Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
II. K. 16. Sitzung, am 17. Januar 1918 (Staatsminister v. Seydewitz.) (L) steuer herangezogen worden sind. Auch in Hessen ist man, nachdem früher für Staatsbeamte — nicht auch für Reichs- und Gemeindebeamte und für Privatangestellte — eine besondere Vergünstigung vorgesehen war, seit einiger Zeit zur allgemeinen Besteuerung aller Teuerungszulagen übergegangen. Man wird sich also auf das Beispiel an derer Bundesstaaten nicht mit Erfolg bei der Ablehnung der Regierungsvorlage etwa beziehen können. Wenn aber die Steuerzahlung angesichts der herrschenden Teuerung als eine große Belastung empfunden wird, so werden, soweit eS sich um StaatSbedienstete handelt, die erneuten einmaligen Teuerungszulagen, deren Bewilligung die Re gierung Ihnen demnächst vorzuschlagen gedenkt und die ihrerseits, weil nicht fortlaufend, steuerfrei sind, für die Empfänger eine wesentliche Erleichterung schaffen. Nach alledem, meine Herren, bitte ich Sie, bei Be urteilung der Vorlage sich vor Augen halten zu wollen, daß sie nichts bezweckt als die Regelung einer bisher zweifelhaften Rechts- und Steuerfrage im Sinne steuer licher Gerechtigkeit und nach den Grundsätzen einer ge sunden Steuermoral. Ich bitte Sie deshalb, der Vorlage Ihre Zustimmung geben zu wollen. Dabei bemerke ick, daß die Regierung Ihnen für eine recht schleunige Be handlung der Angelegenheit besonders dankbar sein würde, weil der Fortgang der Einschätzung bei den Steuer- D) behörden gehemmt ist, (Sehr richtig! rechts.) solange keine Entscheidung über die Vorlage getroffen ist. (Lebhaftes Bravo! rechts.) Präsident: Das Wort hat Herr Sekretär Klein hempel. Sekretär Kleinhempel: Meine Herren! Steuer fragen sind immer ein übles Ding. Erledigt werden müssen sie aber, und meine politischen Freunde sind zur Mitarbeit auch an dieser Frage bereit. Der Herr Finanzminister hat bereits darauf hingcwiesen, daß die Zeit drängt. Die Steucrkataster für 1918 müssen aufgestellt und abgeschlossen werden, und die Gemeinden sollen Steuerarbeit leisten und die Steuern erheben. Es wird deshalb die Finanzdeputation sich befleißigen müssen, und ich bin überzeugt, daß sie es tun wird, damit auch sie dazu beiträgt, daß diese Regierungsvorlage bald Gesetz wird. Meine Herren! Wir werden die Regierung nicht im Stiche lassen, wenn es sich darum handelt, Rechtsunsicherheilen zu beseitigen und Klarheit zu schaffen. Dem Herrn Finanzminister stimme ich darin bei, wenn er sagt, daß neues Recht nicht geschaffen werden II K. (I Abonnement) 463 soll. Freilich werden manche und viele durch die Vorlage (0) unangenehm berührt werden. Das trifft aber nicht bloß die im öffentlichen Dienste stehenden Arbeiter, Angestellten und Beamten, sondern das trifft, wie ich besonders her vorheben will, alle Arbeiter, Angestellten und Beamten- (Sehr richtig!) Nach außen hin erscheint es immer so, als ob seither nur die Staatsbeamten bezüglich der Teuerungszulagen Steuer freiheit genossen hätten. Das ist aber nicht der Fall. Daß sich die Kreise der davon Betroffenen rühren werden, werden wir ihnen nicht übelnehmen können, und es waren ja schon Petitionen da, ehe die Vorlage an die Kammer mitglieder verteilt worden war. Ich gehe nicht auf die Entstehung und das Werden der Teuerungszulagen ein, die der sächsische Staat seinen Beamten, Angestellten und Arbeitern nach und nach be willigt und gegeben hat. Das ist in der Regierungs- Vorlage so ausführlich dargelegt, daß es nicht noch be sonderer Ausführungen bedarf. Ich stimme dem Herrn Kollegen Schönfeld darin bei, daß am bedauerlichsten an dieser Vorlage ist, daß die Angelegenheit in Sachsen anders geregelt werden muß, als sie im großen Nachbar- und Bundesstaat Preußen geregelt worden ist. Die sächsische Staatsregierung hat sich drei Wege vor Augen gehalten. <v) Ich bitte den Herrn Präsidenten, mir zu gestatten — es wird nur selten vorkommen —, hin und wieder einige Worte aus Drucksachen vorzulesen. (Präsident: Wird gestattet.) Der erste Weg, den die Staatsregierung prüfte, war der, daß sich die Königliche Staalsregierung fragte: Ist es möglich, die sämtlichen unter irgendeiner Bezeichnung aus Anlaß der Kriegsteuerung an Beamte, Angestellte und Arbeiter deS öffentlichen Dienstes und der privaten Unter nehmungen fortlaufend oder wiederkehrend gewährten Zulagen, Beihilfen und Unterstützungen für steuerfrei zu erklären? Die Regierung hat die Gangbarkeit dieses Weges verneint. Seither gab sie die Steuerfreiheit zu. Sie hat selbst entsprechende Verordnungen hinausgegeben und erklärt ihren Gesinnungswechsel jetzt damit, daß sie sagt: Anfangs waren die Bezüge gering; sie wurden nur an wenige Bedürftige gegeben, und man konnte sie deswegen als steuerfreie Unterstützungen ansehen; jetzt geht das nicht mehr, und es müssen, weil die Teuerungszulagen an viele und auch in höheren Gehaltsstufen gegeben werden, nunmehr die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes angewendet werden, wonach nach 8 1 Abs. 2 das gesamte 67
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview