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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1907/09,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1907/09,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028443Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028443Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028443Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1907/09
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1908-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1907/09,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 41
- Protokoll7. Sitzung 49
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 91
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 119
- Protokoll13. Sitzung 127
- Protokoll14. Sitzung 141
- Protokoll15. Sitzung 155
- Protokoll16. Sitzung 161
- Protokoll17. Sitzung 175
- Protokoll18. Sitzung 187
- Protokoll19. Sitzung 203
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 255
- Protokoll22. Sitzung 263
- Protokoll23. Sitzung 273
- Protokoll24. Sitzung 285
- Protokoll25. Sitzung 313
- Protokoll26. Sitzung 323
- Protokoll27. Sitzung 343
- Protokoll28. Sitzung 353
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 375
- Protokoll31. Sitzung 403
- Protokoll32. Sitzung 439
- Protokoll33. Sitzung 455
- Protokoll34. Sitzung 465
- Protokoll35. Sitzung 493
- Protokoll36. Sitzung 511
- Protokoll37. Sitzung 521
- Protokoll38. Sitzung 535
- Protokoll39. Sitzung 555
- Protokoll40. Sitzung 571
- Protokoll41. Sitzung 579
- Protokoll42. Sitzung 603
- Protokoll43. Sitzung 629
- Protokoll44. Sitzung 653
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 709
- Protokoll47. Sitzung 735
- Protokoll48. Sitzung 753
- Protokoll49. Sitzung 765
- Protokoll50. Sitzung 793
- Protokoll51. Sitzung 809
- Protokoll52. Sitzung 831
- Protokoll53. Sitzung 857
- Protokoll54. Sitzung 869
- Protokoll55. Sitzung 943
- Protokoll56. Sitzung 993
- Protokoll57. Sitzung 1015
- Protokoll58. Sitzung 1025
- Protokoll59. Sitzung 1033
- Protokoll60. Sitzung 1053
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1125
- Protokoll63. Sitzung 1137
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1169
- Protokoll66. Sitzung 1183
- Protokoll67. Sitzung 1195
- Protokoll68. Sitzung 1211
- Protokoll69. Sitzung 1255
- Protokoll70. Sitzung 1275
- Protokoll71. Sitzung 1289
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1331
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1357
- Protokoll76. Sitzung 1369
- Protokoll77. Sitzung 1401
- Protokoll78. Sitzung 1423
- BandBand 1907/09,1/2 -
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Berichterstatter Kammerherr Freiherr von Koenne- ritz: Meine Herren! Ich habe im Namen der vierten Deputation über die Petition der Gemeinderüte von Niederlößnitz, Kötzschenbroda ujw-, Aufhebung der Dorsfeuerordnung von 1775 betreffend, zu referieren. Die vorliegende Petition, die von einer Anzahl von Gemeinderäten von Ortschaften in der Nähe von Dresden ausgeht, bezweckt die Aufhebung dieser ver alteten Dorffeuerordnung. über die Petition ist der jenseitigen Kammer Drucksache Nr. 76 ein ausführlicher Bericht erstattet worden, überdies ist sie gedruckt in Ihren Händen. Der Inhalt ist kurz der, daß sich die Petenten beschwert fühlen, daß noch verlangt wird, daß eine bestimmte Anzahl von Löschgeräten für jedes Haus vorhanden sein soll, daß diese Geräte jährlich drei- bis viermal durch den Gemeindevorstand oder dessen Stellvertreter revidiert werden sollen, daß diese Revisionen sehr viel Zeit erforderten, daß die Hausbesitzer damit be lästigt würden, daß diese Vorschriften sehr passend seien für Orte, die