuch von Dresden weder festgestellt, noch aner kannt war, nicht in das Oblastenbuch von Dresden hätte eingetragen werden dürfen, bevor der Er stattungsanspruch festgestellt war. Der Stadtrat zu Dresden hat jedoch aus Anfrage der Königl. Staats regierung erklärt, daß er auf Grund der Vorschriften in § 7 Abs. 2 des Oblastenbuch-Ortsgesetzes im Be griffe sei, nachträglich eine Feststellung des bestrittenen Ersatzanspruches gemäß § 32 der Bauordnung herbei zuführen. Diese Kostenfeststellung soll kostenfrei für die Petenten oder deren Nachbesitzer erfolgen. Die Königl. Staatsregierung hat auch erklärt, die Aus- (v) führung dieser Maßnahme im Auge behalten zu wollen. Nach diesen Erklärungen war Ihre Deputation der Meinung, daß ein Grund für die Beschwerde hin sichtlich des Eintrages im Oblastenbuche nicht mehr vorliege, und es beantragt daher Ihre vierte Deputation: „die Beschwerde der Amalie verehel. Thiebel und deren Ehemanns Johann Wilhelm Thiebel in Dresden wegen angeblich zu Unrecht er hobener Straßenbaukosten auf sich beruhen zu lassen." Präsident: Wünscht jemand das Wort? — Dies ist nicht der Fall. „Genehmigt die Kammer den Antrag ihrer Deputation?" Einstimmig. Wir kommen zum letzten Punkte der Tages ordnung: „Antrag zum mündlichen Berichte der vierten Deputation über die Petition des Friedrich Reinhard Grimm in Elterlein, Ge währung einer Unterstützung betreffend." (Drucksache Nr. 370.) Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Kammer herr Freiherr von Koenneritz.
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