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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,2
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028446Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028446Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028446Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll28. Sitzung 945
- Protokoll29. Sitzung 981
- Protokoll30. Sitzung 1017
- Protokoll31. Sitzung 1055
- Protokoll32. Sitzung 1107
- Protokoll33. Sitzung 1127
- Protokoll34. Sitzung 1139
- Protokoll35. Sitzung 1169
- Protokoll36. Sitzung 1189
- Protokoll37. Sitzung 1219
- Protokoll38. Sitzung 1229
- Protokoll39. Sitzung 1259
- Protokoll40. Sitzung 1277
- Protokoll41. Sitzung 1323
- Protokoll42. Sitzung 1375
- Protokoll43. Sitzung 1387
- Protokoll44. Sitzung 1399
- Protokoll45. Sitzung 1429
- Protokoll46. Sitzung 1439
- Protokoll47. Sitzung 1461
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1495
- Protokoll50. Sitzung 1511
- Protokoll51. Sitzung 1591
- Protokoll52. Sitzung 1615
- Protokoll53. Sitzung 1655
- Protokoll54. Sitzung 1699
- Protokoll55. Sitzung 1743
- BandBand 1917/18,2 -
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lSekretär Kleinhempel.) 'L) ordnungen die Genehmigung nicht versagt werden darf, wenn eine Sparkassenordnung den bestehenden Gesetzen nicht zuwiderläuft, und daß die Regierung nicht eine ein seitige Abänderung bestehender Sparkassenordnungen vor nehmen darf; und drittens darf in den Fragen des Sparkassenwesens der übliche Rechtsweg nicht abgeschnitten oder verkürzt werden, natürlich unbeschadet des Aufsichts rechtes. Meine Herreni Zu.8 7, den Einlagezinsfuß betreffend, vertrete ich persönlich, und meine politischen Freunde wer den im wesentlichen einverstanden sein, die Ansicht, daß es empfehlenswert ist, wenn er möglichst für Sachsen einheitlich wird. Es wird ja von manchen Seiten ge wünscht, daß den Sparkassenverwaltungen freie Hand ge lassen wird innerhalb eine- bestimmten Satzes. Eine Anzahl Sparkassenordnungen haben die Vorschrift, daß der Sparkassenausschuß oder die städtischen Kollegien den Zinsfuß zwischen 3 und 4 Prozent bestimmen können, aber die am besten geleiteten Sparkassen sind immer sehr vorsichtig in der Benutzung dieses Mittels gewesen, wäh rend die im Aufsteigen befindlichen bestrebt gewesen sind, den Zinsfuß zu erhöhen. Es wird zu erwägen sein, ob man diese Bestimmung läßt, besonders den älteren Spar kassen gegenüber, oder ob eine gewisse Bindung eintreten soll. Die Regierung verlangt nach dem Entwürfe Bin- D> düng. Die Frage hat insofern Bedeutung, weil gewisse Geschäftsgebarungen doch jetzt zutage getreten sind, die nicht allenthalben Billigung finden. Meine Herren! Schon meine beiden Herren Vorredner haben zu 8 8 die schwersten Bedenken ausgesprochen. Auch wir haben solche. Die Regierung hatte früher verlangt, daß 25 Prozent des verzinslich angelegten Vermögens in mündelsicheren Wertpapieren angelegt werden und daß da von der dritte Teil, 8 Prozent, Sachsen sein sollen. Nach der Begründung in der Regierungsvorlage hatten die sächsischen Sparkassen Ende 1916 nahezu 20 Prozent ihres verzinslich angelegten Vermögens in Inhaber- papieren angelegt. Ich nehme an, daß das 1917 noch günstiger geworden ist, denn da haben die Sparkassen noch wesentlich mehr an Reichsanleihe gezeichnet als im vorhergehenden Jahre. Es ist also anzunehmen, daß die Wünsche der Staatsregierung im wesentlichen erfüllt sind. Ob das bei allen Sparkassen der Fall ist, kann ich jetzt nicht nachprüfen. Es wird aber bei vielen er reicht sein. Die Frage ist nun, meine Herren: wird man so weit zu gehen haben? Gewiß, auch wir haben Interesse daran, daß die Jnhaberpapiere des Reiches und insbesondere auch die Sachsens möglichst im Kurse er halten bleiben, und zur Liquidität der Sparkassen gehört es, daß die Sparkassen Jnhaberpapiere haben. Preußen hat in dieser Beziehung eine Bestimmung, die eine M Staffelung vorsieht. Preußen verlangt bis zu 5 Mil lionen Mark Einlegerguthaben 15 Prozent, von 5 bis 10 Millionen Mark 20 Prozent und über 10 Mil lionen Mark 25 Prozent. Jedenfalls, meine Herren, darf diese Bestimmung nicht so gehandhabt wer den, daß die Sparkassen behindert sind, Hypo theken, wenn sie am Orte gebraucht werden, auS- zuleihen. Sie muß vorsichtig gehandhabt werden, und die Sparkasse darf nicht allzusehr gebunden sein. Die Sparkassen sind ja im wesentlichen errichtet, um den Realkredit zu fördern, und wenn da nun die Sparkassen in der Weise eingeengt werden, wie das die Regierung tun will, so können sie diesen Erfordernissen nicht mehr entsprechen. Ich erinnere daran, daß die StaatSregierung einen gewissen Vergleich mit dem Sparkassentage abge schlossen hatte, daß man sich zunächst mit 10 Prozent begnügte. Ich kann mich irren. Ich weiß nicht, ob es 10 oder 15 Prozent gewesen sind. Wir sehen aber, daß die Regierung Entgegenkommen gezeigt hat, und hoffen, daß auch in der Deputationsverhandlung etwas erreicht wird. Jedenfalls in der Form, in der die Be stimmung jetzt gefaßt ist, wird sie unsererseits nicht auf Annahme rechnen können. Hier wünschen wir, daß Über gangsbestimmungen getroffen werden. Ich möchte im Zusammenhang damit und auch zu 8 9 einmal auf einen neuen Gesichtspunkt Hinweisen. ES trifft das auch teilweise 8 10 mit. Die Sparkassen haben ja, sobald sie eine gewisse Rücklage erreicht haben, Geld zu ge meinnützigen und wohltätigen Zwecken zur Verfügung. Das Tilgdarlehen ist für erste Hypotheken noch zu wenig ein geführt. Ich möchte aber Ihr Augenmerk darauf lenken, ob es nicht möglich wäre, die Überschüsse der Sparkassen auch dazu zu verwenden, daß zweitstellige Hypotheken gegeben werden. Nicht von den Sparkassen als solchen, sondern von den Gemeinden. Wir haben eS in Wilkau so gemacht, daß wir Geld, das wir zur Verfügung hatten, abgezweigt haben zu einer Sonderrücklage, und daß wir aus dieser Sonderrücklage, die nicht sehr groß gewesen ist, zweitstellige Hypotheken an die Ortseinwohyer und die Umgebung gaben, und zwar so, daß allerdings kurze Tilgungsfristen gestellt wurden, so daß das Geld immer wieder neuen Gesuchstellern gegeben werden konnte und immer wieder zurückfloß. ES kann mit einer kleinen Summe sehr viel geschaffen werden, und wenn das jede einzelne Sparkasse tut, so könnte manche Hypothekennot damit behoben werden. Ich wollte das hier einmal mit anregen, damit vielleicht in der Deputation darauf zu gekommen werden kann. Meine Herren! Weder die Vorlage selbst noch die
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