keine Feuerwehr hätten, daß sie aber für größer entwickelte Orte sich als überflüssig zeigten. Nun sagen die Petenten, sie hätten die Sache be reits durchgeführt und versucht, bei dem Königl. D) Ministerium des Innern Dispensation von diesen Be stimmungen der Dorffeuerordnung zu erhalten. Das Königl. Ministerium hat sich dahin geäußert, daß es zwar die Vorschriften der Dorffeuerordnung für veraltet anerkennt, aber aus Dispensation von diesen Vorschriften nicht zukommen könnte, da das betreffende Gesetz eine Dispensation nicht zuliehe. Die Königl. Staatsregierung hat in der jenseitigen Kammer eine längere Erklärung abgegeben, die in der Hauptsache darauf hinausläust, daß die Regierung von dieser Dorffeuerordnung nicht absehen könnte, weil sie die einzige Möglichkeit böte, bei kleineren Gemeinden einen gewissen Druck auf die Instandhaltung der Feuer löschgeräte zu haben. Weiter erklärte aber die Regierung, daß sie bereit wäre, dieser Aufhebung näher zu treten, wenn sich eine Gelegenheit böte, die geltenden und noch brauchbaren und nötigen Vor schriften im Rahmen eines anderen Gesetzes neu auf zunehmen. Da das Ministerium für diesen Zweck das Gesetz, die Landes-Brandversicherungsanstalt be treffend, für genügend halte, mit dessen Abänderung es zurzeit beschäftigt sei, so dürfte den Wünschen der Petenten in Bälde entsprochen werden. Das Mini sterium erklärte dann weiter, daß es auch damit ein verstanden sein würde, wenn ihm durch Beschluß ¬ fassung der gesetzgebenden Faktoren zur Behebung V von begründeten Beschwerden für den Fall, daß eine Verabschiedung des abzuändernden Gesetzes über die Landes-Brandversicherungsanstalt während der gegen wärtigen Tagung nicht mehr tunlich sein sollte, die Dispensationsbefugnis betreffs der Bestimmungender Dorffeuerordnung erteilt würde. Die jenseitige Kammer hat in Rücksicht auf die Erklärung der Staatsregierung und in der Annahme, daß demnächst eine derartige Gesetzesvorlage kommen würde, die Petition der Königl. Staatsregierung zur Kenntnisnahme gegeben. Sie ist aber weiter ge gangen und hat auch kein Bedenken gehabt, der Königl. Staatsregierung die Dispensationsbesugnis für den Fall zu erteilen, daß bei der Handhabung des Gesetzes über die Dorffeuerordnung Härten entstehen sollten. Nun hätte diese allgemeine Ermächtigung, da sie materiell auf eine Änderung des bestehenden Ge setzes hinausläuft, in Forni eines Gesetzes erteilt werden müssen. Die jenseitige Deputation hat aber geglaubt, auf einem Erlasse eines Gesetzes nicht bestehen zu müssen, einerseits in Rücksicht darauf, daß eine anderweite Gesetzesvorlage in Bälde in Aussicht steht, andererseits aber in Rücksicht darauf, daß in Anschluß an die neuere Rechtsbildung und Vorgänge ähnlicher Art Bedenken nicht vorliegen, vorausgesetzt natürlich, daß beide Kammern übereinstimmen. Ihre Deputation ist ebenfalls der Ansicht, daß die Dorffeuerordnung vom Jahre 1775 als veraltet anzusehen ist, und hat sich den Erwägungen und Be schlüssen der jenseitigen Kammer angeschlossen. Ich beantrage daher im Namen Ihrer De putation: „1. die Petition der Königl. Staatsregierung zur Kenntnisnahme zu überweisen, 2. dem Ministerium des Innern für den Fak, daß die Verabschiedung des in Aussicht ge nommenen Gesetzes über die Landes-Brand- versicherungsanstalt während der gegen wärtigen Tagung des Landtags nicht mehr tunlich sein sollte, zur Behebung begründeter Beschwerden die Dispensationsbefugnis be- bezüglich der Bestimmungen der Dorffeuer ordnung zu erteilen." Präsident: Wünscht jemand das Wort? „Genehmigt die Kammer die An träge ihrer Deputation?" Einstimmig.
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