Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
(Mitberichterstatter Abgeordneter Singer.) Ein Staat, der sich dieser Pflicht nicht allezeit bewußt bleibt, bekennt sich zum Grundsatz des phrasenreichen, aber pietätlosen Franzosenvolkes, der lautet: L-a vi« 68t UN6 80tti8S HUS la mort räparo. Ich bitte Sie, dem Beschlusse beizutreten. Durch die Geschäftslage des Hauses fehlt der Königlichen Staatsregierung allerdings die Rechtskraft für den Beschluß. Ich zweifle nicht, daß die hohe Erste Kam mer dem Beschlusse beitreten wird, aber da bis zu diesem Zeitpunkt ein halbes Jahr dahingehen wird, so bitte ich die Königliche Staatsregierung nochmals eindringlichst bis dahin, auf ihre Weise den Bedürftigen zu helfen, also das eine zu tun, aber das andere nicht zu lassen und unserem Beschlusse nachher auch beizutreten. (Bravo! in der Mitte.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmidt (Freiberg). Abgeordneter Schmidt (Freiberg): Meine Herren! Wie der Herr Berichterstatter schon erwähnte, ist der Beschluß in der Deputation nicht einstimmig gefaßt worden, sondern gegen die Stimmen der vier damals anwesenden konservativen Mitglieder der Deputa tion. Daraus könnten nun vielleicht manche Leute den Schluß ziehen, daß die konservativen Mitglieder nicht gleichbereit gewesen wären, den Altpensionären und deren Hinterbliebenen zu helfen. Meine Herren! Der Herr Berichterstatter hat ja schon hervorgehoben, daß auch die Minderheit von dem Wunsche beseelt war, die Notlage der Altpensionäre und deren Hinterbliebenen auf alle mögliche Art und Weise zu beheben. Aber, meine Herren, wir waren erst mit den anderen Mitgliedern der Deputation der An sicht, daß eine durchgehende Regelung deswegen un möglich wäre, weil es doch Pensionäre gibt, die ent weder ein ganz beschauliches Dasein von ihrer Pension fristen können oder die nebenbei Bezüge haben oder noch etwas hinzu zu verdienen vermögen, so daß von einer Notlage nicht zu sprechen ist. Meine Herren! Jetzt ist in der Deputation versucht worden, eine oberste Grenze sür die geplanten Zuwen dungen zu finden, und in der Petition selbst ist ja die oberste Grenze von 2100 M. gegeben worden. Die Schwierigkeiten, auch nur diese oberste Grenze in der Deputation festzusetzen und hier das Richtige zu tresfen, müssen uns zeigen, wie recht die Regierung hatte, als sie uns die Schwierigkeiten einer einheitlichen Regelung vor Augen führte. Meine Herren! Wir sind also der Ansicht gewesen, daß wir naturgemäß nicht allen Pensionären eine Zu wendung machen können. In dem Anträge ist dem <0) dadurch Rechnung getragen, daß in Anlehnung an die Teuerungszulagen für Staatsbeamte oder Staats arbeiter die Unterstützungen gewährt werden sollen. Meine Herren! Die Königliche Staatsregierung hat es aber — die Begründung ist ja als Anhang dem An träge beigefügt — klar nachgewiesen, daß eine allgemein staffelweise Zulage zu großen Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten führen würde und daß sie technisch nicht durchführbar sei. Von diesen Gründen haben wir uns überzeugen lassen und sind deswegen der An sicht gewesen, daß wir auf eine einheitliche Regelung nicht gut hinauskommen können. Die Negierung versprach nun von vornherein, in Fällen besonderen Bedürfnisses den Altpensionären und den Hinterbliebenen recht gern beizuspringen. Nun wird von den Herren Vertretern der Mehrheit geltend gemacht, daß es da eines besonderen Antrages der Altpensionäre oder der Hinterbliebenen bedürfe und daß es eine ganze Menge Leute gäbe, die zu den verschämt Darbenden gehören, daß es Leute gäbe, die sich lieber die Zunge wegbissen, ehe sie mit einem Gesuch an die Regierung heranträten, und das wären gerade diejenigen, die vielleicht am bedürftigsten und würdigsten wären und die dann nicht in den Genuß der Unterstützung kämen. Meine Herren! Dem kann D) ja dadurch Rechnung getragen werden — was ich ja auch in meinem Anträge, bei dem ich allerdings über stimmt worden bin und den ich jetzt nicht wieder als Antrag einbringen will, gesagt habe —, daß die König liche Staatsregierung sich nicht darauf beschränken soll, lediglich auf Bittschriften hin eine Unterstützung zu gewähren, sondern daß sie die Behörden anweist, über die Verhältnisse der Altpensionäre und deren Hinter bliebenen Bericht zu erstatten, und daß sie, wo tatsäch lich Not vorhanden ist, dann auch den Leuten bei springt. Meine Herren! Wir sind dann weiter dieser Ansicht gewesen, da die Königliche Staatsregierung ja in ihrer Erklärung im letzten Satze sagt, daß sie den Wün schen, wie sie hier in der Petition ausgesprochen sind, in der weitgehendsten Weise entgegenkommen will. Macht sie doch im letzten Satze darauf aufmerksam, daß sie sogar so weit gehen will, daß es vielleicht zu Über schreitungen kommt. Dadurch sind wir doch zu der Überzeugung gekommen, daß der gute Wille der König lichen Staatsregierung da ist und daß tatsächlich die Schwierigkeiten, die die Regierung vorgeführt hat, bei der Sache nicht zu überwinden sind. Ja, wenn wir nun einesteils uns sagen müssen,
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview