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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
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I. K. 37. Sitzung, am 21. März 1916 1113 (Abgeordneter vr. Mangler.) (D Gebiete des Musikunterrichtes einer Ergänzung bedarf. Hier der Königlichen Staatsregierung eine Anregung zu geben, daß sie wenigstens in Zukunft in einer angemessenen Zeit nach dem Kriege daran denkt, eine staatliche Musik hochschule zu gründen, ist mein besonderer Wunsch. (Beifall rechts.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Roth. Abgeordneter vr. Rothr Meine Herren! Auch meine politischen Freunde erkennen mit Genugtuung an, daß unsere Amtshauptmannschaften während dieses Krieges ihre umfängliche und verantwortungsvolle Tätigkeit für ihre Kommunalverbände in Ansehung der Nahrungsmittel versorgung, der Kriegerfamilienunterstützung und der Arbeitslosenfürsorge mit großer Hingebung und mit großem Erfolge ausgeübt haben. Das muß um so höher ein geschätzt werden, als auch sie mit reduziertem Beamten personal unter Hinzunahme ungeschulter Kräfte ihre Riesenaufgaben zu bewältigen hatten. Aber gerade dieser Umstand müßte die Amtshaupt- mannschasten veranlassen, das Arbeitsgebiet der ihnen noch verbliebenen Beamten nicht unnötig zu erweitem, wie dies hinsichtlich der Gendarmen zweifellos in sehr vielen Amtshauptmannschaften noch geschieht. Die Klagen darüber O sind nicht vereinzelt. Sie werden im ganzen Land laut. Die Gendarmen werden übermäßig zum Erörterungs- und Erkundigungsdienst herangezogen und fühlen und gerieren sich vielfach nicht nur als Vertrauenspersonen der Amts hauptmannschaften, sondern auch sozusagen als Vizeamts hauptleute. (Heiterkeit.) In der Deputation ist, wie aus dem Berichte hervor geht, die Frage der Erörterung der persönlichen und Vermögensverhältnisse durch Gendarmen auch besprochen worden, und die Staatsregierung hat das Vorkommen von Mißgriffen zugegeben. Es mag wohl zugegeben werden, daß einzelne Fälle so gelagert sein können, daß eine Erörterung auch noch durch andere als die zunächst berufenen Stellen erwünscht sein kann. Aber solche Fälle sollten als Ausnahmefälle möglichst selten sein und auch auf das geringste Maß beschränkt werden. Man kann und soll zu den eidlich verpflichteten Organen der Gemeinde behörde das volle Vertrauen haben, daß sie die ihnen ob liegenden Verpflichtungen gewissenhaft, getreulich und ohne Ansehung der Person erfüllen. Hegt man dieses Vertrauen nicht oder erweckt man diesen Anschein durch Übertragung von Vertrauensfunktionen an andere Stellen, so muß das verstimmend auf diese Beamten einwirken. (Mehrfaches: Sehr richtig!) Mit Befriedigung haben wir daher die Regierungs- M erklärung entgegengenommen, daß Anweisungen an die Amtshauptmannschaften ergangen sind, diese Erörterungen und Erkundigungen, soweit sie durch die Gendarmen aus geführt werden, nur im Einvernehmen mit den Orts behörden erfolgen zu lassen. Besser freilich wäre es ge wesen, wenn die Anweisung auch dahin ergangen wäre, daß diese Erörterungen möglichst nur auf Ausnahmefälle beschränkt würden. Vielfach sind auch Klagen darüber laut geworden, daß selbst Städte mit Revidierter Städteordnung unter den Übergriffen der Gendarmerie zu leiden haben, und daß die Amtshauptmannschaften vielfach nicht gewillt waren, diesen Übergriffen entgegenzutreten. So hat bei spielsweise im Bezirk der Amtshauptmannschaft Rochlitz der Stadtrat einer Stadt mit Revidierter Städteordnung sich gegen solche Übergriffe beschwerdeführend an die Amtshauptmannschaft gewendet. Es war dies am 23. August 1915. Da lange Zeit darauf kein Bescheid erfolgte, so wandte sich der Stadtrat am 24. Januar 1916 an die Amtshauptmannschaft und brachte die Be schwerde in Erinnerung mit der Bitte, doch den Bescheid mitzuteilen. Aber bis zum heutigen Tage wartet der Stadtrat noch auf die erste Antwort. (Hört, hört!) Nachdem wir gestern das Frühjahr begonnen haben, ist nun die Beschwerdesache durch alle Jahreszeiten hin durchgegangen, ohne daß die Amtshauptmannschaft es für nötig gehalten hätte, dem Stadtrat einer Stadt mit Revi dierter Städteordnung ein einziges Mal zu antworten. (Hört, hört!) Derartige Übelstände sollten im Interesse eines gedeih lichen und ersprießlichen Zusammenwirkens der Behörden, das in der gegenwärtigen Kriegszeit ganz besonders nötig erscheint, nicht vorkommen, (Sehr richtig!) und ich möchte die Königliche Staatsregierung bitten, auch hierauf ihre Aufmerksamkeit zu lenken. (Beifall links.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Fleißner. Abgeordneter Fleißner: Meine Herren! Ich möchte zunächst auf die Tatsache Hinweisen, daß die seinerzeit im Reichstage in Aussicht gestellte Erörterung der Reichssteuerfragen fo gut wie unmöglich ge macht wird trotz des Versprechens im Reichstage, bzw. daß an die Erörterung der Reichssteuerfragen dieselben Bedingungen geknüpft werden, die sonst für öffentliche
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