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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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Es würde dann ebenso, wie die Vcrgütungnahme von außerordcntlichenHandlungen in den freien Entschluß der Ge meinde gestellt werden und cs würde zugleich ausgesprochen sein, daß, wenn man die Geschenke als zulässig erklärte, damit nicht gesagt sein soll, daß die auch von uns ange nommene Bestimmung unter » und b irgendwie beeinträch tigt werden dürfte. Ich mochte meinen, daß auf dieser Basis eine Vereinigung auch mit der Zweiten Kammer gewonnen werden kann, und ich bemerke, daß ich nur aus diesem Gesichtspunkte überhaupt den Antrag stelle. Ich erlaube mir, denselben abzugeben. Präsident von Zehmen: Herr Professor vr. Fricke beantragt, an den Antrag unserer Deputation, wie er jetzt unter l' vorliegt und gegenwärtig Gegenstand der Bcrockhung ist, anzuschließcn hinter den Worten: „zu fließen" die Worte: „Ebenso bleibt es den Kirchengemeinden freigestellt, Geschenke an die Geistlichen entweder in jeder Form auszüschließen oder zuzulassen unter der Bedingung, daß die obigen Bestimmungen unter a und b vollstän dig aufrecht erhalten bleiben." Ich habe den Herrn Antragsteller bereits aufmerksam gemacht, wie er den Antrag überreichte, daß mir dieser Zusatz materiell auf den gestern bereits abgelehntcn zweiten Satz des Punktes b hinauszukommen scheint; ich habe jedoch der Kammer zu überlassen, ob sie diese Ansicht thei- lm will, und habe lediglich den Antrag des Herrn Antrag stellers gegenwärtig zur Unterstützung zu bringen. Ich frage daher die Kammer: ob sie ihn unterstützt? Nur l Mitglied hat sich dafür erhoben, im Uebrigen hat die Lämmer die Unterstützung abgclehnt. Herr Meinhold l Rittergutsbesitzer Meinhold: Bei Stellung meines Antrags habe ich nur von den Verhältnissen ausgehen können, die mir speciell bekannt sind. Es sind das die Verhältnisse auf dem platten Lande. Von diesem Stand punkte aus, glaube ich, ist mein Antrag vollberechtigt. Nun ist mir eingehalten worden von dem Herrn Bürger meister Martini undHerrn Prof. Fricke, die die Verhältnisse in den Städten näher kennen, daß in den Städten mein Antrag zu Unzuträglichkeiten führen könne und zwar namentlich deshalb, weil einzelne dieser Stolgebühren bereits in Wegfall gekommen seien, andere aber noch in Wegfall zu bringen beabsichtigt werde. Was die erstere Sorte anlangt, so glaube ich, hat es in Betreff ihrer kein Bedenken; denn wenn überhaupt augenblicklich schon keine Stolgebühren verlangt worden sind, dann werden sie auch künftig nach dem Wortlaute meines Antrags nicht mehr zu erheben sein; es wird also in Betreff dieser durch meinen Antrag gar nichts geändert. Nun hat aber Herr Bürger- 1L- (r. Womremmt.) meister Martini namentlich das Beichtgeld angeführt. Ich gebe sehr gern zu, daß es wünschenswerth ist, daß das Beichtgeld, wo es noch besteht, in Wegfall komme. Nach dem strengen Wortlaute meines Antrags aber dürfte ein solcher Wegfall allerdings künftig nicht für erlaubt er achtet werden. Um nun durch meinen Antrag, dem ich seine volle Bedeutung nach wie vorbeimessen muß, keiner lei Unzuträglichketten herbcizuführcn, erlaube ich mir hiermit vorzuschlagen, daß in meinem Anträge hinter das Wort: „ Veränderungen " noch eingeschaltet werde: „oder gänzliche Aufhebung". Wenn dieses geschieht, so ist es möglich, daß den Wünschen der Herren Vertreter der Städte nachgekommen wird, und es wird gleichwohl alles Dasjenige erreicht, was ich vorhin als wünschenswerth hingestellt habe. Ich bitte deshalb den Herrn Präsidenten, die hohe Kammer zu fragen: ob sie meinen Antrag unterstützen will, der dahin geht, daß nach dem Worte: „ Veränderungen " eingeschaltet werde: „oder gänzliche Aufhebung". Präsident v on Zehmen: Ich bitte den Herrn An tragsteller, den Antrag schriftlich cinzureichen. (Geschieht.) Herr Meinhold bittet die Kammer, zu genehmigen, daß in seinem gedruckt vorliegenden Anträge unter öl hinter dem Worte: „Veränderungen" noch eingesügt werde: „ oder gänzliche Aufhebung". Ich habe zunächst die Unterstützungsfrage hierauf zu richte». Unterstützt die Kammer diese n Antrag? — Zahlreich. Er ist mit Gegenstand der Verhand lung. Verlangt noch Jemand das Wort? — Herr Bürger meister Martini! Bürgermeister Martini: Der neue Zusatz, welchen Herr Meinhold seinem Anträge angefügt hat, bricht dem selben alleroings so die Spitze ab, daß ich mich an und für sich damit einverstanden erklären könnte. Allein ich möchte doch nicht, daß die präccptive Form, die der erste Satz enthält, beibehaltcn würde und zwar aus denselben Gründen, die der Herr Antragsteller vorhin selbst bei der Begründung seines Antrags angeführt hat. Er sagte, er wünschte nicht, daß die ärmeren Vvlksklaffen ge- uöthigt würden, für die bemittelten irgend einen Aufwand zu tragen, dadurch, daß mau die hier gedachten Gebühren 46
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