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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1907/09,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1907/09,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028443Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028443Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028443Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1907/09
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1908-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1907/09,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 41
- Protokoll7. Sitzung 49
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 91
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 119
- Protokoll13. Sitzung 127
- Protokoll14. Sitzung 141
- Protokoll15. Sitzung 155
- Protokoll16. Sitzung 161
- Protokoll17. Sitzung 175
- Protokoll18. Sitzung 187
- Protokoll19. Sitzung 203
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 255
- Protokoll22. Sitzung 263
- Protokoll23. Sitzung 273
- Protokoll24. Sitzung 285
- Protokoll25. Sitzung 313
- Protokoll26. Sitzung 323
- Protokoll27. Sitzung 343
- Protokoll28. Sitzung 353
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 375
- Protokoll31. Sitzung 403
- Protokoll32. Sitzung 439
- Protokoll33. Sitzung 455
- Protokoll34. Sitzung 465
- Protokoll35. Sitzung 493
- Protokoll36. Sitzung 511
- Protokoll37. Sitzung 521
- Protokoll38. Sitzung 535
- Protokoll39. Sitzung 555
- Protokoll40. Sitzung 571
- Protokoll41. Sitzung 579
- Protokoll42. Sitzung 603
- Protokoll43. Sitzung 629
- Protokoll44. Sitzung 653
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 709
- Protokoll47. Sitzung 735
- Protokoll48. Sitzung 753
- Protokoll49. Sitzung 765
- Protokoll50. Sitzung 793
- Protokoll51. Sitzung 809
- Protokoll52. Sitzung 831
- Protokoll53. Sitzung 857
- Protokoll54. Sitzung 869
- Protokoll55. Sitzung 943
- Protokoll56. Sitzung 993
- Protokoll57. Sitzung 1015
- Protokoll58. Sitzung 1025
- Protokoll59. Sitzung 1033
- Protokoll60. Sitzung 1053
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1125
- Protokoll63. Sitzung 1137
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1169
- Protokoll66. Sitzung 1183
- Protokoll67. Sitzung 1195
- Protokoll68. Sitzung 1211
- Protokoll69. Sitzung 1255
- Protokoll70. Sitzung 1275
- Protokoll71. Sitzung 1289
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1331
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1357
- Protokoll76. Sitzung 1369
- Protokoll77. Sitzung 1401
- Protokoll78. Sitzung 1423
- BandBand 1907/09,1/2 -
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I. K. 28. Sitzung, am 27. Februar 1908. 3S8 (Berichterstatter Oberbürgermeister vr. Schmid.) M schon sagte, im September 1894 29,000 M. löschen lassen, so daß 51,000 M. übriggeblieben sind Md er hat angeblich seine Zinsen bis Ende 1894 pünktlich gezahlt. Er hat dann im ganzen 50,000 M. aus den Rest von 51,000M. erhoben, so daß er der Bank immer noch ein Guthaben von 1000 M. hypothekarisch ge sichert gehabt habe. Nichtsdestoweniger aber habe sie bereits Mitte Dezember den Antrag auf Zwangs versteigerung wegen rückständiger Zinsen gestellt. Es sei dem Anträge gefügt, das Zwangsversteigerungs verfahren fei eingeleitet worden, und er habe infolge der Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens von dritter Seite Geld, das ihm schon versprochen gewesen sei, nicht mehr erhalten können. Sv sei dieses Grundstück versteigert worden und in der Folge auch das andere, welches in der Königsbrücker Straße gelegen ist. Gesuchsteller sagt nun weiter, daß auf dem Grundstücke in der Tannenstraße, welches zur Zwangsversteigerung gelangt ist, Schulden in Höhe von 103,000 M. gewesen seien, daß die Taxe des Grundstückes aber 153,500 M. betragen habe, so daß er hiernach sich einen Schaden von 50,000 M. heraus- r«hnet. Er schiebt die Veranstaltung