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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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(Berichterstatter Abgeordneter Döhler.) die Begründung, die dem Dekret beigefügt ist, außer ordentlich erschöpfend sei. In der Begründung ist die bisherige steuerliche Behandlung der Teuerungszulagen sowie die Regelung der steuerlichen Behandlung der Teuerungszulagen für die Zukunft und die Rechtslage in anderen deutschen Bundesstaaten sehr eingehend be leuchtet. Ferner wurde von dem Berichterstatter auf die Ausführungen, welche der Herr Finanzminister in der Sitzung der Zweiten Kammer bei der allgemeinen Vor beratung des Entwurfs dem Dekret als Geleit mit auf den Weg gegeben hat, hingewiesen. Der Berichterstatter führte weiter aus, daß bei der allgemeinen Vorberatung des Dekrets Nr. 13 in der Zweiten Kammer sich fast alle Fraktionsredner mit dem Grund gedanken des Entwurfs einverstanden erklärt, aber auch Wünsche dazu geäußert hätten, die in der Hauptsache darin gipfelten, daß ein weiterer Ausbau des sogenannten Kinder paragraphen, d. h. 8 12 Abs. 3, vorgenommen und den Be amten usw. baldigst eine einmalige Teuerungszulage zu gebilligt werde, und betonte noch, daß in derselben Sitzung verschiedene Wünsche vorgebracht wurden, die seit Jahren bei Beratung deS Kap. 20 oder in den Etatberatungen wiederholt geäußert, aber noch nicht erfüllt worden seien. Der Berichterstatter hat als Unterlage für die Beratungen des Dekrets Nr. 13 alle diese Anregungen auf Abänderung M) des Einkommmensteuergesetzes mit einem Mitgliede der Kammer formuliert und der Deputation mit Genehmigung des Herrn Vorsitzenden unterbreitet. Sie lauten: Einkommensteuergesetz. 1. 8 12 dritter Absatz erhält folgende veränderte Fassung: Für jedes^nicht besonders zur Einkommensteuer ver anlagte uno bei Aufstellung der Hauslisten (8 35) noch nicht 14 Jahre alte Familienmitglied wird von dem steuerpflichngen Einkommen des Familienhauptes, das es unterhält, sofern dieses Einkommen 7800 M. nicht übersteigt, der Betrag von 100 M. in Abzug gebracht mit der Maßgabe, daß eine Ermäßigung der Steuer einzutreten hat: bei dem Vorhandensein von mindestens zwei derartigen Familienmitgliedern um mindestens eine Steuerklasse, vier derartigen Familien mitgliedern um mindestens zwei Steuerklassen, sechs oder mehr derartigen Familienmitgliedern um mindestens drei Steuerklassen. 2. In 8 13 erster Absatz wird die Ziffer 5800 M. ersetzt durch 10000 M. 3. In 8 35 treten folgende Änderungen ein: a) bei Ziff. 3 b wird der Strichpunkt durch Strich ersetzt und angefügt: „sowie Beiträge (Prämien) zu Lebens-, Volks- u. derql. Versicherungen bis zum Gesamtbeträge von 600 M. jährlich"; b) bei Ziff. 3o wird vorausgeschickt: „andere"; o) bei Ziff. 4 e wird der Punkt durch Strich ersetzt und angefügl: „siehe jedoch Ausnahme unter Ziff. 3 b." 4. Im 8 16 erster Absatz wird das Wort „Einschätzung" (v) ersetzt durch „Aufstellung der Hauslisten" (8 35). 5. Im 8 21 zweiter Absatz Ziff. 6 werden die Worte: „gesondert ermittelt und der drille Teil der ermittelten Reingewinne" ersitzt durch: „oder Verlust gesondert ermittelt und der dritte Teil des verbleibenden Rein gewinnes." 6. Ziff. 4 deS Gesetzes vom 25. Mai 1902 gilt nur für die aus Anlaß der Kriege vor 1914 bewilligten Bei hilfen (Witwen-, Erziehungs- und Elternbeihilfen), Renten und dergl. irgendwelcher Art. Es wurde vom Berichterstatter hierzu bemerkt, daß diese Vorlage nicht als Antrag zu betrachten sei, er wolle nur erst eine Besprechung derselben vor Einbringung formeller Anträge herbeiführen. Exzellenz vr. Schroeder führte aus, daß die vom Be richterstatter berührten Forderungen nur in losem Zu sammenhänge mit dem Dekret stünden, das an sich nur eine gesetzliche Regelung eines bisher nicht hinreichend klaren Zustandes in der Steuererhebung ordnen wolle. Trotzdem würde die Regierung einer Ausgestaltung des Kinderparagraphen in mäßigen Grenzen, sofern die nötigen Deckungsmittel zur Verfügung blieben, nicht entgegenstehen. Er bemerkte, wir ständen jetzt ganz anderen Verhältnissen gegenüber als in der Friedenszeit. Es seien Ausgaben, die in den ordentlichen Etat gehören, in den außerordent lichen Etat eingestellt worden. In der Gegenwart müßten (v) wir ganz besonders bedenken, daß wir für das, was wir auf der einen Seite an den staatlichen Einnahmen nach ließen, auf der anderen Seite unbedingt Deckung suchen müßten. (Abgeordneter Trüber: Sehr richtig!) Die Regierung trage sich schon seit längerer Zeit mit der Absicht, neue einmalige Teuerungszulagen zu ge währen. Diese Vorlage werde in den allernächsten Tagen dem Gesamtministerium vorgetragen werden. Außerdem beabsichtige die Regierung, den im Ruhestand befindlichen Beamten, Witwen und Waisen Zuschläge zu ihren Pensionsbezügen in bestimmtem Umfange zu bewilligen. Die neue Vorlage würde für 1918 einen Aufwand von ungefähr 10 Millionen Mark erfordern. Die vom Be richterstatter vorgetragenen Wünsche könnten bei Beratung des Kap. 20 mit beraten werden. Um die im Staatshaushalt verfügbaren Deckungs mittel zu beurteilen, müsfe man notwendigerweise ab warten, wie sich der Abschluß des vorgelegten Staats haushalts im Finanzgesetz endgültig gestalten werde, eher könnten Beschlüsse, die einen Steuerausfall zur Folge hätten, nicht gefaßt werden. Bei aller Bereitwilligkeit, den Kinderparagraphen zu erweitern, könne jedoch die 91*
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