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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/17,4
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/17,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028448Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028448Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028448Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1915/17
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/17,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll78. Sitzung 2403
- Protokoll79. Sitzung 2457
- Protokoll80. Sitzung 2491
- Protokoll81. Sitzung 2525
- Protokoll82. Sitzung 2585
- Protokoll83. Sitzung 2633
- Protokoll84. Sitzung 2695
- Protokoll85. Sitzung 2755
- Protokoll86. Sitzung 2807
- Protokoll87. Sitzung 2851
- Protokoll88. Sitzung 2883
- Protokoll89. Sitzung 2949
- Protokoll90. Sitzung 2973
- Protokoll91. Sitzung 3037
- Protokoll92. Sitzung 3081
- Protokoll93. Sitzung 3167
- BandBand 1915/17,4 -
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2590 II. K. 82. Sitzung, am 4. Juli 1917 (Berichterstatter Abgeordneter Brodaus.) (X) gegangen, sie kann aber gleichwohl wieder einberufen werden, denn sie ist nicht vertagt, hätte für sich allein nach der Verfassung gar nicht vertagt werden können. Durch den Berichterstatter ist schließlich an die Re gierung die Frage gestellt worden, welche Gründe sie bei dieser Sachlage denn hinderten, auf einen Zusammentritt der Ersten Kammer hinzuwirken. Die Regierung hat diese Frage mit dem Hinweis darauf beantwortet, es sei eine Sache der Zweiten Kammer, zunächst einen eigenen Beschluß herbeizuführen, der dann durch das Bureau an die Erste Kammer gelangt, es sei also Sache der Zweiten Kammer, sich mit der Ersten Kammer ins Vernehmen zu setzen. Es wurde sofort von einem Mitgliede der Depu tation die naheliegende Frage gestellt, ob die Regierung denn mit dem Vertagungsdekret zurückhalten werde, bis ein Einvernehmen mit der Ersten Kammer und deren Zustimmung zur Bildung von Zwischendeputationen her beigeführt worden sei. Hierauf hat der Herr Minister des Innern mit einem glatten Nein geantwortet. Dieses Nein konnte die Deputation nicht veranlassen, davon ab zusehen, einen Kaminerbeschluß herbeizuführen. Ich habe von der Deputation den Auftrag, Sie um Annahme des vorliegenden Antrags zu bitten. (Bravo I) D) Präsident: Das Wort hat zunächst der Herr Mit berichterstatter Abgeordneter Nitzsche (Dresden). Mitberichterstatter Abgeordneter Nitzsche (Dresden): Ich kann mich nach den eingehenden Aus führungen des ersten Herrn Berichterstatters auf die Er klärung beschränken, daß ich seinen Ausführungen aus drücklich noch zustimme. Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmidt (Freiberg) als zweiter Mitberichterstatter. Mitberichterstatter Abgeordneter Schmidt (Freiberg): Meine Herreni Als Berichterstatter der Minderheit der Deputation habe ich das Hohe Haus zu bitten, den Antrag abzulehnen, und zwar aus den Gründen, die ich gestern schon zur Genüge erörtert habe, aber auch deshalb, weil wir glauben, daß die Bestimmung des 8 114 der Verfassung die Einsetzung einer Zwischendeputation des halb unmöglich macht, weil bestimmt angezeigte Gegen stände nicht vorliegen. Dann glauben wir auch nicht, daß durch die Einsetzung einer Zwischendeputation die Arbeit der Deputation besonders gefördert werden könnte, da eS auch an Zeit mangeln würde, weil die Ferienzeit unbedingt frei bleiben muß. Und dann will ich noch be merken, daß wir nebenbei noch Bedenken dagegen haben, dem Lande durch die der Zwischendeputation zu gewähren- (0) den besonderen Diäten an eine Deputation, die wir für nicht unbedingt nötig erachten, finanzielle Opfer aufzu erlegen. (Abgeordneter Nitzschke (Leutzschs: Sie sind aber ein Gemütsmensch!) Präsident: Das Wort zur Begründung seines An trages hat der Herr Vizepräsident vr. Spieß. Vizepräsident vr. Spietz: Meine Herren! Ich habe den Antrag Nr. 461 zu begründen und möchte dazu zunächst folgenden Antrag stellen, der mit 12 Unter schriften versehen ist: Die Kammer wolle beschließen: den Antrag Hofmann, vr. Spieß, vr. Hähnel und Genossen auf Einsetzung einer Zwischendepu tation zur Vorberatung des Königlichen Dekret- Nr. 42, den Entwurf eines Gesetzes über dar staatliche Kohlenbergbaurecht betreffend, unter Abstandnahme der Bestellung von Bericht erstatter und Mitberichterstatter sofort in Schluß beratung zu nehmen. Unser Antrag bezweckt, der außerordentlichen Depu tation zur Vorberatung des Dekrets Nr. 42 die Möglich keit zu geben, ihre Arbeiten in der Zeit der Vertagung zu fördern. Das Sperrgesetz läuft mit dem 31. Oktober d. I. ab. Bis dahin sind noch vier Monate verfügbar. Wenn der Landtag bis Ende August vertagt wird, bleiben noch zwei Monate. Die Deputation hat zwar bereits über das Dekret beraten, hat aber, ebenso wie der Ver fassungsausschuß, dadurch Schwierigkeiten gehabt, daß die ordentlichen Deputationen daneben getagt haben. Sie hat bereits zu Dekret Nr. 42 Anfragen an die Königliche StaatS- regierung gestellt und diese beantwortet erhalten; sie hat auch kommissarische Beratungen abgehalten. Wenn die De- putation rechtzeitig Bericht erstatten soll, so daß die Kammer noch einen Beschluß fassen und die Erste Kammer vor dem 31. Oktober hierzu auch noch Stellung nehmen kann, so muß sie ihre Arbeiten möglichst fördern. DaS möchten wir dadurch erreichen, daß eine Zwischendeputation ernannt wird, die dann sofort nach der Vertagung in Tätigkeit treten kann. Der Gesetzentwurf ist ein bestimmt angezeigter Beratungsgegenstand nach 8 114 der Ver fassungsurkunde. ES liegt kein Grund vor, zu unserem Anträge eine ablehnende Haltung einzunehmen. Ich bitte Sie deshalb, ihm zuzustimmen. (Bravo! rechts.) Präsident: Das Wort hat der Herr Minister des Innern.
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