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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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Selbstverwaltung, daß sie erhalten werden, daß sie nicht beeinträchtigt werden solle. Darauf habe ich zu fragen: Warum hat man das nicht im Anfang gethan? Hätte man die Sache vom Anfang an so turnirt, daß die Angelegen heit in die Hände der Unterbehörden gelegt worden wäre, hätte man die Unterbehörden damals mit Geldmitteln aus- gesiattet zu ihrer beliebigen Verwendung, ja, dann, meine Herren, wären wir gar nicht in die Nothwendigkeit ver setzt, jetzt etwas Neues zu beginnen, und damals wäre das ganz in der Ordnung gewesen. Meine Herren! Die hohe Staatsregierung hat das, was wieder einzuziehen war, der Staatskasse zugeführt, und was noch übrig ist, das ist wirklich kaum noch der Arbeit werth. Kammerherr v onErdmanns do rff: Meine Herren! Ich erlaube mir, Sie daran zu erinnern, daß, als wir über die jetzigen Organisationsgesetze hier verhandelten, ich zu Denen gehört habe, die gegen die Einführung der Selbst verwaltung in so ausgedehntem Maße gewesen sind. Ich bin damals überstimmt worden; wir haben die Selbstver waltung und da wir sie nun einmal haben, müssen solche Angelegenheiten doch wahrhaftig den für die Selbstver waltung geschaffenen Organen der Gemeinden und Bezirke, nicht aber den obersten Staatsbehörden überwiesen wer den, welche die Sache nur ganz von oben herab abmachen müssen. Wenn wir mit solchen Angelegenheiten nicht die jenigen Organe betrauen wollen, welche wir für Aus führung der Selbstverwaltung geschaffen haben, da können wir nur gleich die ganze Selbstverwaltung wieder auf heben. Königl. Commiffar Geh. Neg.-Rath von Kiesen wetter: Zu der Bemerkung des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Koch, daß die Staatsregierung die eindringlichen Dar lehneeingenommen habe und daß nur noch die uneinbringli chen zurückstehen,'möchte ick mir noch einige Bemerkungen gestatten. Der Status ist jetzt nicht genau zu übersehen, weil jetzt fasttäglichnoch Einzahlungen erfolgen, wenigstens von Zinsen; aber doch ungefähr kannman sich ein Bild machen. Es jsind über 400,000 Mark in Drrlehnen ausgegeben und von diesen sind bis jetzt ungefähr 15,MO Mark incl. Zinsen eingezahlt. Nun gebe ich zu, daß viele von diesen Darlehnen nicht gerade sehr sichere Werthe repräsentiren mögen. Allein so schlimm steht es doch nicht, daß diese 15,OM Mark das Einzige sein sollten, das einbringlich wäre. Ueberhaupt ist von keinem einzigen Schuldner, wie schon der Herr Minister erwähnte, die Rückzahlung des Darlehns verlangt, nicht von einem, sondern es ist jedem freigestellt worden, das Darlebn zu behalten gegen Verzinsung von vier Procent jährlich. Es haben fast all« dieser Bedingung sich unterworfen uno einzelne wenig« haben erklärt, sie würden weder das Darlchn zurückzahlcn noch dasselbe verzinsen. Das ist eine persönliche Ansicht, die freilich keine thatsächliche Folge erlangen wird. Aber selbst diesen Schuldnern gegenüber ist nicht mit Härte vor gegangen worden, fle sind nicht angehalten worden, das Dahrlehn zurückzuzahlen, sondern es ist auch ihnen ge genüber einstweilen temporisirt worden. Also davon kann wirklich nicht die Rede sein, daß die Staatsregierung das wirklich Eindringliche bereits eingezogen hätte. Präsident von Zehmen: Verlangt noch JeMnd das Wort? — Es ist nicht der Fall. Ich schließe daher die De batte mit Vorbehalt des Schlußwortes für den Herrn Referenten. Referent Geh. Rath von König: Meine Herren! Was zunächst das juristische Bedenken meines Depuia- tionscollegen, des Herrn Präsidenten von Erlegern betrifft, so theile ich dasselbe meinerseits nicht; allein ich habe keine Veranlassung, dagegen zu polemisiren, aus dem Grunde, weil wir durch eiu anderes Motiv zu demselben Resultate, nämlich zu dem Votum der Ablehnung, gelangt sind. Was nun die Sache selbst betrifft, so verwahre ich mich gegen die An nahme, als ob das Vertrauensvotum, welches wir nach unserer Ansicht dem Ministerium zu ertheilen wünschen, anderer seits ein Mißtrauensvotum sein solle gegen die Bezlrks- versammlungen und Bezirksvertrctungen. Im Gegentheil — ich bekenne mich offen als einen Freund der Selbstver waltung; aber ich bin im vorliegenden Falle der Ansicht, daß hier die Bezirksversammlungen und Vertretungen in einer ganz anderen, viel schwierigeren Lage sind, als die Staatsregierung. Sollen die betreffenden Darlrhnsfor- derungen dem Bezirksvermögen zuwachsen, so haben die Bezirksvcrtretungen die Pflicht, dieses Vermögen möglichst intact zu erhalten. Sie setzen sich demnach einer Verant wortung aus, wenn sie darüber irgend in gar zu mill>er Weise verfügten, und das ist eine Schwierigkeit, die für sie schwer zu überwinden sein wird. Ihrerseits ist die Regierung ja recht gut in der Lage, sich geeignete Nach richten und Grundlagen zu verschaffen, und zwar von ganz unpartheiischer und discreter Seite, während bei den Be zirksversammlungen, die Sitzungen mögen nun öffentlich sein oder nicht, doch jedenfalls die Angelegenheit vielfach besprochen und in einer Weise verlautbart wird, die den Darlehnsempfängern in vielen Fallen nachtheilig sein kann. Ferner hat der Herr Staatsminister geäußert, daß dieser Fond, wenn wir in der Weise, wie die Deputa tion verschlagt, darüber verfugen, ohne Weiteres dem Staatsfiscus wieder zufallen würde und daher demZweck, für den er bestimmt sei und künftig Wiederbestimmtwerden könnte, entzogen werden würde. Dagegen müßte ich aller dings darauf verweisen, daß wir nach dem Bericht die weitere Disposition, die endgiltige Entschließung über das betreffende Vermögen Vorbehalten wollen bis auf einen späteren Zeitpunkt. Daher ist immer noch die Möglichkeit,
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