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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
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(VizeprSfident OPttz.j kD gehen darf. Im Gegenteil ist die Überreichung von dieser Stelle an sich schon Anlaß genug für uns, um dieser Frage unser volles Augenmerk zuzuwenden, und zwar zuzuwenden, trotzdem die Frage momentan durch die Stellungnahme des Preußischen Abgeord netenhauses erledigt zu sein scheint. Durch die Güte des Herrn Abgeordneten vr. Zöphel ist nur soeben eine Mitteilung zugegangen, aus der ich ersehe, daß die Überreichung der betreffenden Schrift nicht bloß im Auftrage der sächsischen, sondern auch im Auftrage der außersächsischen Handelskammern er folgt ist. Das ist aber nur ein Grund mehr, der dazu dienen kann, uns die Bedeutung der Frage nahe- znlegen. Und nun zur Schrift selbst! Es würde ja offenbar ungerecht gegen den Verfasser sein, wenn man von den Ansichten, die er über diese Frage auf 39 Seiten niedergelegt hat, etwa erwarten wollte, daß sie bis in die kleinsten Einzelheiten eingehen. Das ist auf so wenigen Seiten schlechterdings nicht möglich. Was der Verfasser dieser Schrift getan hat, das ist vielmehr das eine, daß er die allgemeinen Gesichtspunkte für diese hochwichtige Frage erörtert hat. Meine Herren! Ich habe sie gelesen, diese allgemeinen Gesichtspunkte, aber ich kann nicht sagen, daß nach dem Eindruck, den M diese Darlegungen auf mich gemacht haben, sie mich hätten überzeugen können, daß der hier vorgeschlagene Weg der Übernahme der bundesstaatlichen Eisen bahnen auf das Reich für die Gesamtheit einen wesent lichen Vorteil bieten könnte. In: Gegenteil, meine Herren, nach der Dünne und Schwächlichkeit der Gründe, die hier vorgeführt werden, komme ich viel mehr zu dem entgegengesetzten Ergebnis. Und dies möchte ich doch mit wenigen Worten begründen. Der Verfasser der Schrift geht zunächst mit wenigen Worten über die Schwierigkeiten hinweg, die sich schon der ersten Ausführung des Projekts entgegenstellen würden, das sind die Schwierigkeiten, die darin bestehen, daß das Reich, sei es käuflich oder pachtweise, die einzel staatlichen Bahnen übernimmt. Wenn Sie erwägen, in wie eingehender Weise das deutsche Eisenbahnnetz ausgebaut ist, wieviele Linien in Frage kommen und >vie unendlich schwierig es ist, deren Werte festzustellen, so werden Sie zugeben, daß eine Schätzung des Wertes der Bahnen von vornherein mehr oder weniger ins Blaue hineingehen muß. (Sehr richtig!) Diese Schätzung wird nur nach zwei Richtungen hin aussallen können. Entweder nämlich wird das Reich zu gut wcgkommen, dann werden sich die Einzel- M floaten nnt Recht darüber beklagen,' oder die Einzel staaten werden zu gut wegkommen, dann wird das Reich so schwer an seiner Eisenbahnlast zu tragen haben, daß ihn, alles weniger als eine Wohltat mit dieser Maßnahme erwiesen würde. Dann weiter aber zu der Frage der Vereinheitlichung des Betriebes. Darauf legt der Verfasser besonderen Wert, als einen großen Vorteil nach verschiedenen Richtungen hin in sich schließend. Haben wir denn aber nicht schon eine Vereinheitlichung des Betriebes der deutschen Eisen bahnen, insofern als das Reich die Grundsätze des Eisenbahnbetriebes für das ganze Reich gesetzlich sest- gelegt hat? Ich verweise da auf die einschlageiüien Be stimmungen der Reichsverfassung, ferner auf die Be stimmungen des Eisenbahnbetriebsreglements und des Eisenbahnpolizeireglements. Wer diese gesetzlichen Bestimmungen liest, der wird sich leicht davon über zeugen, daß das Reich in bezug auf den Betrieb der Eisenbahnen im ganzen Reiche die eingehendsten Be- stimnmngen getroffen hat und daß es schwer wird, noch solche irgend wichtigerer Art zu finden, die nicht getroffen worden wären. Der Verfasser hat dann noch den Versuch gemacht, einzelne Betriebsvorteile zu betonen, die die Verein heitlichung ermöglichen, und ist dabei auf die Frage D der Beschränkung der sogenannten „Luxustrans porte" zugekommen, der Luxustransporte, die er in zwei Richtungen findet, einmal in dem Bestehen von vier Wagenklassen, während er meint, man könne ganz wohl mit zwei Klassen auskommen, und dann in bezug auf die Schnellzüge. Das sind aber doch keine Fragen von einer derartigen Wichtigkeit, daß sie die Übernahme sämtlicher Bahnen auf das Reich rechtfertigen könnten. Wenn wirklich etwas Empfehlenswertes an diesen Maß nahmen ist, so ist es ja in keiner Weise ausgeschlossen, daß die Einzelstaaten aus eigener Bewegung diese Maßnahmen durchführen. Aber ich bezweifle, daß die Einführung des Zweiklassensystems überhaupt das Richtige trifft. Ich glaube, in dieser Beziehung liegt die Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse viel mehr in der Sache begründet als eine schablonenhaft-schema tische Vereinheitlichung der betreffenden Verhältnisse. Was nach solcher reichsgesetzlicher Regelung der Betriebsverhültnisse für die Einzelstaaten nun noch bleibt, ist zweierlei: einmal, daß die Bundesstaaten nach Maßgabe jener Grundsätze ihre Bahnen durch die eigenen Beamten verwalten, und zweitens, daß ihnen der weitere Ausbau ihres Eisenbahnnetzes überlassen geblieben ist. Beides ist dem Verfasser ein Dorn im
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