Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
u. K. 49. Sitzung, am 7. April 191L 1553 (Berichterstatter Abgeordneter Schmidt (Chemnitz).) det der gesetzlichen Befugnisse, die zugunsten der Rentenempfänger in §43 des Gesetzes vom 7. März 1835 und 8 39 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 enthalten sind." Im Auftrage der Deputation habe ich Sie zu bit ten, diesem Antrag zustimmen zu wollen. Präsident: Das Wort hat der Herr Mitbericht- crstatter Abgeordneter Singer. Mitberichterstatter Abgeordneter Singer: Es war der Wunsch der Königlichen Staatsregierung, daß dem Antrag Nr. 324 eine Regierungserklärung, die in letzter Stunde noch an uns herankam, beigefügt würde. Die Regierungserklärung trägt das Datum des 4. April, ich bekam fie am gleichen Tage in meine Hand. Ich war nicht mehr in der Lage, die Zustim mung der Deputation und des Herrn Vorsitzendenherbei zuziehen, und glaube, es verantworten zu können, den Beidruck der Erklärung zuzulassen, weil sie doch eine Vereinfachung unserer heutigen Verhandlung be deutet. Meine Herren! Der Herr Kollege Schmidt ist sehr ausführlich auf alle Dinge eingegangen, ich kann mir deshalb ersparen, Zahlen und Einzelheiten vorzubrin gen, und habe nur noch zu berichten über die eine Peti tion. Die Geschäfte brachten es mit sich, daß, obgleich M die Petitionen dem Inhalte nach sich gleichen, doch die eine mir zugeteilt wurde, und infolgedessen erscheint diesmal ausnahmsweise ein zweiter Berichterstatter. Meine Herren! Die Petition des Vereins im Ruhe stand lebender öffentlicher Beamten um Erhöhung der Ruhestandsbezüge, insbesondere der Rentenbezüge der Altenpensionäre und deren Hinterbliebenen war der Gegenstand, der die Beschwerde- und Petitionsdepu tation am meisten beschäftigte. Er stand nicht weniger als 6 mal auf der Tagesordnung. Die Deputation maß ihm so viel Wichtigkeit und Bedeutung bei, daß sie auch die Finanzdeputation zur Mtberatung her anzog. In der zweiten Sitzung waren vor: dem König lichen Finanzministerium die Herren Ministerialdirek tor Exzellenz Schroeder und Geheimer Rat Just bei der Mitberatung beteiligt. In dieser Sitzung kam von Regierungsseite ungefähr das zum Ausdruck, was hier der Anhang sagt. Meine Herren! Die Wünsche der Gesuchsteller werden mit der gegenwärtigen schweren Zeit begrün det. Die Schilderungen leiden im Gegensatz zu man chen anderen Eingaben nicht an Übertreibungen, sie entsprechen in bescheidenen Hinweisen auf die Not in vielen Familien alter oder invalider Staatsdiener voll den Tatsachen. Die Deputation konnte sich diesen Tatsachen nicht verschließen, und sie hielt es für Recht und Pflicht, alles zu erwägen und aufzubieten, der Not zu steuern. Die ganze vorhandene Not an dieser Stelle mit zutreffenden Farben zu zeichnen, muß ich mir des lau schenden feindlichen Auslandes wegen versagen; sie ist vorhanden und sie ist groß. Wenn für eine vermögens lose Familie von 4 erwachsenen Mitgliedern nach Ab zug des Wohnungsgeldes noch 77 M. und für ein Ehe paar 42 M. zum Lebensunterhalt für den Monat bleiben, so sagt das genug. Doch lassen wir es bei dieser Feststellung in diesen beiden Fällen bewenden; sie wiederholen sich in den niederen Beamtengruppen Hunderte, ja Tausende von Malen. Es wäre unrecht, zu behaupten, daß die Königliche Staatsregierung nicht offenen Ohres den Klagen gegenüberstünde; es wer den und sollen nach den Erklärungen der Herren Regie rungsvertreter alle an die Regierung herantretenden Gesuche geprüft und nach gegebener Möglichkeit auf Grund des § 43 des Gesetzes vom 7. März 1835 und des § 39 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 berücksichtigt werden, die in besonders gearteten Fällen eine Erhö hung der Ruhestandsbezüge und Hinterbliebenenrente bis zu 25 Prozent zulassen. Einer einheitlichen all gemeinen Erhöhung derselben stünden finanzielle und technische Schwierigkeiten gegenüber. D) Die Deputation hielt es für geraten, die Petition, die eine grundsätzliche Bedeutung gewann, und die Regierungserklärung den Fraktionen vorzutragen, um deren Stellung und Stimmung zu sondieren. Die konservative Fraktion glaubte, sich bei den Re gierungserklärungen beruhigen zu können, die Mehrheit der Deputation meinte aber, zugleich mit Überein stimmung der Fraktionen, der Königlichen Staatsregie rung eine einheitliche Erhöhung der unteren Ruhe gehaltsklassen und Hinterbliebenenrenten Vorschlägen zu sollen, und kam zu dem Ihnen vorliegenden Be schluß. Sie ließ sich von der Ansicht leiten, daß es für die Regierung bei dem erkennbaren Mangel an Arbeits kräften einfacher sei, im Verordnungswege eine all gemeine Erhöhung der unteren Rentenbezüge zu ver fügen, als die jetzt wohl an sie herantretende Hochflut von Gesuchen abzuwarten. Der finanzielle Effekt dürfte sich bei beiden Wegen nicht groß unterscheiden, aber eine allgemeine Hilfe auf dem Verordnungswege hätte den Vorzug, die bescheidenen und verschämten Be dürftigen eines Bittganges zu überheben. Auch die Prüfung der Verhältnisse möchten wir für manche Familie ersparen, da bei den Erörterungen, insbeson dere von den untergeordneten Hilfskräften, zuweilen 231*
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview