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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-07-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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Uche Erleichterung gewährt, insofern als sie nur mit einer Parochie, bez. einer Schulgemeinde zu thun haben, nicht nach Befinden mit drei oder vier dergleichen Gemein den in Bezug aus einzelne, vielleicht an sich sehr unbe deutende Parzellen, welche in anderer Flur gelegen sind. Aus diesem Grunde ist auch im Jahre 1855 eine auf Aufhebung dieses 8 11 gerichtete Bestimmung aus dem damaligen Entwürfe eines Gesetzes über Aufbringung von Parochiallasten von den Kammern nicht angenommen, sondern abgelehnt worden. Es sind aber gegen diese Be stimmung allerdings von einigen Seiten Einwendungen erhoben worden, obwohl, wenn man betrachtet, daß Hunderte von Kirchen- und Schulgemeinden von der Bestimmung getroffen werden, nur in verschwindend geringer Anzahl. Indessen ist auf diese betreffenden Petitionen doch schließ lich von beiden Kammern beschlossen worden, dieselben der Staatsregierung „zur Erwägung" zu überweisen und die Folge dieser Erwägung ist eben der vorgelegte Gesetzent wurf. Die Staatsregierung erscheint also wegen Vor legung desselben vollständig gerechtfertigt. Allein bei näherer Prüfung des Entwurfes haben sich doch erhebliche Bedenken dagegen ergeben. Statt der wenigen Unzufriedenen, welche sich bis jetzthaben vernehmen lassen, dürften künftig, wenn ein lang cingewohnter Zustand beseitigt werden soll, deren viel mehrere die Stimme erheben und andrerseits ist wohl nicht zu verkennen, daß, wenn die Rittergüter zu den Parochiallasten in andern Kirchen- und Schulbezirken beitragen sollen, allerdings darüber infolge ihres Rechtes, über die Höhe und Veranlagungen dieser Leistungen gehört zu werden, wohl mehrfache Streitigkeiten und Differenzen entstehen werden. Aus diesen Gründen ist die Deputation einstimmig zu dem ablehnenden Beschlusse gekommen, um somehr, als die §8 2 und 3 in ihrer praktischen Ausfüh rung doch auch zu mancherlei Bedenken Veranlassung geben würden. Da nun der Antrag der Deputation auf Ab lehnung des Entwurfs gerichtet ist, so werden sich wohl zweckmäßiger Weise die allgemeine Debatte und diejenige über die einzelnen wenigen Paragraphen der Vorlage ver einigen lasten, dafern nicht die Staatsregierung hiergegen Widerspruch erheben sollte. Präsident vonZehmen: Ehe ich die Debatte eröffne über das königl. Decret Nr. 55 und den Bericht unserer ersten Deputation, habe ich nach Maßgabe des § 15 der Landtagsordnung die königl. Staatsregierung zu fragen, ob sie die Specialberathung des vvrgelegten Gesetzentwurfes verlangt? Staatsminister vr. von Gerber: Ich glaube doch, der Vorschlag des geehrten Herrn Referenten empfiehlt sich in jeder Beziehung, ich bin also ganz damit einverstanden, daß die Discussion sofort sich über das ganze Gesetz er strecke. Präsident vonZehmen: Es wird also die Berathung und Beschlußfassung über das Ganze des Gesetzentwurfs einschließlich der Berathung der einzelnen Artikel desselben zu eröffnen sein. — Verlangt Jemand das Wort? Der Herr Staatsminister! Staatsminister vr. von Gerber: Ich habe die Ab sicht, nur mit einigen wenigen Bemerkungen zu rechtfer tigen, wie die Regierung dazu gekommen ist, diesen Gesetz entwurf der hohen Kammer vorzulegen. Das Interesse, welches die Negierung an der Entscheidung dieser Ange legenheit hat, d. h. also das Interesse der Schule und Kirche im Ganzen ist kein erhebliches; denn wenn im ein zelnen Falle die Wirkungen des 8 11 des bisherigen Ge setzes etwa weniger günstig sein sollten, so wird sich dies in anderen Fällen wieder vollständig ausgleichen. Man wird nicht sagen können, daß die bisherige Bestimmung oder deren Aufhebung im Ganzen irgend einen wesentlichen Vortheil oder wesentlichen Nachtheil für die Interessen von Kirche und Schule mit sich bringe. Als nun die ver schiedenen Petitionen einiger Gemeinden auf dem vorigen Landtage an die hoheStändevcrsammlunggcbrachtwurden, hat die Zweite Kammer diese Petitionen der Negierung zur Berücksichtigung empfohlen. In der Ersten Kammer ist wenigstens die Abgabe zur Erwägung beschlossen worden und zwar in der Richtung, daß die Negierung zunächst ei» ergiebiges statistisches Material sammeln möge, um je nach Ausfall desselben eine Entschließung darüber zu fassen, ob nunmehr ein Gesetzentwurf im bezeichneten Sinne vorge- lcgt werden solle oder nicht. Dieser Aufforderung hat sich die Negierung nicht entziehen können; es ist Material gesammelt worden und die Resultate der Statistik liegen Ihnen in den Motiven des Ncgierungsentwurfs gedruckt vor. Das Ergcbniß dieser Statistik hat nun dazu geführt, daß eine Verneinung der Berechtigung einer solchen Vor lage daraus nicht gezogen werden konnte. Man hat sich bei der Betrachtung der einzelnen Punkte zwar immer wieder von Neuem sagen müssen, daß, wenn 8 11 aufge hoben werden soll, vics im einzelnen Falle nicht ohne erhebliche Härten erfolgen kann und nicht ohne Verletzung der Zustände, die seit 36Jahren bestehen und mannichfache Wurzeln geschlagen haben; daß aber im großen Ganzen das Tableau der Abgaben, überhaupt das Tableau der Kirchen- und Schulrcvenüen keine wesentliche Aenderung erleidet und daher namentlich das Bedenken nichtbegründrt ist, daß etwa infolge der Aufhebung des §11 eine wesent liche Creditvermindrrung der Gemeinden zu befürchten sei. Unter diesen Umstanden und da im Jahre 1855 die Staats- regierung selbst den Antrag auf Aufhebung des § 11 ge stellt hat, hat die Regierung geglaubt, nicht anstehen zu sollen, den gegenwärtigen Entwurf vorzulegen. Wenn nun auch, wie bemerkt, der Entwurf nicht gerade ein ent scheidendes Interesse befriedigt, so kann ich doch die Be- 16L*
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