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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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punkte zu häufen, einstweilcu übergehe. Es würde in beiden Fällen, sowohl nach dem Decret Nr. 38, als nach der Vorlage, wie sie aus den Beschlüssen der Zweiten Kamme: hervorgcgangen ist, eine Entschädigung aus der Staatskasse von annähernd 600,000 Mark zu bezahlen sein. Das pecuniäre Interesse der Staatskasse an der Regulirung der Sache kommt also nicht zu Gun sten der einen oder der anderen Art und Weise der Rcgulirung der Sache in Frage; wohl aller dings kann das pecuniäre Interesse der Kirchenkassen dabei in Frage kommen, aber das pecuniäre Interesse der Staatskasse bleibt dabei unberührt. Daher war für die Deputation hauptsächlich die Frage maßgebend, ob sachlich ein Grund vorlicge, auf den Gesichtspunkt der Zweiten Kammer einzugehen, oder ob man sachlich Ver anlassung habe, bei den Grundgedanken der Regierungs vorlage stehen zu bleiben. Was nun die Frage angeht, ob es zweckmäßig sei, die Einnahmen der Geistlichen und Kirchendiener an Acciden- tien und Stolgebühren zu fixiren, so war man in der De putation— und zwar einstimmig — derAnsicht. daß es an und für sich zweckmäßig sei, eine solche Fixation vorzu nehmen. Mau sagte sich, daß Unzuträglichkeiten durch die Art und Weise entstehen, wie die Gehalte der Geistlichkeit gebildet werden, und daß deren Abstellung wünschenswerth erscheine. Es wurden dabei Einzelheiten hervorgehoben, namentlich bei der Communion, die cs allerdings dringend wünschenswerth erscheinen lassen, in dieser Rücksicht vor- zugchen. Aber die Deputation konnte sich nicht damit be gnügen, blos das Bedürfniß bejahend zu beantworten, die Deputation mußte sich die fernere Frage vorlegen, vb,wenn man ein solches Bedürfniß anerkennt, dann es Sache der Stände sei, diesem Bedürfnisse abzuhelfen, ob es Sacke der Stände sei, ihm abzuhelfen durch Aufstellung einer Bedingung, unter der die 200,000 Thlr. gezahlt werden. Dis Deputation würde ihrerseits geglaubt haben, daß das nicht Sache der Stande sei, sondern daß man das der Synode, beziehungsweise dem Kirchenregimente der betreff sendenReligionsgenossenschaften zu überlasten habe. Allein man kann im vorliegenden Falle nicht wobl davon sprechen, das die Landstände durch Aufstellung der Bedingungen, zu deren Aufstellung sie ja, juristisch betrachtet, ohne alle Frage befugt sind, materiell in das Gebiet der einzelnen Kirchen eingreifen. Nach den stattgehabten Verhandlun gen und nach der Erklärung der königl. Staatsregicrung muß man annrhmen, daß in der That ein Bedenken von Seiten der betreffenden Kirchen nicht obwaltet, daß in dieser Weise eine Bedingung aufgestellt «erde. Insonder heit nahm die Deputation an, daß bezüglich der lutherischen Kirche ein solches Bedenken nicht obwaltet. Die Depu tation mußte sogar voraussetzen, daß, wenn man diesseits dem Standpunkte der Zweiten Kammer entgezentreten würde, dann zu gleichcrAeit damit ein Wunsch des lutherischen ! Kirchenregiments paralysirt würde. Es hat den Anschein, daß man von Seiten der lutherischen Kirche ein solches Auf- ! stellen der betreffenden Fixationsbedingungen nicht nur nicht ! ungern, sondern geradezu gern siebt, weil man bei der Zu sammensetzung der Synode eine Initiative von Seiten der Synode in dieser Richtung nicht gern ergreifen wollte. Auf alle Fälle mußte man sich aber sagen,daß, wennman dieseBe- dingungen ablehnte und also den urspünglichen Standpunkt der Regierung hier wieder herstellt, dann das zur Folge haben würde, daß der ganze Gesetzentwurf zu Falle kommt. Man würde dadurch das lutherischeLandcsconsistorium in eine üble Lange bringen, da das lutherische Landescousistorium schon den Wunsch an die Geistlichkeit ausgcdrückt hat, die Handlungen, um deren Entschädigung es sick handelt, unent geltlich vornehmen zu lassen. Zwar ist nicht zu bezweifeln, daß das Landesconsistorium aus dieser Lage herauskommen könnte; aber man muß doch Rücksicht darauf nehmen in so weit, daß man, wenn man sachlich mit der Frage der Fixation einverstanden ist, nun auch den formellen Stand punkt nicht so betont, wie man ihn an und für sich, abge sehen von diesem concurrirendcn Umstande, sonst würde haben betonen müssen. Die Deputation mußte sich daher und zwar im Einverständnisse mit der königl. Regierung entschließen, auf die Art und Weise, wie die Sache in der Zweiten Kammer behandelt worden ist, im Allgemeinen einzugehen, und hat ihre ferneren Berathungen an den jenigen Entwurf angeschlossen, der aus den Berathungen der Zwecken Kammer hervorgegangen ist. Dabei hat die Deputation sich enthalten, solche rcdactionclleAcndcrungen vorzunehmen, die sachlich von keiner erheblichen Bedeutung scheinen unv mehr oder minder auf die Art und Weise, wie der Eine oder der Andere" ein solches Gesetz zu redi- giren liebt, hinauslaufen. Man hat vielmehr thunlichst an die Vorlage ui ter Z sich angeschlossen. Die Deputation schlägt nun der hohen Kammer vor, bei der heutigen Ver handlung ebenfalls die Bcrathung an diese Vorlage unter I anzuschlicßeu Diese Vorlage ist, abgesehen davon, daß sie von der Zweiten Kammer acceptirt ist, sachlich als Vorlage der Staatsregierung zu betrachten, wenn auch bei der gegenwärtigen formellen Sachlage am Schluffe der Verhandlung es uothwendig sein wird, ausdrücklich über das königl. Decret Nr. 38 abzustimmen. Die Deputation richtet daher den Antrag an die Kammer, sich damit ein verstanden zu erklären, daß man in der heutigen Ver handlung an die Vorlage I die weitereBcrathung knüpfen möge, und insofern die hohe Kammer damit einverstanden ist, werde ich mir nun erlauben, zu dieser Vorlage I über zugehen. (Vorlage I, s. Beil. z. d. Mitthcil.: Berichte d. II. K. l. Bd. S. !4l ff.) Präsident von Zeh men: Ich eröffne nunmehr die allgemeine Debatte über das königl. Decret Nr. 38, den 39*
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