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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,2
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028446Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028446Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028446Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll28. Sitzung 945
- Protokoll29. Sitzung 981
- Protokoll30. Sitzung 1017
- Protokoll31. Sitzung 1055
- Protokoll32. Sitzung 1107
- Protokoll33. Sitzung 1127
- Protokoll34. Sitzung 1139
- Protokoll35. Sitzung 1169
- Protokoll36. Sitzung 1189
- Protokoll37. Sitzung 1219
- Protokoll38. Sitzung 1229
- Protokoll39. Sitzung 1259
- Protokoll40. Sitzung 1277
- Protokoll41. Sitzung 1323
- Protokoll42. Sitzung 1375
- Protokoll43. Sitzung 1387
- Protokoll44. Sitzung 1399
- Protokoll45. Sitzung 1429
- Protokoll46. Sitzung 1439
- Protokoll47. Sitzung 1461
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1495
- Protokoll50. Sitzung 1511
- Protokoll51. Sitzung 1591
- Protokoll52. Sitzung 1615
- Protokoll53. Sitzung 1655
- Protokoll54. Sitzung 1699
- Protokoll55. Sitzung 1743
- BandBand 1917/18,2 -
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(Abgeordneter Vr. Löbner.) lD braucht wahrhaftig kein Versicherungsmann und kein be^ sonders großer Rechner zu sein, um die Verhältnisse genau zu erkennen und sich zu sagen, daß die Werte der Ge bäude, die in den 80er Jahren vor dem Kriege ein geschätzt worden sind, im Jahre 1912/13, also schon vor dem Kriege, nicht mehr der Versicherungssumme ent sprachen. ES gehört meines Erachtens zur Ordnung in unserem Versicherungswesen, daß man bestmöglichst den Versicherungswerten folgt, daß alles aufgeboten wird, um Versicherungswert und Versicherungssumme in Überein stimmung zu bringen. Das klingt wie ein Vorwurf gegen unsere Brandversicherungskammer, soll es aber nicht sein und ist es auch insofern nicht, weil im Gesetz ausdrücklich steht, daß die Schätzung Platz zu greifen hat bei Neubauten und dann erst wieder bei Vor nahme von baulichen Änderungen, die derartig sind daß eine wesentliche Änderung der Versicherungssumme Platz greift. Durch dieses Gesetz ist die Brandversiche- rungrkammer vor dem Vorwurf gedeckt, daß sie nicht Ordnung halte. Aber tatsächlich ist es wünschenswert, daß Wandel geschaffen wird. Der Bericht, der heute hier zur Beratung steht, gab zu meiner Frage Anlaß, weil darin ausdrücklich steht, daß der Umstand, daß weniger gebaut worden sei, Zeit gegeben habe, ca. 3000 Neu schätzungen vorzunehmcn, ohne daß besondere Anträge W Vorlagen. Die Erklärung der Regierung gegen meinen Antrag zur Beseitigung der Untervelsicherungssolgen war am 11. Februar etwas sehr ablehnend. Wir haben uns unter dessen auf Grund der Beratungen in der Gesetzgebungs- deputalion und der Vorschläge, die ich in der Gesetzgebungs deputation gebracht habe, einander wesentlich genähert. Der Verwaltungsausschuß der Brandversicherungskammer, speziell der Gebäudeabteilung, wird in nächst»r Zeit spre chen. Er hat bereits eine Vorlage, die ein Entgegen kommen bedeutet, und ich freue mich dessen ausiichtig, möchte aber die heutige Besprechung des Berichtes dennoch dazu benutzen, aufs neue fürs Land hinauszugeben, daß von dem jetzt gebotenen Mittel des abgekürzten Schätzungs verfahrens, so ungenügend es ist, doch im Interesse der Ver sicherungsnehmer möglichst Gebrauch gemacht werden möge. Die meisten Versicherten sind sich nicht klar über die Gefahr, in der sie sind, weil das Versicherungsgebiet gerade daS ist, wo die Menschen am leichtsinnigsten ver fahren, — die Anwesenden, glaube ich sagen zu dürfen, nicht ausgeschlossen. Außerordentlich wenige kennen über haupt die sie angehenden Versicherungsbedingungen und den Begriff der Unterversicherung. Unter den heutigen Verhältnissen, bei den Wertsteigerungen, die durch den Krieg hervorgerufen worden sind, ist fast jeder mit seinen Feuerversicherungen nicht in Ordnung, wenn er nicht jüngst (g) erst erneute Schätzungen beantragt hat, wenn er nickst hat Erhöhungen eintreten lassen. Ich halte es für eine Pflicht, jede Gelegenheit zu benutzen, um ins Land hinauszu rufen und durch Preßstinimen dafür zu Wilken, daß jeder für sich und sein HauS sorge dadurch, daß er die Er höhung der Feuerversicherungen vornimmt. Die Leute sind selbst schuld, wenn sie für ihre Schäden nicht gedeckt werden. Gewöhnlich sind die Klagen die, sie hätten ge glaubt, sie seien durch Versicherung gedeckt. Sie waren es aber nicht in dem Maße, wie sie eS sein konnten, wenn sie sich rechtzeitig darum kümmerten. So kann man den Leuten einen Vorwurf machen. Aber eS ist unsere Pflicht, auch im Landtage darauf hinzuweism: sorgt dafür, daß cs anders wird. (Bravo!) Vizepräsident vr. Spietz: Tie Debatte ist ge- schlossen. Das Schlußwort hat der Herr Berichterstatter. Berichterstatter Abgeordneter Barth: Einige Worte zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Kleinhempel. Selbstveiständlich hat die Dcpuiation zu der Regierungsauskunft Stellung genommen und sich da mit beruhigt; es war der Negierung, wie aus der Auskunft hervorging, unmöglich, in dieser Zeit eine der- artig weitgehende und viel Zeit in Anspruch nehmende Auskunft zu geben. Schon in dem Anträge, den die Deputation zur Annahme vorschlägt, ist gesagt, daß sich die Deputation mit dem vorgelegten Berichte für be friedigt erklärt. Vizepräsidentvr. Spietz: Will die Kammer beschließen: sich durch den ihr mittels Königlichen Dekrets Nr. 11 vom 4. Januar 1918 vorgelegtcn Bericht über die Verwaltung der LandeS-Brand- versicherungsanstalt "auf die Jahre 1914 und 1915 für befriedigt zu erklären? Einstimmig. Punkt 2: Allgemeine Vorberatung über das Königliche Dekret Nr. 30, den Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gemeinde-, des Kirchen- «nd des Schulsteuergejetzes be treffend. Die Aussprache ist eröffnet. DaS Wort hat der Herr Abgeordnete Heymann. Abgeordneter Heymann: Meine sehr geehrten Herren! Im Namen meiner politischen Freunde habe ich
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