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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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(Abgeordneter Frenzel.) ä da- Werk sei unrentabel. Es ist auch versucht worden, den Beweis hierfür zu erbringen. Natürlich kann ein Werk, da- noch nicht allzulange besteht, namentlich ein Elektrizitätswerk mit überlandzentrale, nicht in den ersten Jahren große Überschüsse machen. Die Stadt Rom ist auch nicht in einem Tage erbaut worden, und ein Über landwerk von der Größe des Pirnaer Werkes kann natür lich auch nicht in wenigen Jahren als ein Werk be zeichnet werden, das glänzend prosperiert. Ein Elektrizitäts werk, mag eS städtisch sein oder eine Überlandzentrale, hat gewisse Kinderkrankheiten durchzumachen, und auch dieses Werk hat seine Kinderkrankheiten durchgemacht, hat sie aber hinter sich und ist jetzt in der Verfassung, wo es anfängt, Gewinn abzuwerfen. (Abgeordneter Günther widerspricht.) Ich will darüber nicht eingehend sprechen. ES wird hier zu in der Deputation Gelegenheit genug geben. Ich glaube ganz bestimmt, daß die Herren, die jetzt eine herbe Kritik an dem Unternehmen geübt haben, eine andere Überzeugung bekommen werden. Zu dem Vertrag des Staatsfiskus mit dem Elektrizi tätsverband Pirna selbst möchte ich einige Bedenken äußern. Es ist dort gesagt, daß die Dividenden des Unternehmens der letzten 3 Jahre, der Jahre 1915, 1916 U und 1917, nicht ausgezahlt werden dürfen, daß der Staat berechtigt ist, die ausgezahlten Beträge von dem Kauf preis zu kürzen. Ich habe gegen diese Bestimmung er hebliche Bedenken, weil sie den Betrag, der auf die Ge meinden bei Übernahme der Aktien auf den Staat kommen wird, ganz erheblich herabsetzen wird und muß. Denn in diesem Vertrage ist nicht bestimmt, wer die Divi dendenbeträge zahlen wird, die die Elektrizitäts-Lieferungs- Gesellschaft zu erhalten hat. Es schwebt ein Prozeß. Auch daS ist gestreift worden. Läuft der Prozeß fo aus, daß ihn der Gemeindeverband verliert, so muß die Elek trizitäts-Lieferungs-Gesellschaft die Dividenden für die letzten 3 Jahre erhalten. Wer bezahlt diese Dividenden? Der Staat kann sie nicht bezahlen und braucht es auch nicht zu tun. Er hat keine Beziehungen zur Elektrizitäts-Liefe rungs-Gesellschaft, der Staat hat es lediglich zu tun mit dem Elbtal-Elektrizitäts-Verband, und dieser besitzt wieder nur 29 Prozent des Aktienkapitals,während die Elektrizitäts- Lieferungs-Gesellschaft 71 Prozent besitzt. Wenn die Divi denden vom gesamten Aktienkapital der letzten 3 Jahre dem Elektrizitätsverband, der 29 Prozent der Aktien be sitzt, ohne ersichtlichen Grund vom Kaufpreis gekürzt werden, während die Elektrizitäts-Lieferungs-Gesellschaft in Berlin auf ihren Anteil von 71 Prozent der Aktien die Dividende auf Kosten des Elektrizitätsverbandes erhält, II. K. (1. Abonnement) so bedeutet das eine große Unbilligkeit. Wenn z.B. an 6) genommen wird, wie die Regierung selbst annimmt, daß etwa 4'/, Prozent Dividende für die letzten 3 Jahre ab gezogen werden können, so würde das zuzüglich der Ver bandsschulden nach meinem Dafürhalten ungefähr den ganzen Verdienst ausmachen, der auf den Elbtal-Elektrizi- tätS-Verband kommen sollte, d. h. eS würde ungefähr ein Kurs zu pari oder noch niedriger für den Verband ent stehen. Insofern habe ich schwere Bedenken. Ich will mich auch hier nicht näher darauf einlassen, eS wird in der Deputation Gelegenheit sein, auch hierüber nähere Mitteilungen zu machen. Die Rede und Gegenrede in der Deputation wird auch die Herren — dessen bin ich sicher — umstimmen, die jetzt herbe Kritik an dem Unter nehmen geübt haben. Wegen der Abschreibungen ist auch Kritik geübt worden, und zwar meines Erachtens durchaus mit großem Rechte. Gerade die niedrigen Abschreibungen sind die Ursache gewesen, die den Gemeindeverband veranlüßt hat, eine Gemeinde zu beauftragen, dagegen Einspruch zu er heben und gerichtliche Entscheidung herbeiführen zu lassen. Dann ist kritisiert worden, daß die Allgemeine Elek trizitätsgesellschaft sich das Recht Vorbehalten hat, weitere 5 Jahre noch das Material liefern zu dürfen. Das scheint ja auf den ersten Blick eine harte Bestimmung zu sein. Es hat sich doch aber herausgestellt, daß diese Gesellschaft eine der allerleistungsfähigsten ist, daß sie in bezug auf die Listenpreise und Güte des Materials mit jeder anderen großen Gesellschaft konkurrieren kann. Sie ist auch erbötig gewesen, Nachlasse, sogenannte Rabatte zu gewähren. Sie hat beim Bau dieser Überlandzentrale auch 27'/r Prozent Nachlaß auf ihre Listenpreise gewährt. Ich will hierbei gleich bemerken, daß während der ganzen Bauzeit und auch jetzt noch ein Elektrizitätssachverstän diger den Bau fortwährend überwacht und daß nach sachverständigem Gutachten der Bau sowohl als auch das Material sich in vorzüglicher Verfassung befinden. Dann hat der Herr Kollege Günther im Gegensatz zu meiner Auffassung gemeint, die Gemeinden würden einschließlich des Gemeindeverbandes bei diesem Ankauf durch den Staat ein so großes Geschäft machen, (Abgeordneter Günther: Glänzendes Geschäft I) daß sie noch über eine Million Mark verdienen. Davon kann absolut keine Rede sein. Ich habe eS schon an gedeutet und werde in der Deputation den Beweis liefern, daß nach diesem Vertrage, wie er zwischen Staat und Gemeindeverband abgeschlossen ist, es völlig aus geschlossen ist, eine so große Summe zu verdienen. Ich > bin im Gegenteil der Meinung, daß der Gemeindever- ' 45
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