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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,2
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028446Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028446Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028446Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-04-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll28. Sitzung 945
- Protokoll29. Sitzung 981
- Protokoll30. Sitzung 1017
- Protokoll31. Sitzung 1055
- Protokoll32. Sitzung 1107
- Protokoll33. Sitzung 1127
- Protokoll34. Sitzung 1139
- Protokoll35. Sitzung 1169
- Protokoll36. Sitzung 1189
- Protokoll37. Sitzung 1219
- Protokoll38. Sitzung 1229
- Protokoll39. Sitzung 1259
- Protokoll40. Sitzung 1277
- Protokoll41. Sitzung 1323
- Protokoll42. Sitzung 1375
- Protokoll43. Sitzung 1387
- Protokoll44. Sitzung 1399
- Protokoll45. Sitzung 1429
- Protokoll46. Sitzung 1439
- Protokoll47. Sitzung 1461
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1495
- Protokoll50. Sitzung 1511
- Protokoll51. Sitzung 1591
- Protokoll52. Sitzung 1615
- Protokoll53. Sitzung 1655
- Protokoll54. Sitzung 1699
- Protokoll55. Sitzung 1743
- BandBand 1917/18,2 -
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1474 II. K. 47. Sitzung, am 18. April 1918 lBertchterstatter Abgeordneter Biener.) M vorhandenen Rechtsmittel verschlossen habe, so habe er sich nun an den Landtag gewendet mit der Bitte, die ich Ihnen schon vorhin vorgetragen habe, nämlich der Landtag möge sich seiner Sache wohlwollend annehmen und wenn möglich beschließen, ihm aus Billigkeitsgründen eine seinem Gehalt entsprechende Entschädigung zu gewähren. Der Bittschrift ist ein Anlagenheft beigegeben, enthaltend das Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das Urteil des Land gerichts, den Bescheid des Rates der Stadt Leipzig und die Eingabe an das Stadtverordnetenkollegium. Es ist diese Eingabe in der jenseitigen Kammer schon behandelt worden. Dort hat man aus mir nicht erklär lichen Gründen diese Eingabe als eine Beschwerde, nicht als eine Bittschrift aufgefaßt; wenn es eine Beschwerde war, so konnte die Erste Kammer, da der Jnstanzenzug noch nicht erschöpft war, zu dem Beschluß kommen, die Beschwerde als unzulässig zu erklären. Die Depu tation hat aber diese Eingabe als eine Beschwerde nicht auffassen können, sondern, wie Sie aus dem von mir mehrfach verlesenen Wortlaute des Petitums ersehen haben, ist diese Eingabe durchaus als eine Bittschrift aufzufassen. Es war nun zu prüfen, ob wir vom Landtage aus dem Bittsteller zu seinem angeblichen Rechte verhelfen W können. Die Deputation war einmütig der Meinung, daß es sich dabei um einen Streit zwischen dem früheren Schutzmann Arthur Paetzold und der Stadt Leipzig handele und daß keineswegs, auch wenn man die Bitt schrift des Petenten noch so wohlwollend beurteile, für uns eine Möglichkeit gegeben sei, ihm die gewünschte (0) Entschädigung aus Billigkeitsgründen, doch wahrscheinlich aus Staatsmitteln, zu gewähren. Es sei hier nur der Weg angängig, daß er sich bemühe, von der Stadt Leipzig eine Erfüllung seiner Wünsche zu erhalten. Es konnte aus dem Grunde die Deputation nur zu dem Be schlusse kommen, Ihnen vorzuschlagen, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Ich bin aber von der Deputation beauftragt zu er klären, daß sie einmütig auf dem Standpunkte steht, daß das Verhalten der Stadt Leipzig dem Manne gegenüber nicht zu billigen sei, und weiter zum Ausdruck zu bringen, daß es nicht zu begrüßen sei, wenn das Verfahren, das gegen den Bittsteller angewendet worden ist, Schule mache. Es wäre zu begrüßen, wenn die Stadt Leipzig ihrerseits dazu beitrüge, den Mann einigermaßen wenigstens zu befriedigen. Da die Sache so liegt, kann ich Ihnen nur Vorschlägen, sich dem Beschlusse der Beschwerde- und Petitionsdeputation, die Petition auf sich beruhen zu lassen, anzuschließen. Präsident: Das Wort wird nicht begehrt. Die Debatte ist geschlossen. Will die Kammer beschließen, die Bittschrift auf sich beruhen zu lassen? Einstimmig. U» Damit ist die Tagesordnung erledigt. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 6 Uhr 1ö Minuten nachmittags.) Druck von B. G. Teubner in Dresden. Letzte «dsrndung zur Post: am 29. April 1918.
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