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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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Meine Herren! Nach dem Anträge des Herrn Kammer herrn von der Planitz erledigt sich eigentlich das, worum ich gebeten habe; denn ich hatte fast einen gleichlautenden Antrag, wie der von Herrn Meinhold eingercichte, zu stellen beabsichtigt. Ich erlaube mir jedoch, die Frage an das Präsidium zu richten, ob nicht vielleicht dieser mein Antrag ebenfalls der Deputation zur Begutachtung mit übergeben werden könnte. Präsident von Zehmrn: Meine Herren! Die Kammer wird darüber wohl nicht Beschlußfassung vorzu nehmen haben, da der Antrag nicht vorlicgt. Aber es wirdHerrn von Schönberg freistehen, mit dem Ersuchen an die Deputation seinen Antrag abzugcbcn, sie möchte seine Fassung mit erwägen. Das vüroe Herr von Schönberg mit der Deputation abzumachen haben; aber eine Abstim mung in der Kammer kann nicht vorgenommen werden, weil der Antrag zur Zeit gar nicht vorliegt. Rittergutsbesitzer von Schönberg-Bornitz: Ich habe nur deshalb geglaubt, das thun zu müssen, weil der HerrPrästdent sagte, es könnte über den letzten Absatz des Z 3 nicht mehr gesprochen werden; sonst würde ich meinen Antrag eingebracht haben. Präsident von Zehmen: Ich habe das nicht in der strengen Form gesagt, daß eine Berührung dieses Ab satzes nun überhaupt nicht mehr zulässig wäre, sondern ich habe nur darauf aufmerksam gemacht, daß dieser Theil des § 3 nicht weiter berührt werden möge, weil wir über haupt noch einmal auf denselben zurückkommen müssen; eine unbedingte Beschränkung in dieser Beziehung kann ich den Mitgliedern der Kammer aber nicht auferlegen. Rittergutsbesitzer von Schönberg-Bornitz: Wenn die Beschränkung nicht vorhanden ist, so werde ich mir erlauben, zur Motivirung des Antrags, damit er der Kammer vorher bekannt ist, einige Worte hier an die ge ehrte Kammer zu richten. Meine Herren! Es ist hier in der Vorlage ganz in das Ermessen der Kirchengemeinden gesetzt worden, ob sie an Stelle der abzulöseneen Stolge- bühren Anlagen aufbringen oder ob sie die jetzt bestehen den Gebührensätze fortbestehen lassen wollen. Herr Bür germeister Martini hat schon darauf hingewiesen, daß, wenn die Kirchengemeinden diese Stolgebühren nicht fort- erheden, sondern sie rein durch Auflagen aufbringen, das für größere Grundbesitzer von großer Härte sein werde. Ich hatte mir deshalb erlaubt, folgenden Antrag einzu bringen: »Die Kirchengemeinden haben bis zum Erlaß eines neuen, die Aufbringung des für ihre Kirchen und Schulen erforderlichen Aufwandes regelnden Gesetzes in allen Fällen, in welchen eine über die unter a. ge dachte Form hinausgehende, nicht zum Wesen der kirch lichen Handlung gehörende Thätigkeit oder Leistung der Geistlichen oder Kirchendiener zulässiger Weise bean sprucht wird, sowie für den Wegfall aller der vom Staate nicht entschädigten Accideuzien und Stolgebühren, die bestehende oder eine vom Kirchenvorstanve unter Genehmigung der Kircheninspection festzustellende Ver gütung auch ferner zu erheben. Es hat jedoch diese Vergütung in die Kasse der Kirchengemeinden zu fließen." Mein Antrag unterscheidet sich in einzelnen Punkten sehr wesentlich von dem des Herrn Meinhold und ich weiß nicht, ob nun nach der Erklärung, die vorhin der Herr- Präsident gegeben hat, dieser Antrag nun jetzt noch zur Verhandlung kommen kann, damit er dann an die Depu tation mit eingegeben werden könnte. Referent Oberbürgermeister vr. Andre: Nach meiner Meinung wird nichts im Wege stehen, den Antrag in der Deputation mit zu erwägen. Wenn wir den ganzen zweiten Absatz zu erwägen haben, so können wir auch diesen Antrag in Betracht ziehen. Wenn er uns nur übergeben wird, würde ich sehr gern versprechen, daß er mit erwogen werden soll. Präsident von Zehmen: Nach der Erklärung deS Herrn Referenten habe »ich den Herrn von Schönberg zu ersuchen, seinen Antrag der Deputation zu übergeben. Es hat nun das Wort Herr Bürgermeister vr. Koch — der selbe ist nicht zugegen — dann Herr Professor vr Fricke. Professor vr. Fricke: Meine Herren! Ich habe lebhaft zu bedauern, daß ich amtlich verhindert war, im Beginn der so wichtigen allgemeinen Debatte zugegen zu sein. Ich muß mich jetzt auf dasjenige beschränken, was gegenwärtig zur Verhandlung steht. Es ist in Z 3 das Princip der Fixirung ausgesprochen. Seit Jahren, und zwar lange, ehe vom Rcichsgesetze die Rede war, bin ich überzeugt gewesen, daß die Fixirung das Nichtige ist, und habe in dieser Richtung gewirkt. Aber ich glaube, daß wir nun vor dem Andern uns zu hüten haben, nämlich das Kind nicht mit dem Bade auszuschüttcn und nicht in mecha nische Maßnahmen Hineinzugerathen. Ich bin also mit der Fixirung vollkommen einverstanden. Freilich gehöre ich zu Denjenigen — ich weiß nicht, wie weit dies vorhin schon verhandelt worden ist — welche gewünscht hätten, daß die Frage vorher der Synode vorgelcgt worden wäre. Es haben dem, wie ich gehört hahe, unüberwindliche Hinder nisse entgegen gestanden und ich bin daher dem Landcs- conststorium in hohem Grade für den Muth dankbar, mit welchem es Angesichts der Wendung seit dem 1. Januar dieses Jahres die Landesgeistlichkeit aufgefordcrt hat, zu nächst in eigener aufopfernder Weise vorzuzchen, und ebenso der Regierung, daß sie mit eben soviel Umsicht, als Für- 42*
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