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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1907/09,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1907/09,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028443Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028443Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028443Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1907/09
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1908-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1907/09,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 41
- Protokoll7. Sitzung 49
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 91
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 119
- Protokoll13. Sitzung 127
- Protokoll14. Sitzung 141
- Protokoll15. Sitzung 155
- Protokoll16. Sitzung 161
- Protokoll17. Sitzung 175
- Protokoll18. Sitzung 187
- Protokoll19. Sitzung 203
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 255
- Protokoll22. Sitzung 263
- Protokoll23. Sitzung 273
- Protokoll24. Sitzung 285
- Protokoll25. Sitzung 313
- Protokoll26. Sitzung 323
- Protokoll27. Sitzung 343
- Protokoll28. Sitzung 353
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 375
- Protokoll31. Sitzung 403
- Protokoll32. Sitzung 439
- Protokoll33. Sitzung 455
- Protokoll34. Sitzung 465
- Protokoll35. Sitzung 493
- Protokoll36. Sitzung 511
- Protokoll37. Sitzung 521
- Protokoll38. Sitzung 535
- Protokoll39. Sitzung 555
- Protokoll40. Sitzung 571
- Protokoll41. Sitzung 579
- Protokoll42. Sitzung 603
- Protokoll43. Sitzung 629
- Protokoll44. Sitzung 653
- Protokoll45. Sitzung 681
- Protokoll46. Sitzung 709
- Protokoll47. Sitzung 735
- Protokoll48. Sitzung 753
- Protokoll49. Sitzung 765
- Protokoll50. Sitzung 793
- Protokoll51. Sitzung 809
- Protokoll52. Sitzung 831
- Protokoll53. Sitzung 857
- Protokoll54. Sitzung 869
- Protokoll55. Sitzung 943
- Protokoll56. Sitzung 993
- Protokoll57. Sitzung 1015
- Protokoll58. Sitzung 1025
- Protokoll59. Sitzung 1033
- Protokoll60. Sitzung 1053
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1125
- Protokoll63. Sitzung 1137
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1169
- Protokoll66. Sitzung 1183
- Protokoll67. Sitzung 1195
- Protokoll68. Sitzung 1211
- Protokoll69. Sitzung 1255
- Protokoll70. Sitzung 1275
- Protokoll71. Sitzung 1289
- Protokoll72. Sitzung 1315
- Protokoll73. Sitzung 1331
- Protokoll74. Sitzung 1341
- Protokoll75. Sitzung 1357
- Protokoll76. Sitzung 1369
- Protokoll77. Sitzung 1401
- Protokoll78. Sitzung 1423
- BandBand 1907/09,1/2 -
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588 I. K. 41. Sitzung, am 2S. April 1908. (Berichterstatter Bizepr. Oberbürgerin. Geh. Finanzrat a. D. Beutler.) Baues erfolgen könne, sobald der Tauschvertrag ge nehmigt ist, auf Grund der zurzeit nur vor liegenden Skizzen und ohne daß ein Anschlag vor liegt. Es liegt gegenwärtig nur eine Schätzung vor, daß die Gesamtbaukosten nicht über 660,000 M. be tragen werden. Ich muß zunächst mit ein paar Worten auf diesen Tauschvertrag eingehen, der, wie ich vorausschicken will, Ihnen zur Genehmigung empfohlen wird. Der gesamte Vertrag ist in dem Berichte der Zweiten Kammer zum Abdruck gebracht, und ich kann mich ja im wesentlichen darauf beziehen. Hervorheben will ich nur folgendes. Der Staat er langt ein Grundstück von einer Gesamtfläche von 9784 gm; davon gehen allerdings einige 100 gm ab für Straßen. Die Stadlgemrinde übernimmt überdies die sämtlichen Anliegerkosten, so daß der Staat ausschließ lich den Bauaufwand noch zu tragen hat. Die Stadt zahlt 75,000 M. bares Geld an den Staat nach Fertig stellung des Grundstückes, und die Stadt erhält vom Staate dagegen das alte Grundstück, welches 6310 gm groß ist, und die Gebäude, die darauf stehen, also das alte Gymnasialgebäude, ein etwas später gebautes, auch schon, wenn ich nicht irre, 30 Jahre altes Gebäude, dann das Rektorwohngebäude, das sich in schlechtem Zustande befindet und unzureichend in