der Versteigerung ans eine Verfehlung des betreffenden Amtsrichters, welcher, wie er meint, hätte prüfen müssen, ob denn Ah««ch die Voraussetzungen zur Zwangsversteigerung wirklich vorgelegen hätten, diese Prüfung aber habe der betreffende Amtsrichter unterlassen, daher sei er, der Gesuchsieller, schädigt und um seine Häuser und seinen Besitz gekommen. Außerdem hätten auch noch bei Aufstellung des Verteilungsplanes einzelne GlOMger mehr beansprucht und auf Grund des VeAeAnngsplanes ausgezahlt erhalten, als sie ihm seinerzM als Gegenleistung gewährt hatten. Der Gesuchsteller hat versucht, auf verschiedenen Wegen zu seinem angeblichen Rechte zu gelangen. Er führt an, er habe sich an verschiedene Behörden, auch an Se. Majestät den König gewendet, aber alle Eingaben hätten nichts genützt; auch sei es ihm nicht gelungen, das Armenrecht, das er zur Führung von Rechtsstreiten beansprucht habe, zu erhalten. Er glaubt, daß der Landtag ihm helfen kann, und bittet, daß ihm eine Entschädigung gewährt werde, die ungefähr der Höhe seines Schadens entspricht. Die vierte Deputation, meine hochgeehrten Herren, hatte sich zunächst die Frage zu stellen, ob die Petition nicht etwa schon von vornherein als un zulässig zu behandeln sei in Gemäßheit von § 23 e der Landtagsordnung, weil der Gegenstand nicht zum Wirkungskreise der Stände gehört. Es handelt sich ja hiev, im Grunde genommen, um eine reine Justiz- xz fache. Aber mit Rücksicht darauf, daß der Gesuchstellei gebeten hat, ihm eine Entschädigung zu gewähren, glaubten wir, uns doch nicht eines Eingehens ajif die Sache selbst entziehen zu dürfen, und sind deshalb in die Beratung der Petition selbst eingetreteM Wit haben die Sachakten, auf die sich auch der,Gesuchstellet beruft, vom König!. Justizministerium erbeten. Wir haben diese Akten erhalten und dazu die Abschrift einer Bescheidung, welche auf Eingaben, die der Gesuchsteller seinerzeit an Se. Majestät den König und an das König!. Justizministerium gerichtet hatte, im Februar 1907 erfolgt ist. Aus dieser Bescheidung des König!. Justiz ministeriums will ich nur das eine erwähnen, daß darin die Behauptung, als ob die Grundstücke, um die es sich hier handelt, die Grundstücke in der Tannen straße und Königsbrücker Straße, widerrechtlich ver äußert und die Versteigerungserlöse widerrechtlich ver teilt worden wären, zurückgewiesen wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Versteige rungen und Verteilungen im gesetzlich geordneten Verfahren erfolgt sind. Ihre Deputation hat sich der Prüfung der Akten ebenfalls zu unterziehen gehabt. Es geht daraus klar hervor daß in jeder Weise das Zwangs- K versteigerungsverfahren glatt und korrekt abgesetzt worden ist und daß der AUtrag auf Zwangsversteige rung verfügt werden mutzte auf Grund des vor handenen Schuldlitels. Es geht weiter aus den Akten hervor, daß der Gesuchsteller bei seinen Unternehmungen nicht allein gehandelt, sondern einen Sozius gehM hat, so daß der Schaden, der ihn betroffen hat, ihn nur zur Hälfte angehen würde. Ferner ergM sich aus den Akten, daß nicht nur 103,000 M. Schulden auf dem Grundstücke waren, wie Gesuchsteller be* hauptet, sondern 130,000 M., daß die Taxe desselben nicht über 150,000 M., sondern nur rund 127,000 M. betragen hat und daß bei der Versteigerung 116,000 M. Erlös erzielt worden sind, so daß eine Anzahl Gläubiger mit im ganzen 14,000 M. betragenden Forderungen ausgefallen sind, übrigens in der Hauptsache Gläu biger, welche Forderungen für Bauhandwerks arbeiten geltend zu machen hatten. Der Gesuchsteller hat in der Folge versucht, das Armenrecht zu erlangen, und zwar zu verschiedenen Zwecken, zunächst einmal, um gegenüber einer Firma klagbar zu werden, die7000M. angemeldet hatte und von der er behauptete, daß sie nur 5800 M. gewährt habe. Man hat aber das Armenrecht in diesem FMe vev>
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