Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/17,3
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/17,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028450Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028450Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028450Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1915/17
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/17,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll50. Sitzung 1579
- Protokoll51. Sitzung 1585
- Protokoll52. Sitzung 1591
- Protokoll53. Sitzung 1597
- Protokoll54. Sitzung 1611
- Protokoll55. Sitzung 1617
- Protokoll56. Sitzung 1673
- Protokoll57. Sitzung 1695
- Protokoll58. Sitzung 1705
- Protokoll59. Sitzung 1773
- Protokoll60. Sitzung 1795
- Protokoll61. Sitzung 1831
- Protokoll62. Sitzung 1843
- Protokoll63. Sitzung 1855
- Protokoll64. Sitzung 1873
- Protokoll65. Sitzung 1911
- Protokoll66. Sitzung 1925
- Protokoll67. Sitzung 1933
- Protokoll68. Sitzung 1937
- Protokoll69. Sitzung 1943
- Protokoll70. Sitzung 1991
- Protokoll71. Sitzung 2011
- Protokoll72. Sitzung 2037
- Protokoll73. Sitzung 2085
- Protokoll74. Sitzung 2145
- Protokoll75. Sitzung 2193
- Protokoll76. Sitzung 2301
- Protokoll77. Sitzung 2363
- BandBand 1915/17,3 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
(Siaatsrninister v. Seydewitz.) M kund würde, auch wenn diese Absicht durch Maßnahmen der Regierung bereits erfüllt worden war. Vom 1. Mai dieses Jahres ab sind also die Teue rungszulagen der sächsischen Staatsbeamten auf Grund eines Beschlusses des Gesamtministeriums vom 23.April in ganz derselben Weise geregelt worden wie die der Beamten des Reiches und Preußens. Nur ein Unter schied besteht noch zwischen der sächsischen Zulagen staffel und der Staffel des Reichs und Preußens, und dieser Unterschied ist ein solcher zugunsten der sächsischen Beamten. Es erhalten nämlich in Sachsen die Ver heirateten ohne Kinder Sätze von 16 M. und 13 M. monatlich, während die entsprechenden Sätze des Reichs und Preußens je 1 M. weniger betragen. Die höhere Bemessung dieser Sätze war in Sachsen um deswillen nötig, weil die Sätze des Reichs und Preußens für einen Teil der hier in Frage kommenden Beamten keine Verbesserung, sondern eine Ver schlechterung der bisherigen sächsischen Regelung be deutet haben würden, die natürlich als ausgeschlossen anzusehen war. Einzelne Wünsche, die der Herr Antragsteller im Anschlusse an Punkt 1 noch zur Sprache gebracht hat, sind, soweit ich ihn verstanden habe, teilweise schon in der^Behandlung begriffen. So ist z. B. die Frage der Teuerungszulagen der zum Heeresdienst einge zogenen Beamten bereits beim Gesamtministerium anhängig, und in einigen Tagen wird voraussichtlich eine entsprechende Verfügung ergehen. Es wird Ge legenheit gegeben sein, hierauf und auf die anderen Anregungen in der Deputation zurückzukommen. Dort wird insbesondere auch die Frage der Zulagen für Beamte mit eigenem Hausstand, aber ohne Kinder zu behandeln sein. Ich kann daher davon absehen, heute hier näher darauf einzugehen. Die Gewährung der Teuerungszulagen an die Volksschullehrer ist an sich Sache der Schulgemeinden. Der Staat erstattet aber denjenigen Schulgemeinden, die ihren Lehrern Teuemngszulagen nach denselben Grundsätzen gewähren, die jeweilig für die Staats beamten gelten, je nach ihrer Leistungsfähigkeit den vollen Aufwand oder einen erheblichen Teil des Auf wands. Der volle Aufwand wird erstattet denjenigen Schulgemeinden, bei denen das Verhältnis der nach dem Haushaltsplan für 1916 aufzubringen gewesenen Schulsteuern zu den sür das Jahr 1916 im Schulge meindebezirke zu erheben gewesenen direkten Staats steuern 75 Prozent übersteigt. Beträgt dieses Ver hältnis mehr als 50 Prozent bis mit 75 Prozent, so werden der Schulgemeinde zwei Drittel ihres Auf- II. A. (L Abonnement.) Wands erstattet. Bei einem Verhältnis von 50 Prozent tO) oder weniger beträgt der zu erstattende Anteil ein Drittel. Ich nehme an, daß diese Regelung auch in denjenigen Schulgemeinden, denen nicht der volle Aufwand aus der Staatskasse erstattet wird, dazu ge führt hat, den Volksschullehrern die jeweilig den Staats beamten zukommenden Teuerungszulagen zu ge währen. Die im Punkt 2 des Antrags erwähnten Diätarier sind von vornherein und auch bei der am 1. dieses Monats in Kraft getretenen Neuregelung der Teue rungszulagen genau wie die Beamten behandelt worden. Sie erhalten mithin dieselben Sätze der Teuerungszulagen wie die Beamten. Daneben ist aber auch eine fortdauernde Erhöhung der Diäten sätze, und zwar für diei Dätarier der Eisenbahnverwal tung mit Wirkung vom 1. Mai 1916, für die Zivil anwärter auf Expedientenstellen mit Wirkung vom 1. Januar dieses Jahres eingetreten. Bei den Arbeitern im Dienste des Staates war eine ganz einheitliche Regelung schon in der Zeit vor dem 1. Mai dieses Jahres nicht möglich. Die Arbeiter erhielten teils dieselben Teuerungszulagen wie die Beamten und Diätarier, teils mußten die Zu lagen nach anderen Grundsätzen bemessen werden, um annähernde Gleichmäßigkeit der Entlohnung mit D) den Bezügen der Arbeiter in gleichartigen oder nahe verwandten Privatbetrieben herbeizu führen oder zu erhalten. Sie werden das ohne weiteres als richtig anerkennen, wenn Sie sich vergegenwärtigen, daß es Staatsarbeiter nicht nur bei der Eisenbahn,sondern auch bei dem Straßen- und Bergbau und bei der Forst verwaltung gibt, Arbeiterklassen, die, wie Ihnen be kannt ist, nach ganz verschiedenen Grundsätzen entlohnt werden. Der weitaus größte Teil der Staatsarbeiter, die Arbeiterschaft bei den Staatseisenbahnen, hat vom 1. April dieses Jahres eine sehr erhebliche dauernde Arbeitslohnerhöhung erfahren. Mit Rücksicht auf diese Maßnahme konnte eine Erstreckung der am 1. dieses Monats eingetretenen Erhöhung der Teue rungszulagen auf die Arbeiter nicht in Frage kommen. Soweit aber die Arbeiter bisher Teuerungszulagen nach den Sätzen für die Beamten erhalten haben — und das trifft für die Eisenbahnarbeiter zu —, erhalten sie diese Teuerungszulagen nach den bis zum 1. Mai geltenden Sätzen neben ihren erhöhten Löhnen weiter. Das darf bei Beurteilung der Lohnerhöhun gen nicht übersehen werden. Im übrigen ist es wie bisher den einzelnen Verwaltungen überlassen wor den, sür ihre Arbeiter besondere Regelungen zu treffen. 321
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview