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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-11-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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«Abgeordneter Günther.) lä) Ausnahme gemacht und nach wie vor den jungen Leuten die Möglichkeit gegeben, als Einjährige zu dienen, und damit auch eine schwere pekuniäre Last den meisten Eltern, namentlich den Beamtenfamilien, die an sich schon durch die Teuerung außerordentlich bedrückt worden sind, auferlegt. Wenn ich diese Sache zur Sprache bringe, so möchte ich an die Königliche Staatsregierung die Bitte zu richten mir erlauben, darüber gelegentlich Aufklärung zu geben. Wir behalten uns vor, nach dieser Richtung auch noch Anträge über andere militärische Angelegenheiten in der Kammer einzubringen. Auch wenn an Ausgaben gespart wird, wird das Reich seine Einnahmen gewaltig vermehren müssen. Herr Finanzminister v. Seydewitz hat heute gemeint, daß außer Staat und Gemeinde ein Zu griff an direkten Steuern verwehrt bleiben müsse. Von seinem Standpunkte aus ist das zu verstehen, und wir sind auch der Meinung, daß die Bedürfnisse der Gliedstaaten natürlich auch ihre volle Berechtigung haben und volle Beachtung verdienen; ich denke nur, daß die Maßnahmen, die der Herr Finanz minister v. Seydewitz etwa im Bundesrate zu ver treten gedenkt, dort auf keinen fruchtbaren Boden M fallen könnten. Der Bedarf des Reiches an Einnahmen ist so gewaltig, daß es künftig auf dem Wege der direkten Besteuerung weiter fortschreiten wird. Man hat, wie auch von anderer Seite heute schon nach gewiesen wurde, auch schon direkte Reichssteuern eingeführt, die Besitzsteuer, die Kriegsgewinnsteuer; auch die Erbschaftssteuer ist, nach unserer Auffassung wenigstens, eine direkte Steuer, was von anderer Seite wohl bestritten wird. Der Antrag Castan und Genossen, Druck sache Nr. 19, ersucht die Regierung, für Rege lung der Steuerverhältnisse im Reich nach gewissen Grundsätzen im Bundesrat Anträge zu stellen. Der Antrag enthält zu einem Teile unsere Forde rungen. Daß die während des Krieges erzielten Gewinne und Vermögensvermehrungen höheren Ab gaben unterworfen werden möchten, ist eine durchaus gerechte Forderung. In der letzten Sonntags nummer der „Leipziger Neuesten Nach richten" ist aus juristischer Feder ein Aufsatz über Kriegsgewinnsteuer und Mittelstand veröffentlicht. Ich möchte dem Herrn Finanzmini ster das Studium dieses Aufsatzes empfehlen. Es werden dabei die Ungerechtigkeiten der Kriegsgewinn- und Besitzsteuer einwandfrei nachgewiefen. Uns waren sie schon genügend bekannt; auch, daß steuerpflichtige 0) Inhaber kleiner Vermögen jetzt mehr herangezogen worden sind, während Millionäre, deren Vermögen sich trotz hoher Kriegsgewinne um 10 Prozent ver mindert hatte, frei von derartigen Abgaben geblieben sind. Ich meine, hier sollte die Gesetzgebung nach helfen und sollte auch für das Reich höhere Erträg nisse aus den Kriegsgewinnen herausholen, als das bis jetzt geschehen ist. Man soll die Kriegsgewinn steuer nicht zur ungerechten Besitzsteuer ausgestalten, von der dann Steuerpflichtige getroffen werden, die keine Kriegsgewinne gemacht haben, sondern während dieser Zeit noch empfindliche Verlusts erlitten haben. Wie weit schon die verschiedenen Steuerpläne in der Öffentlichkeit erörtert werden, beweist eine jüngst erschienene Schrift von Prof. vr. Jastrow in Berlin, die nichts anderes vorschlägt als eine Vermögens konfiskation von 25 Prozent, daß so weit gegangen werden möchte, daß auch vom kleinsten Vermögen der vierte Teil für das Reich flüssig gemacht werden solle. Er geht sogar so weit, daß diejenigen, die Reichs anleihe gezeichnet haben, in Verruf gesetzt werden möchten, auf sie mit Verachtung gezeigt möchte werden, weil das deutsche Volk diesen Staatsbürgern tribut pflichtig sei; er sagt u. a.: „Glaubt man wirklich, daß daß deutsche Volk auf ein oder zwei Menschenalter hin sich denen tribut pflichtig machen wird, d e die Anleihen gezeichnet haben? Werden bei den steigenden Lasten die Besitzer dieser Anleihe das Odium tragen können, das in der öffentlichen Erörterung damit verbunden ist? Fürchten sie sich nicht vor der Fülle von Hohn und Verachtung, die man ihnen anhängen wird?" Meine Herren! Man hat bei den Anleihen an den Patriotismus der Staatsbürger appelliert, hat alle aufgerufen, auch den kleinsten Mann, der wenigstens 100 M. zeichnen konnte, daß er zeichnen sollte, um dem Vaterland zu geben, was es zur Durchführung des schweren Weltkrieges brauchte. Hier sollen die Staats bürger, die ihr Geld hergegeben haben, in Verruf ge setzt werden. Wenn es auch nur die Stimme eines einzelnen ist, so ist es doch Pflicht, daß wir darauf auf merksam machen, nach welcher Richtung hin Verkehrt heiten auch von Professoren begangen werden. Bei der letzten Reichsanleihe wurde so weit gegangen, eine Strafsteuer in Aussicht zu stellen für diejenigen, die nicht zeichnen, obwohl ihnen Mittel zur Verfügung stünden, und hier wird wieder in Aussicht gestellt, daß die jenigen, die gezeichnet haben, der Verach-
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