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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,2
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028446Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028446Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028446Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll28. Sitzung 945
- Protokoll29. Sitzung 981
- Protokoll30. Sitzung 1017
- Protokoll31. Sitzung 1055
- Protokoll32. Sitzung 1107
- Protokoll33. Sitzung 1127
- Protokoll34. Sitzung 1139
- Protokoll35. Sitzung 1169
- Protokoll36. Sitzung 1189
- Protokoll37. Sitzung 1219
- Protokoll38. Sitzung 1229
- Protokoll39. Sitzung 1259
- Protokoll40. Sitzung 1277
- Protokoll41. Sitzung 1323
- Protokoll42. Sitzung 1375
- Protokoll43. Sitzung 1387
- Protokoll44. Sitzung 1399
- Protokoll45. Sitzung 1429
- Protokoll46. Sitzung 1439
- Protokoll47. Sitzung 1461
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1495
- Protokoll50. Sitzung 1511
- Protokoll51. Sitzung 1591
- Protokoll52. Sitzung 1615
- Protokoll53. Sitzung 1655
- Protokoll54. Sitzung 1699
- Protokoll55. Sitzung 1743
- BandBand 1917/18,2 -
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(Abgeordneter Möller (Leipzigs.) innerhalb des Reichstags zum Ausbau der sozialen Ge setzgebung unser Bestes getan. Ich glaube also mit meinen Ausführungen das ge troffen zu haben, daß wir von unserer Seite aus bezüg lich des Sparkassenwesens wie auch des Interesses der Sparer an und für sich wünschen, daß sie durch ein Sparkassengesetz zu ihrem Rechte kommen mögen. - Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schiebler. Abgeordneter Schiebler: Meine Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wird in seiner Wirkung mit darauf hinauslaufen, daß den Geldeinlegenden die denkbar größte Sicherheit für ihre Spareinlagen gegeben wird, wenn man auch ruhig sagen kann, daß diese Sicherheit auch nach den bisherigen Bestimmungen und Verord nungen eine ausreichende gewesen ist. Es ist aber meiner Ansicht nach zu begrüßen, daß durch dieses Gesetz die Errichtung von Sparkassen zweiter Ordnung, ich möchte sagen zweiter Güte, verhindert werden soll. Auch das liegt im Interesse der Allgemeinheit. Die ausführliche Debatte, die schon über die einzelnen Paragraphen des Gesetzes stattgefunden hat, ist meiner Ansicht nach so ausgiebig gewesen, daß es sich erübrigt, noch weiter darauf einzugehen. Ich will mir bloß erlauben, auf W den Z 8 hinzuweisen, der es den Gemeindespar kassen zur Pflicht macht, mindestens 25 Prozent des ver zinslich angelegten Vermögens in mündelsicheren Inhaber- papieren, und davon mindestens 8 Prozent des Vermö gens in Schuldverschreibungen des sächsischen Staates an zulegen. Meine Herren! Diese Bestimmung erscheint mir ziemlich weitgehend. Ich bin überzeugt, daß es eine große Anzahl gut geleiteter Sparkassen gibt, die nicht 25 Prozent in Papieren angelegt haben und ebensowenig 8 Prozent in sächsischen Staatspapieren. Ich glaube, wenn diese Bestimmung seh^charf und rigoros durch geführt werden sollte, so wurden sich Zustände ent wickeln, die nicht im allgemeinen Interesse liegen. Ich glaube, es würde dann der Fall eintreten, daß manche Sparkassen gut angelegte, sichere Hypotheken kündigen müßten, um dieser Bestimmung nachzukommen, und das würde ernste Folgen herbeiführen. Das könnte sogar eine Krisis im Hypothekenmarkt verursachen, und das wäre zu bedauern, ganz besonders aber auch im Interesse der geldsuchenden Hausbesitzer. Auch aus einem anderen Grunde erscheint mir diese Bestimmung etwas zu scharf. 8 Prozent in sächsischen Staatspapieren anzulegen, würde meiner Ansicht nach eine ansehnliche Steigerung unserer sächsischen dreiprozentigen Rente herbeiführen. Wenn das auch durchaus im Interesse des sächsischen Staates zu begrüßen wäre, so fürchte ich doch, daß dann, wenn die Bestim- M mung durchgesührt ist, ein Sinken des Kurses herbei geführt würde, und so große Schwankungen in einem sicheren, soliden Staatspapiere liegen nicht im Interesse der Allgemeinheit, liegen auch nicht im Interesse des sächsischen Staates. (Sehr richtig!) Aus diesem Grunde möchte ich der Deputation, der der Gesetzentwurf überwiesen wird, die Bitte vorlegen, sie möchte eine Bestimmung aufnehmen, die darauf hinausgeht, daß eine möglichst lange Übergangszeit in dieser Beziehung in das Gesetz eingefügt würde. Ich hoffe, daß diese Bestimmung in gutem Sinne wirken wird. Im übrigen kann ich mich den günstigen Beurtei lungen, die das Gesetz im allgemeinen gefunden hat, nur anschließen. (Bravo! in der Mitte.) Präsident: Das Wort hat der Herr Vizepräsident Fräßdorf. Vizepräsident Fräßdorf: Meine Herren! Es ist bezeichnend, daß dieses Dekret, welches ein politisch neu trales Gebiet berührt, eine solche Beurteilung in diesem Hause gefunden hat. Es wirft das ein Licht auf das Verhältnis der Regierung zu den Ständen, zum min-M besten zu diesem Hohen Hause, und damit auf das Ver hältnis zwischen Regierung und Volk. Eine Verurteilung von der Linken bis zur äußersten Rechten hat dieser Gesetzentwurf gefunden. Ich habe vor einigen Wochen hier einmal ausgeführt, daß die Regierung in vielen ihrer Maßnahmen rück ständiger ist, als man es von der äußersten Rechten zu gewärtigen hat. Wir haben heute wieder aus dem Munde des Herrn Kollegen vr. Mangler gehört, daß er selbst einem solchen rückschrittlichen Unternehmen, wie es die Regierung mit ihrem Dekret einbringt, nicht zu- stimmen kann. Meine Herren! Wir sind für die gesetzliche Rege lung dieser Frage, und ich bin der Meinung, die Zeit der Regierungsverordnungen muß vorüber sein, ein für allemal vorüber sein für eine Regierung vor allem, die in allen wesentlichen wirtschaftlichen Maßnahmen und besonders in ihren politischen Maßnahmen, in ihrer Stellung zur politischen Gleichberechtigung des Volkes eine solche Stellung einnimmt. Einer solchen Regierung kann man nicht überlassen, so wichtige Fragen auf dem Verordnungswege zu regeln. Das muß auf dem Wege der Gesetzgebung erfolgen, eine Regelung durch Verord nungen dürfen wir nicht zulassen.
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