räumlichen Abmessungen ist, und das Turnhallengebäude, welches abseits davon liegt, jenseits der Straße, und mit den anderen Räum lichkeiten gar nicht in Verbindung steht. Ihre Deputation hat den Tauschvertrag geprüft und hält ihn den Interessen des Staates für durchaus ent sprechend. Man kann ja darüber zweifelhaft sein, wie die Rechnung aufzumachen ist, ob der angenommene Preis für das dem Staate neu zu überlasfende Grund stück in Höhe von 320,000 M. angemessen ist, die der Staat jetzt einstellt, oder wie ihn die Stadt beziffert mit 580,000 M. Man kann weiter ebenfalls darüber zweifel haft sein, wie hoch der Preis des alten an die Stadt zu überlassenden Grundstücks anzunehmen ist. Die Stadt hatte ihn früher nur mit 280,000 M. angenommen; jetzt ist eine Schätzung vorgenommen worden, die im wesentlichen das bestätigt hat, was der Staat schon früher angenommen hatte als Wert, nämlich etwa 450,000 M. Jedenfalls ist das Geschäft, das der Staat damit macht, kein schlechtes. Er erhält ein gut gelegenes, wenn auch ziemlich nahe an der Peripherie der Groß stadt Planen gelegenes Terrain — ich habe es mir in den letzten Tagen noch persönlich angesehen —, unmittel bar in der Nähe des neuen Seminargebäudes gelegen, zwar etwas entfernter von dem Mittelpunkte der Stadt als das alte Grundstück gelegen, das aber etwa 2000 MÄ bebaute Fläche mehr enthält. Er hat sogleich Verwertung für die alten Gebäude und das alte Grundstück, meine Herren, ein Vorteil, den wir in der Deputatton hoch angeschlagen haben. Es kommt nicht selten vor — und ich glaube, namentlich auch das König!. Finanzministerium wird es bestätigen —, daß leergestellte staatliche Gebäude immerhin noch eine gewisse Reihe von Jahren im Be sitze des Staates bleiben, ohne daß man eine rechte Ver wertung hat; man zögert, sie zu veräußern, weil man nicht den genügenden Preis geboten bekommt, es werden Erwägungen darüber veranstaltet, ob nicht vielleicht doch ein anderer staatlicher Zweck mit dem Gebäude erfüllt werden könnte, kurz, schließlich vergehen Jahre, ja zu weilen Jahrzehnte, ohne daß es zu einer Veräußerung kommt, und die Gebäude werden nicht nur nicht besser, sondern sie bringen vor allen Dingen in dieser Zeit kein Erträgnis, und der Zinsverlust, wenn er rechnerisch zu Buche gestellt wird, ist ziemlich erheblich. Hier wird also sofort eine Übernahme durch die Stadt erfolgen, und der Staat erhält das für den Neubau bestimmte Grundstück, ohne einen Pfennig bares Geld zu brauchen, also erspart er seinerseits die Zinsen des Kapitals. Aus diesen Gründen und Erwägungen heraus hat die Deputation zu empfehlen, dem vorgeschlagenen Tausch vertrage die Genehmigung zu erteilen. O Unbedenklich ist auch der zweite Wunsch der König!. Staatsregierung zur Verwendung der vom Stadtrate zu zahlenden 75,000 M- und der nunmehr frei werdenden, früher bewilligten Summe von 200,000 M. zum Neu bau. Auch das schlagen wir Ihnen vor. Dagegen sind wir nicht in der Lage, Ihnen die Ge nehmigung zum Baubeginne schon jetzt zu empfehlen, solange nicht die speziellen Baupläne und vor allen Dingen die Kostenanschläge vorliegen. Meine hochgeehrten Herren! Der Grundsatz, daß ständische Genehmigung zum Bau beginne eines Staatsgebäudes erst erteilt werden soll, wenn völlig abgeschlossene Baupläne und vor allen Dingen genaue Kostenanschläge vorliegen, ist nicht zuletzt von Ihrer zweiten Deputation ausgegangen vor Jahren und hat die Billigung sowohl dieses hohen Hauses, als der jenseitigen Kammer gefunden, und wir glauben es doch nicht verant worten zu können, jetzt bei einem einzelnen Falle, der gewiß dringlich ist und bei dem es gewiß wünschens wert ist, daß recht bald begonnen werden möchte mit dem Bau, von diesem Grundsätze wieder eine Ausnahme zu machen. Denn das werden wir uns wohl alle nicht verhehlen: wird einmal eine solche Ausnahme konstatiert, so liegt es sehr nahe, sich auf diese Ausnahme zu berufen und dieselben Gründe ins Feld zu führ«! in anderen
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