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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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(Berichterstatter Abgeordneter Schreiber.) (^) merieoberinspektoren sich anschließen und in der auch die letzteren ihrerseits ebenfalls um eine Gehaltsaufbesserung bitten, fand in der Deputation bei allen Parteien mit Ausnahme der sozialdemokratischen Mitglieder, welche ja aus prinzipiellen Gründen sämtliche Polizeikapitel ablehnen, warme Unterstützung. In der kommissarischen Beratung gaben die Herren des Ministeriums des Innern ohne weiteres zu, daß eine Ungleichheit in der Besoldung der Gendarmerieinspektoren beziehentlich Oberinspektoren gegen diejenige der Stadtinspektoren besteht, ein Ungleichheit, die der Abhilfe gelegentlich einer Änderung der Besol dungsordnung dringend bedarf. Der Herr Vertreter des Finanzministeriums aber nahm bei aller Würdigung der angeführten Gründe einen ablehnenden Standpunkt ein, dem sich später auch noch der Herr Vertreter des Mini steriums des Innern anschloß. Das Ministerium der Finanzen zog zunächst einen Vergleich mit den anderen Petitionen und wies darauf hin, daß wir auch bei diesen drei hierzu eingegangenen Petitionen wiederum die be dauerliche Tatsache beobachten können, daß eine Beamten gruppe immer glaubt, sie sei schlechter gestellt als die andere. Die Tatsache erschwert uns im Finanzausschüsse immer außerordemlich unsere Stellungnahme. Der Herr Vertreter des Finanzministeriums führte weiter aus, daß die Gendarmerieinspekloren in Preußen M schlechter gestellt seien als bei uns in Sachsen. Er gab allerdings zu, daß kein hoher Betrag erforderlich wäre, um die Wünsche der Petenten zu erfüllen; es würde sich da um etwa 20000 M. handeln. Aber gleichzeitig wies der Herr Kommissar auf die Konsequenzen hin, die eine Durchlöcherung der Besoldungsordnung haben würde; er wies darauf hin, daß die Folgen davon ein großer Sturm von Petitionen sein würde, und dazu könne die Regie rung unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht die Hand bieten, sie müsse jetzt fest bleiben, sie werde aber dem Gedanken näher treten, nach dem Kriege eine Reform auch der Besoldungsordnung herbeizuführen. Der Herr Vertreter des Finanzministeriums betonte weiter, daß in der nächsten Woche wiederum eine neue Vorlage an die Ständeversammlung kommen würde, in der ein großer Betrag, 10 Millionen Mark, für Teue rungszulagen an Altpensionäre usw. angefordert werden soll. Die finanziellen Verhältnisse unseres engeren Vater landes und die außerordentliche Anspannung unserer staatlichen Mittel geböten der Regierung dringend, allen Anträgen auf Durchbrechung der Besoldungsordnung mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten. Außer der schon erwähnten Petition der Gendarmerie inspektoren sind noch zwei weitere Petitionen eingegangen, die ja sämtlichen Kammermitgliedern durch Abdruck zu gänglich gemacht worden sind und auf deren Inhalt ich lo daher nicht näher einzugehen brauche. Es handelt sich um die Bittschriften der Kriminal- und Exekutivbeamten bei der Polizeidirektion zu Dresden und um die der Polizei- und Kriminalwachtmeister ebenfalls bei der Polizeidirektion zu Dresden. Beide Petitionen wünschen Einrückung in höhere Besoldungsklassen und vor allen Dingen auch günstigere Aufrückungsverhältnisse, als sie bisher bestanden haben. Die Petenten heben die außer ordentlich hohen Anforderungen hervor, die an sie in ihrem Berufe gestellt werden. Sie verweisen unter anderem auch auf die angeblich ungenügende Entlohnung, die sie anderen Beamten gegenüber erhielten; sie beklagen sich insbesondere auch darüber, daß sie geringere Aussichten haben, in ihrem Berufe vorwärts zu kommen. Auch diese Petitionen haben beim Berichte und durch die anderen Mitglieder der Deputation eine warme Bejürwortung erfahren, aber auch ihnen hat die Regierung aus den oben angeführten Gründen ihre Zustimmung versagt. Die Deputation mußte nun, so sehr sie den dringenden Wunsch hat, daß durch eine Änderung der Bejoldungs- ordnung die Ungleichheilen, wie sie hier wiederum zu tage getreten sind, sobald wie möglich beseitigt werden, doch diese ihre Wünsche zurückstellen; denn, meine Herren, wir konnten uns in der Finanzdeputation den prin- zipiellen und auch den finanziellen Bedenken der Regierung nicht verschließen, insbesondere dem nicht, daß eine Durch brechung der Besoldungsordnung in einzelnen Fällen von nicht abzusehenden Folgeerscheinungen begleitet sein würde. Deshalb hat die Deputation beschlossen, diese drei Peti tionen der Königlichen Slaatsregierung als Material für eine künftige Änderung der Beioldungsordnung zu über weisen, so lieb es auch der Deputation gewesen wäre, wenn sie ein anderes, noch günstigeres Votum hätte herausholen können. Schließlich, meine Herren, gelangte gelegentlich der kommissarischen Beratung über diese Petitionen noch ein Fall zur Sprache, den der Herr Abgeordnete Fleißner, ich glaube bei der Beratung des Justizetats, erst in der Finanzdeputation und dann bei der Beratung des Justizetats auch hier in der Kammer angeschnitten und bei dem er über eine angeblich unwüidige Behandlung eines Untersuchungsgefangenen sich beklagt hatte. Der Herr Vertreter des Ministeriums des Innern widersprach diesen Vorwürfen, insoweit die Polizeidirektion Dresden in diesem Falle in Betracht kam; der Herr Justizminister aber, der jener kommissarischen Beratung beiwohnte, wies seinerseits an der Hand eines außerordentlich ausführ lichen Materials die mannigfachen Vorwürfe, die seiner-
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