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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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„ein Widerspruch hiergegen sicht ihm nicht zu" in Wegfall zu bringen. Präsident von Zeh men: Herr Präsident vr. Sickel hat beantragt, in 8 4 die Worte: „ein Widerspruch hiergegen steht ihm nicht zu" in Wegfall zu bringen. Es will mir scheinen, daß der Wunsch oes Herrn Antragstellers sehr einfach dadurch erreicht werden kann, daß bei der Ab stimmung auf diese Worte von mir eine besondere Frage gerichtet wird, und es bedarf eigentlich darum eines beson deren Antrags nicht. Wenn der Herr Antragsteller damit einverstanden ist, werde ich mich darauf beschränken, ohne Weiteres eine besondere Frage auf jene Worte zu richten. Staatsminister von Nostitz-Wallwitz: Aus Ver anlassung des Antrags des geehrten Herrn Vorredners er laube ich mir, daran zu erinnern, daß die Anträge früherer Ständeversammlungen auf Revision des Civilstaatsdiener- gesetzes hauptsächlich damit motivirt wurden, daß es wün- schenswerth sei, darauf Bedacht zu nehmen, daß Staats diener, die nicht mehr vollständig ihrem Amte genügen, in die Lage gesetzt oder versetzt werden möchten, ihre Ent lassung zu nehmen. Der Vorschlag, den die Regierung macht, resultirt lediglich aus dem Wunsche, diesem Motive Rechnung zu tragen. Nun hat der geehrte Herr Vorredner allerdings die Besorgniß geäußert, daß eine Bestimmung dieser Art möglicher Weise benutzt werden könnte, um noch sehr diensttüchtige Männer, weil sie unbequem geworden seien, zu entfernen. Daß diese Eventualität eintreten könnte, gebe ich zu; daß aber diese Besorgniß durch die Erfahrungen, die in Sachsen gemacht worden sind, begrün det sei, möchte ich in Zweifel ziehen. Meine Herren! Ich spreche es ganz frei aus : wir leiden in Sachsen vielmehr daran, daß wir in Bezug auf das Disciplinarverfahren gegen Beamte zu milde sind, als daß wir zu streng sind, in allen Ressorts. (Mehrfacher Zuruf: Sehr wahr!) Und es ist ein wesentlicher Zweck des vorliegenden Gesetzes, in dieser Richtung womöglich eine Besserung zu schaffen. Durch den Antrag, der vom Herrn Vorredner gestellt worden ist, würde übrigens Nichts weiter erreicht werden, als daß Derjenige, welcher, nachdem er das fünf- undsechszigste Lebensjahr zurückgelegt hat, ersucht wird, seine Entlassung zu nehmen, das Recht haben würde, gegen diese Eröffnung Beschwerde zu führen. Ich glaube aber, daß durch die Einräumung eines solchen Beschwerderechts in der großen Mehrzahl der Fälle die Maßregeln für die Betreffenden ungleich härter und unangenehmer sein würden, als wenn die Bestimmung nicht da wäre. Oterappellationsgerichtspräsident Or. Sickel: Um an die letzte Bemerkung des Herrn Staatsministers anzu- knüpfcn, so glaube ich, ist es des mit Entlastung Bedrohten Sache, ob er sich der Unannehmlichkeit weiterer Erörte rungen aussetzen will. Ich gebe zu, daß in Sachsen wohl der Fall außerhalb der Erinnerung liegt, daß ein Staatsdiener blos unter einem Vorwande, weil er unbe quem gewesen, entlassen worden ist. Aber die Möglich keit, daß ein solcher Fall cintrcten kann, ist nicht abzuleug- nen und deshalb glaube ich, darf män sich nicht an die gegenmärtigenPersönlichkeiten halten, sondern man muß auch auf die Möglichkeit Bedacht nehmen, daß auch andere ein mal an die Stelle treten. Präsident von Zrhmen: Verlangt noch Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall. Ich schließe also die Debatte mit Vorbehalt des Schlußworts für den Herrn Referenten, wenn er es begehrt. Referent Graf zur Lippe: Ich wollte mir nur er lauben, noch einmal auf den Punkt zurückzukommen, der auch schon vom Herrn Staatsminister erwähnt worden ist, nämlich darauf, daß wir in grellen Widerspruch mit uns selbst gerathen würden, wenn wir hier eine Aenderung vor nehmen, indem früher gerade deshalb eine Revision des Ge setzes von 1835 beantragt worden ist, weil man wünschte, die Entlastung an andere Voraussetzungen knüpfen zu können, als es bis jetzt der Fall gewesen ist. Dann möchte ich noch bemerken, daß das Wort „unbequem" doch etwas zu bequem erscheint. Die Gründe, weshalb Jemand unbequem geworden ist, können in sehr vielen Fällen sehr stichhaltige sein und würden dazu führen, ohne weitere Er örterung von dem Rechte, das der Anstellungsbehörde durch das Gesetz in die Hand gegeben worden ist, einen geeig neten Gebrauch zu machen. Präsident vonZehmen: Ich gehe nun zur Abstim mung über. Die Deputation schlägt vor, die §§ 3 und 4 unverändert anzunehmen. Ich frage zunächst die Kammer: „ob sie § 3 in unveränderter Weise geneh migen will?" Einstimmig. Ich habe nun zunächst zu Folge des Antrags des Herrn Präsidenten vr. Sickel bei 8 4 an die Kammer die Frage zu richten: „ob sie für den Fall der Annahme des 8 4 sich einverstanden exklären will mit Bei behaltung der Worte: „ein Widerspruch hiergegen steht ihm nicht zu?"" Wer gegen die Worte ist, würde aufzustehen haben. Diese Worte sind gegen drei Stimmen genehmigt.
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