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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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!I. K. 22. Sitzung, am 31. Januar 1S18 697 (Abgeordneter vr. Mehnert (Plauenl.) (L) tige. ES kann auch sein, meine Herren, daß — wie ein Teil meiner politischen Freunde der Meinung ist — die Zustände in den beiden KorpSbezirken nicht ganz gleich sind und daß im LII. KorpSbezirk Behörden wie Publi kum weniger durch die Maßnahmen der betreffenden Stellen in Mitleidenschaft gezogen werden. Worauf es aber bei dem Antrag ankommt, ist viel mehr der Wunsch nach einer Vereinfachung des großen und komplizierten Apparates, (Sehr richtig!) nach einer Vereinheitlichung der verschiedenen Stellen und ihrer Aufgaben und, wenn möglich, auch nach einer Einschränkung der immer noch im Ausbau begriffenen Organisationen. Schon rein äußerlich besteht ein gewisse» Mißverhältnis. Auf der einen Seite haben die staat lichen Verwaltungsbehörden wie die Gemeindebehörden Not, ihre eingerichteten Beamten zu behalten und mit den wenigen ihnen noch verbliebenen Kräften die Ge schäfte zu erledigen, und auf der anderen Seite erstehen zu gleicher Zeit für zum Teil dieselben Aufgabm nene behördliche Organisationen mit einem gewaltigen Beamten apparat, deren Wirkungskreis sich immer weiter au»- dehnt. Die erhöhten Aufwendungen, die dadurch, wenn auch nicht dem sächsischen Staat, wohl aber dem Reiche M erwachsen, will ich dabei nur beiläufig erwähnen. Die erste Frage wird also wohl sein, ob mit einem Abschluß der Organisation auf diesen Gebieten nunmehr zu rechnen ist. Weiter wird zu prüfen sein, inwieweit die Grenze der Zuständigkeit zwischen den militärischen Stellen und den Zivilbehörden genauer festzulegen ist. Die gegenwärtige Rechtslage ist freilich die, daß die letzteren, die Zivilbehörden, dem Kommandierenden General unterstellt find, und daß sie daher die von seinen Organen getroffenen Anordnungen ohne Widerspruch durchzuführen haben. In der Praxi« haben sich meines Wissens bisher daraus keine Schwierigkeiten ergeben, aber bei immer weiterer Ausdehnung der Tätigkeit jener Organisationen und tieferem Eingreifen in da» Gebiet der inneren Verwaltung erscheint immerhin ein Wider streit der Meinungen und der Interessen nicht aus geschlossen und die Bildung einer vermittelnden Instanz erwünscht. Ferner wird der allerdings schwierige Versuch unter nommen werden müssen, die verschiedenen nebeneinander bestehenden Organisationen zu vereinheitlichen, sie mehr unter gewisse leitende Gesichtspunkte zu bringen. Ich wage hier keine Vorschläge zu machen, ich möchte aber glauben, daß die Sache, da es sich um militärische In stanzen handelt, nur vom Kriegsministerium in die Hand genommen werden könnte. Der damit beauftragte Kom- (o) missar müßte freilich über ein umfassendes Wissen auf allen hier in Frage kommenden Gebieten verfügen und mit besonderen Vollmachten auSgestattet sein, vor allem auch mit den Zivilministerien in engster Fühlung bleiben, denn e» kommt neben dem Ministerium des Innern, wenn man z. B. an die Ermittlungen in den Schulen denkt, auch das Kultusministerium in Frage. <Nne solche Prüfung der bestehenden Verhältnisse wird sich gleichzeitig mit darauf zu erstrecken haben, ob die Vielgestaltigkeit der Organisationen in Sachsen eine Notwendigkeit war, und ob eS in den Verhältnissen de» Landes begründet war, die anderwärts, insbesondere im Bundesstaat Preußen, für erforderlich erachteten Ein richtungen ohne weiteres zu übernehmen. Endlich wird auch auf den Abbau der Organisation, sobald es die Verhältnisse irgend gestatten, und ihre Stellung und Aufgaben in der Übergangswirtschaft Bedacht zu neh men sein. Ich glaube, nach dem Vorgetragenen wird man den Antrag als begründet und berechtigt ansehen können. Es kam den Antragstellern nicht auf eine Kritik der Einrichtungen, fondern darauf an, auf die Schattenseiten und Mängel der Organisation aufmerksam zu machen und eine Vereinfachung der Geschäfte, vor allem ein noch bessere» Zusammenarbeiten zwischen Militär- und Zivil- (v) behörden, die mit den Verhältnissen und Bedürfnissen der Bevölkerung und des Wirtschaftslebens in Friedens- zeiten vertraut waren und deshalb auch in Kriegszeiten ihrer sich anzunehmen am ersten berufen sein dürften, herbeizuführen. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren! Ich bitte um freundliche Aufnahme meiner Anregungen und beantrage, den Antrag der Ge setzgebungsdeputation zu überweisen. (Bravo!) PrLftdent: Ehe ich das Wort weiter gebe, möchte ich zunächst mitteilen, daß zu den beiden ersten Anträgen folgender gefchäftsordnungsmäßiger Antrag eingegangen ist: Die Kammer wolle beschließen, den Antrag Drucksache Nr. 16 und vom Antrag Drucksache Nr. 49 die Ziff. 11» und b der Finanzdeputation und die Punkte I 2 und 3 des Antrages Drucksache Nr. 49 der Finanz deputation 8 zu überweisen. Weiter ist vou Herrn Sekretär vr. Schanz und ebenso vom Antragsteller folgender Antrag eingegangen:
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