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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028447Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028447Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028447Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 19178/18
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 25
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 37
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 113
- Protokoll11. Sitzung 129
- Protokoll12. Sitzung 143
- Protokoll13. Sitzung 157
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 235
- Protokoll19. Sitzung 245
- Protokoll20. Sitzung 303
- Protokoll21. Sitzung 309
- Protokoll22. Sitzung 317
- Protokoll23. Sitzung 327
- Protokoll24. Sitzung 349
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 377
- Protokoll27. Sitzung 411
- Protokoll28. Sitzung 441
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 499
- Protokoll31. Sitzung 523
- Protokoll32. Sitzung 547
- Protokoll33. Sitzung 567
- Protokoll34. Sitzung 575
- Protokoll35. Sitzung 581
- BandBand 1917/18 -
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I. K. 28. Sitzung, am 13. Mai 1918 445 (Präsident.) (Nr. 591.) Desgleichen, betreffend Schlußberatung über die Petition des Vereins Leipziger Fachlehrerinnen in Leipzig um Verleihung der Rechte ständiger Lehrerinnen. (Nr. 592.) Desgleichen, betreffend Schlußberatung über die Petition des Sächsischen Lehrervereins in Dres den, die Neuordnung der Dienstverhältnisse usw. der zum Kriegsdienst eingezogenen Lehrer betreffend. (Nr. 593.) Desgleichen, betreffend Schlußberatung über die Beschwerde des Oberlehrers Professor vr. Fritzsch in Leipzig, die Verweigerung einer Auskunft durch das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts usw. betreffend. Präsident: Die Gegenstände zu Nr. 591, 592, 593 an die vierte Deputation. Meine Herreni Es hat sich nun hier einzuschieben der Antrag zum mündlichen Bericht der zweiten und ersten Deputation über Dekret Nr. 26, den Entwurf eines Gesetzes über die Gewäh rung von Aufwandsentschädigung an die Mit glieder der Ständeversammlung betreffend. (Drucksache Nr. 191.) (Mitt. II. K. 2. Bd. Nr. 55 S. 1745V.) Ich frage die Königliche Staatsregierung und die Kammer, ob sie mit der Einfügung einverstanden sind. — Es erhebt sich kein Widerspruch. lll) Das Wort hat der Herr Berichterstatter Exzellenz Wirklicher Geheimer Rat vr. Wach. Berichterstatter Wirklicher Geheimer Rat Professor vvn. Wach, Exzellenz: Meine hochverehrten Herren! Hoffentlich wird dieser leidige Gegenstand jetzt für lange Zeit von der Tagesordnung verschwinden. Das vor- liegende Königliche Dekret will das bisher geltende Aufwands entschädigungsgesetz vom Jahre 1999 beseitigen und durch ein neues ersetzen. Das Dekret lautet: (Verlesung des Dekrets.) Der Inhalt des Dekrets ist den Herren bekannt. Sie wissen auch, daß die Zweite Kammer es mit Abänderungen angenommen hat, und ich darf nun sofort bemerken, daß Ihre beiden Deputationen sich nicht vorbehaltlos den Beschlüssen der Zweiten Kammer angeschlossen haben. Das bisherige Gesetz von 1909 hat sich von Anbeginn als ein verunglücktes herausgestellt. Es ist kaum je un beeinträchtigt, unverändert zur Anwendung gekommen, und die Zeitläufte, die Kriegsverhältnisse haben Zustände geschaffen, die überhaupt dieses Gesetz als völlig unhaltbar ergeben haben. Es sind vor allen Dingen zwei Umstände, die das herbeigeführt haben: Erstens die außerordentlich lange Dauer der Sitzungen. Die Stände haben sich so zusagen für permanent erklären müssen. Ihre Gegenwart (6) wurde durch die Zeitverhältnisse gefordert, und so konnte zwar durch Vertagung die Session unterbrochen werden, aber sie konnte nicht geschlossen werden. Die Folge war, daß der vorige Landtag sich fast unmittelbar mit dem jetzigen berührt hat. Unter diesen Umständen mußte sich eine Aufwandsentschädigung, die für eine verhältnismäßig kurze Tagung berechnet war, als gänzlich ungenügend er weisen. Infolgedessen kamen Ausnahmebestimmungen, Ausnahmegesetze, die Extrabewilligungen enthielten. Und das Zweite und, ich möchte sagen, fast noch schwerer Wiegende ist die überaus große Teuerung, die Entwertung des Geldes, die Steigerung der Lebensmittel preise, und was des weiteren damit zusammenhängt. DaS bedingt die Unhaltbarkeit der bisherigen Aufwandsent schädigung. Es ist nun in Übereinstimmung mit der Königlichen Staatsregierung von der Zweiten Kammer eine Änderung des bisherigen Systems herbeigeführt worden in der Richtung, daß an eine fixe Aufwandsentschädigung, ein Pauschale sich anschließen soll bei eingetretener Vertagung der Bezug von Tagegeldern, angelehnt an die frühere Ordnung, die wir vor dem Jahre 1909 hatten. Das Pauschale selbst soll erhöht werden von 3000 auf 4200 M. Wie die Berechnung ist, entnehmen Sie dem 8 1 nach dem Beschluß der Zweiten Kammer. Auf die Einzelheiten (v) lasse ich mich nicht ein. Die erste und zweite Deputation sind der Überzeugung, daß die hier in Aussicht genom mene Steigerung der Aufwandsentschädigung angemessen ist. Es sind zwei Punkte, die zwischen den beiden Häusern als wesentliche Meinungsverschiedenheiten hervorgehoben werden müssen und Ausdruck gefunden haben in unseren Anträgen. Der erste Punkt ist die Aufwandsentschädigung für die in Dresden wesentlich wohnhaften Mitglieder, der zweite Punkt die freie Fahrt. In erster Beziehung hatte die Zweite Kammer den Beschluß gefaßt, daß gleichgestellt werden sollen die Dresdner und die übrigen Mitglieder der Stände. Hin sichtlich des zweiten Punktes ist beschlossen worden die freie Fahrt während der ganzen Legislaturperiode. Die Königliche Staatsregierung hat in beiden Beziehungen ihren abweichenden Standpunkt betont. Es ist in unserer Mitte über die Frage der Bezüge der Dresdner Mitglieder eine eingehende Erörterung ge pflogen worden, und man hat gegen den bisherigen Zu stand, nach dem die Dresdner Mitglieder die Hälfte der Aufwandsentschädigung bekommen, geltend gemacht, es liege dem kein tieferer innerer Grund unter, denn die Grenze, die da gezogen werde, sei mehr oder weniger
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