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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
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(Berichterstatter Abgeordneter Wilde.) über die einzuschlagenden Wege oder andere Unistände haben sie auf falsche Wege geführt, so daß sie um ihre Existenz kam. Eine neue Stellung hat sie nicht be kommen können, und nach ihrer eigenen Angabe be findet sie sich augenblicklich in einer Notlage. Tie Deputation war deshalb der Meinung, daß ein Verschulden der Hebamme nicht durch Unterlagen nachzuweisen ist, daß sie aber durch Unkenntnis um ihre Stellung gekommen ist und keine andere Stellung erlangen konnte, daß man, da aus rechtlichen Gründen kein Anspruch herzuleiten war, vielleicht doch der Hebamme aus Billigkeitsgründen eine Unter stützung von der Regierung zukommen lasse. Die Deputation hat deshalb beschlossen vorzuschlagen: „Die Kammer wolle beschließen: die Pe tition der Königlichen Staatsregierung in dem Sinne zur Kenntnisnahme zu überwei sen, daß der Petentin im Falle ihrer Bedürf tigkeit aus Staatsmitteln eine Unterstützung gewährt werde." Ich habe Sie im Namen der Deputation zu bitten, diesem Vorschläge der Deputation zuzustimmen. Präsident: Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Debatte. Will die Kammer beschließen: die Petition der Königlichen Staatsregierung in dem Sinne zur Kenntnisnahme zu überweisen, daß der Petentin im Falle ihrer Bedürftig keit aus Staatsmitteln eine Unterstützung gewährt werde? Gegen 14 Stimmen. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung. Schlutzberatung über den schriftlichen Bericht der Beschwerde« und Petitionsdeputation über die Pe tition des Vereins der Hausbesitzer in Plauen i. B., die Einrichtung einer staatlichen Mietverlustversiche- rung betreffend. (Drucksache Rr. 2V1.) Berichterstatter Abgeordneter Donath. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Be richterstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Donath: Meine Herren! Der schriftliche Bericht der Beschwerde- und Petitionsdeputation über die Petition des Vereins der Hausbesitzer im Vogtlands wegen Einrichtung einer staatlichen Mietverlustversicherung ist Ihnen zu gegangen, ich darf wohl annehmen, daß Sie davon Kenntnis genommen haben. Ich habe dem Berichte vorläufig nichts hinzuzufügen und bitte Sie, dem auf S. 12 des Berichtes gestellten Antrag der Deputation M zuzustimmen. Präsident: Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Debatte. Will die Kammer beschließen: die Petition auf sich beruhen zu lassen? Einstimmig. Wir kommen zu Punkt 5: Lchlutzberatung'über den mündlichen Bericht der Beschwerde« und Peti« tionsdeputation über die Petition des Vorstandes des Bundes deutscher Dabakgegner in Dresden gegen die Ausbreitung des Dabakverbrauchs. (Drucksache Rr. 218.) Berichterstatter Herr Abgeordneter Friedrich. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Be richterstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Friedrich: Meine Herren! Die Petition des Vorstandes des Bundes deutscher Tabakgegner ersucht die Stände versammlung, bei der bevorstehenden Aussprache über die Tabakeinkaufsgesellschaft in Berlin aus ge« sundheitlichen, volkswirtschaftlichen und sittlichen Gründen sich jeder Förderung des Tabakhandels ent halten zu wollen. D Die hier zugrunde gelegte Aussprache hat bereits stattgefunden, und dabei trat man dafür ein, den Tabakhandel nicht zu unterbinden, sondern zu fördern. Bekanntlich ist das Tabakgeschäft ein Welthandel, der Tausenden von Arbeitern und Angestellten Verdienst verschafft. Der Petition sind verschiedene Schriften beigegeben, welche darauf Hinweisen, wieviel erspart werden kann, wenn man nicht raucht, auch das be kannte Exempel mit dem verdienten Häuschen eines Nichtrauchers ist angeführt, glaubt ferner nachweisen zu müssen, wie schädlich das Tabakrauchen an sich ist und wie schädlich es auf die gesamte Volkskrast werden kann. Angesichts des ausgedehnten Handels, welcher damit verbunden ist und der Schwierigkeit, irgendwelche Einschränkungen herbeizuführen, konnte sich die Deputation nicht veranlaßt fühlen, irgend weitere Maßnahmen auf dem Gebiete eintreten zu lassen und für die Petitton näher einzutreten. Das Rauchen von Tabak und Zigarren muß Sache des Betreffenden selbst bleiben und dem eigenen Ermessen überlassen werden. Aus alledem heraus kam die Deputation zu dem Beschlusse, die Petition auf sich beruhen zu lassen, und ich bitte Sie, dem beizutreten.
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