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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
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1010 II. K. 34. Sitzung, 1 Staatsminister v. Seydewitz.) * (4) nen und die Fabriken erst recht, da sie von langer Hand her die Materialien bearbeiten lassen müssen. Sollte es aber wider alles Erwarten wirklich nicht möglich sein, außer den noch rückständigen Fahrzeugen auch noch alle im Etat 1916/17 vorgesehenen Fahrzeuge in der laufenden Finanzperiode zu beschaffen, so könnte es sich jedenfalls nur um einen kleinen Rest han deln, der dann im Jahre 1918 nachzubeschaffen wäre, wie ja auch die eingestellten Beträge auf die nächste Periode übertragbar sind. Übrigens ist es wohl nicht richtig, wenn der Herr Antragsteller vr. Seyfert bei . Berechnung des Betrages, der im Jahre 1916 zu ver bauen wäre, den gesamten im außerordentlichen Etat vorgesehenen Betrag von 19 Millionen Mark einstellt, denn dieser Betrag ist nicht für ein, sondern für zwei Jahre berechnet, und auf das Jahr 1916 entfällt natur gemäß davon nur die Hälfte. Ernstlich denkt ja, dessen freue ich mich, von den Herren, die hinter dem Herrn Abgeordneten vr. Sey fert stehen, niemand daran, der Regierung die Mittel zur Beschaffung der nötigen Ersatzfahrzeuge endgültig zu versagen. (Abgeordneter Günther: Wir auch nicht!) Nicht? Nun, Sie waren unsicher! (Abgeordneter Günther: Nein, nur in anderer Weise!) Bei dem gegenwärtigen großen Bedarfs an Wagen wäre es ganz unmöglich, die für den Ersatz notwendigen Mittel zu versagen. Wollte man jetzt wirklich die Be schaffung eines Teils der eingestellten Betriebsmittel ablehnen, so müßte man die Streichung bei der im außerordentlichen Etat eingestellten Vermehrung vor nehmen, keinesfalls aber bei der für den Ersatz im ordentlichen Etat vorgesehenen Mittel. Zunächst müssen die Ersatzwagen geliefert werden, ehe man an die erste Vermehrung herantreten kann. Wenn aber der Bedarf an Ersatzbetriebsmitteln sür die Etatperiode wirklich feststeht, so muh der Betrag auch im Etat ungeteilt bewilligt werden. Es ist etatrechtlich nicht angängig, jetzt nur einen Teil zu bewilligen und die Bewilligung des übrigen Teils auf einen späteren Zeitpunkt zu ver schieben. Einmal liegt dazu kein stichhaltiger Grund vor, und es wird materiell damit gar nichts gewonnen, da für Deckung doch in jedem Falle gesorgt werden muß und da die Notwendigkeit der Steuerzuschläge jetzt schon vollständig erwiesen ist, ohne daß man bis zum Winter zu warten hätte. Vor allen Dingen aber kommt hier in Frage, was auch der Herr Abgeordnete vr. Sey fert selbst bereits gestreist hat, daß der Etat ein Gan zes ist. Er muß als Ganzes für die volle Periode fest- am 15. März 1916 gestellt werden, und er kann nicht willkürlich in mehrere (O Teile verteilt werden. Eine große Anzahl von Aus gaben kommt erst nach und nach und zu einem großenTeil erst im zweiten Etatjahre zur Verwendung, zum Bei spiel die Gehalte. Man kann aber unmöglich daran denken, nun die Bewilligung der Ausgaben und der entsprechenden Deckung etwa stückweise in Raten ein treten zu lassen. Das würde zu ganz unmöglichen Fol gerungen sühren. Sollte man wirklich in der Lage sein, im Eisenbahn etat etwa für 6 Millionen Mark Ausgaben zu streichen, so wäre die nächstliegende Folgerung die, daß die Ein nahmen in Tit. 1 und 2, die, wie ich schon sagte, wegen der längeren Kriegsdauer zweifellos zu hoch eingestellt sind, entsprechend gekürzt werden müßten. Das wollen aber die Herren Antragsteller offenbar auch nicht, da es sich für sie eben nur darum handelt, die Deckungssrage, die in diesem Falle sofort zu erledi gen wäre, auf den nächsten Winter zu verschieben. Jedenfalls kann die Regierung auf das künstliche und den Etatbestimmungen widersprechende Verfahren der Teilung des Etats, wie es der Antrag der Minderheit vorschlägt, in keinem Falle eingehen, und das um so weniger, als es sich um die Beschaffung von Betriebs mitteln handelt, die, wie ich schon einmal sagte, un bedingt nötig sind und deren Beschaffung, wenn ihr M Bezug wirtschaftlich eingerichtet werden soll, von län gerer Hand vorbereitet werden muß. Nun kann man auch nicht einwenden, daß die Re gierung vielleicht in der Hoffnung einer künftigen Ge nehmigung schon jetzt die Wagenstellung einleiten könnte. Es bliebe das immer ein unsicherer Wechsel auf die Zukunft. Aber wenn der Betrag hier ausdrück lich aus dem Etat gestrichen wird, dann kann die Regierung unmöglich die gestrichenen Betriebsmittel unerwartet der neuen Bewillignug vergeben. Das wäre eine offenkundige Verletzung aller Gepflogen heiten. Man müßte dann tatsächlich davon absehen, zunächst die der Summe von 6 Millionen Mark ent sprechenden Fahrzeuge mit in Angriff zu nehmen; das entspräche aber weder den Interessen der Verwal tung noch denen der Fabriken. Nach alledem, meine Herren, bitte ich Sie dringend, den Minderheitsantrag abzulehnen und die im Etat Tit. 13 und 14 vorgesehenen Mittel dem Anträge der Mehrheit entsprechend zu bewilligen. (Bravo! rechts.) Präsident: Das Wort hat der Herr Geh. Re gierungsrat vr. Otto.
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