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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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Vor allen Dingen kann ich nicht zugcbcn, daß das Gesetz, weil cs einen solchen Satz nicht ausgenommen hat, eine Lücke enthielte oder gar, daß das Gesetz jenem Irr wahn, daß diese Anstalten die erziehliche Ausgabe nicht zu einer wesentlichen Aufgabe zu machen hätten, Vorschub leisten würde, sondern wenn das Gesetz einen solchen Satz nicht hat, so liegt dies allein in der Oeconomie seiner An lage. Wenn Jemand ein Gesetz zu entwerfen hat, so ist eine seiner wichtigsten Aufgaben die, sich zu fragen, welche Stoffe der legislativ festzuslellcnden Materie in die Form ein s Gesetzesparaphen zu nehmen sind. Und da wird er, glaube ich, wenn er von richtigen technischen Grundsätzen rusgeht, nicht anders sagen können, als: nur solche Stoffe find aufzunehmen, in deren Bestimmung eine legislative Disposition enthalten ist. Er wird sich enthalten, Stoffe aufznnehmen, welche etwa blos den Charakter der Ermah- nung^haben, oder Stoffe, welche uur die Bedeutung einer allgemeinen Definition und Beschreibung haben. Ich weiß wohl, daß es viele Gesetze giebt, welche gegen diesen Grundsatz verstoßen; aber ich weiß auch, daß ein solche? Verstoß immer von großem Nachtheile ist. Nichts ist für die Nechtspräxis schlimmer und trauriger, als diese wohl gemeinten suasorischcn Gesetze, aus denen schließlich Nie mand Etwas machen kann, aus denen möglicher Weise Jemand sogar ganz verkehrte Consequcnzen zieht. Nun habe ich bereits in der gestrigen Sitzung aus geführt, daß bei der Entwerfung dieses Gesetzes unter schieden worden ist zwischen denjenigen Stoffen, welche gewissermaßen das rechtliche Gerippe des Ganzen bilocn und in die Form vonRcchtssätzcn und Gesctzesparagraphen zu gießen sind, und denjenigen, welche — wie einer der Vorredner, Herr Präsident von Criegcrn sehr richtig aus führte — das freie Element bilden, das fort und fort den Gegenstand der administrativen Thätigkeit in der Form ron Verordnungen oder Regulativen bildet. Nur jene Stoffe hat die Regierung bei der Ausarbeitung desGesetz- estwurfs herausgenommen und dem Gesetze zugceiguct. Von diesem Gesichtspunkt aus hat sie alles eigentlich Pä dagogische ausgeschieden, hat sie das Pädagogische sowohl inBezug auf die Unterrichtsmethode, als auch in Beziehung ruf das Erziehungswesen nicht in das Gesetz ausgenom men, sondern den Regulativen überlasten. Sir sehen also, meine Herren, wenn die Regierung es Unterlasten hat, einen solchen Satz aufznnehmen, so liegt der Grund nicht etwa darin, daß sie die materielle Berechtigung des erziehlichen Momentes nicht anerkennte oder gar ausschließen wollte — Nichts liegt der Regierung ferner — sondern nur darin, daß ein solcher Satz in die Oeconomie dieses Gesetzes nicht paßt. AlleroinzS hat die Deputation darauf hingewiesen, daß die Negierung an geblich in diesem Verfahren nicht consequent gewesen sei, indem sie an die Spitze der einzelnen Capitcl, die später hie Specialbehandlung der einzelnen Anstalten reguliren, derartige allgemeine Sätze gestellt hat. Allein, meine Herren, diese besonderen Sätze rechtfertigen sich auch nach meinem Gesichtspunkt; denn jeder dieser Sätze enthält in der That eine rechtliche Disposition, nämlich er stellt das charakteristische Kriterium gesetzgeberisch fest, in wel chem der Gegensatz der einzelnen Anstalten zu einander ruht. Das ist allerdings Sache der Gesetzgebung. Ich will nicht eingehen auf die Kritik Les Vorschlages selbst. Es ist schon von mehreren der Herren Vorredner hinreichend nackgcwiesen worden, daß, selbst unabhängig von meiner hier gegebenen Erörterung, der Antrag manig- fachen Anfechtungen ausgesetzt ist. Ich glaube, mit dem Worte schließen zu dürfen: meiner Ucberzeugung nach gehört dieser Satz mehr in ein Lehrbuch der Pädagogik, als an die Spitze eines Gesetzes; er enthält keine rechtliche Disposition, sondern nur eine allgemeine Wahrheit. Graf von Rep: Ich kann nur bedauern, daß die Mehrzahl der Herren Vorredner mit diesem, von der De putation in Vorschlag gebrachten Zusatz zu § 1 nicht ein verstanden ist; umsomehr habe ich aber meiner Freude Aus druck zu geben, daß der Herr Staatsminister wenigstens in materieller Beziehung sich auch heute wieder mit der Deputation als im vollständigen Einklänge befindlich er klärt hat. Die Deputation mußte allerdings der Ansicht sein, daß hier eine Lücke vorlicge, indem sie nicht nur in 8 59 bei den Semenaren die Bestimmung fand, daß dort noch besonders von sittlicher Tüchtigkeit die Rede ist, daß also dort ausdrücklich auf die sittliche Erziehung der Knaben Rücksicht genommen wird, sondern indem auch indem Volksschulgesetze eure ganz ähnliche Bestimmung Auf nahme gefunden hat, an welche die Deputation eben glaubte, sich in diesem Gesetze durch obigen Satz anschließen und durch Hinzufügung der Worte „dentsch-volksihümlich" der höheren Stellung der Anstalten entsprechend noch vervoll ständigen zu müssen. In 8 1 des Volksschulgesetzes steht ausdrücklich, wenn ich mir erlauben darf, diese Worte vor zulesen, Folgendes: „Die Volksschule hat die Aufgabe, der Jugend durch Unterricht, Uebung und Erziehung die Grund lagen sittlich-religiöser Bildung und die für das bür gerliche Leben nöthigen allgemeinen Kenntnisse und Fertigkeiten zu gewähren." Es steht, also im Volksschulgcsctze die Bestimmung, daß in der Volksschule die Grundlage zu einer religiös- sittlichen Bildung gelegt werden solle. Infolge Testen glaubte die Deputation, nur consequcnt zu Hanseln, wenn sie etwas Achnlichcs auch hier in dieses Gesetz hinein brächte. Was nun den Zusatz „deutsch-volksthümlich " betrifft, so glaubte die Deputation das Richtige auch hierin zu treffen, indem cs ihr angemessen schien, daß die jungen Leute eben auch bei Erziehung und Unterricht auf ein 50*
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