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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-04-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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Deputation heute verhalten, weil gestern einer der Herren Regierungscommissare bemerkte: „was den Vorschlag zu §68 betreffe, so würde sich über diesen wohlredcn lassen." Jndeß man hat den Vorschlag zurückgewicsen, und zwar hauptsächlich aus dem Grunde, weil für jedes Lehrer seminar dann eine Lehrkraft mehr nöthig sein würde. Ich gebe zu, daß es Schwierigkeiten haben kann, sofort das ins Werk zu setzen, was das Gesetz, wenn es nach cem Vorschlag derDeputation angenommen wird, dann fordert. Aber ich möchte doch auch darauf aufmerksam machen. Das Volksschulgcsetz enthält viele Bestimmungen, welche noch nicht haben ausgeführt werden können und auch sobald noch nicht vollständig werden ansgeführt werden können, hinsichtlich der Zahl der Kinder, welche in eine Klasse aufzunehmen ist, rücksichtlich der Zahl der Leh rer, welche für eine bestimmte Zahl von Kindern nöthig ist. Wird also die volle Ausführung dort erst dann kommen können, wenn wir mehr Lehrer und mehr Schullvcalitäteu haben, so denke ich, handelt cs sich auch hier, wenn wir eine gesetzliche Bestimmung geben, nicht um das, was sofort in das Werk gesetzt werden kann, sondern um die Bestimmung dessen, was das Gesetz erstrebt. „Noth bricht Eisen". Kann es nicht sogleich durchgeführt werden, nun so muß ein Auskunftsmittel getroffen werden und da würde das Auskunftsmittel möglich sein, daß den Lehrern, welche kräftig genug sind, statt 24, 26 Unterrichtsstunden zuge- wiesen werden, natürlich das „Mehr" von 2 gegen eine besondere Vergütung. Das möchte auch nicht princip- widrig sein. Auch das Volksschulgesetz bestimmt ein Maximum von Lehrstunden für den einzelnen Lehrer. Das Gesetz nimmt an, daß damit eigentlich seine Kraft vollstän dig inAnspruch genommen sei; aber es gestattet ihm dock, auch noch über diese Zahl hinaus in der Fortbildungs schule Unterricht zu ertheilen. Meine Herren! Es sieht freilich sehr unbedeutend aus, wenn man sagt, ein Lehrer soll zwei Stunden in der Woche mehr oder weniger geben. Aber man muß sich doch die Tragweite der Sache ver gegenwärtigen. Ein Lehrer, der 26 Stunden zu geben hat in einer höheren Unterrichtsanstalt, hat im Laufe des Schuljahres, dieses zu 42 Wochen gerechnet, 1092 Stun den zu geben, 164 Stunden mehr, als nach dem gefaßten Beschlusse ein Lehrer an den Gymnasien und an Len Realschulen erster Ordnung. Das weist darauf hin, daß ein solcher Lehrer dann auch voraussichtlich zwei neue Untcrrichtsgegenstände, die wöchentlich zwei Stunden er fordern, oder ei neu umfänglicheren besonderen Unter richtsgegenstand vertreten soll. In Verbindung mit Dem, Vas im Allgemeinen über die Verhältnisse der Seminar- lebrcr im Decret schon gesagt ist, dürfte das doch von einigem Gewichte sein und wenn ein Vertreter unserer Finanzdeputation den finanziellen Gesichtspunkt besonders hrrrorgehoben hat, so kommt es mir natürlich nicht zu, diesen als einen geringfügigen zu bezeichnen. Aber wa rum den Ausgaben gegenüber, welche überhaupt für das höhere Schulwesen gemacht werden müssen, nun besonders die Seminarlchrcr cs tragen sollen, daß da etwas mehr zu zahlen wäre, das leuchtet mir doch nicht ein. Ich halte also Namens der Deputation den Wunsch aufrecht, daß sich die Kammer für den Vorschlag derselben erklären möge. Staatsminister Or. von Gerber. Ich bitte um die Erlaubniß, nur eine einzige Bemerkung in Bezug auf den letzten Vortrag des Herrn Referenten machen zu dür fen. Wenn ich mich recht erinnere, hat er gesagt, man könne sich auch mit der Erwartung beruhigen, daß, wenn ein solcher Beschluß gefaßt würde, er gar nicht augenblick lich ins Leben trete, sondern nur einstweilen als ein Zu kunftsregulativ im Paragraphen figurire. Meine Herren! Diese Erwartung würde nicht zutrefscn. In dem Augen blicke, wo dieser Satz ausgenommen und das Gesetz zur Publication gebracht wird, würde er auch sofort im Leben wirksam werden. Bon dem Augenblicke an würde es für die Negierung unmöglich sein, eine Mehrzahl von Stunden, als hier festgcstellt ist, Jemandem zuzumuthcn, und ebenso würde sich dies Niemand gefallen lassen. Präsident vonZehmen: Da Niemand weiter das Wort verlangt, so schließe ich die Debatte. Für die Fragestellung steht nun die Sache bei § 68 folgender maßen. Die Deputation hat vorgeschlagen, den ersten Absatz § 68 so zu fassen: „Die Seminardirectoren sind nur zu 12, die Sc- minarlchrer bis zu 24 Unterrichtsstunden wöchentlich verpflichtet." Son Seiten der Staatsregierung ist dagegen die Ziffer26 „Unterrichtsstunden", wie sie im Entwürfe ent halten ist, festgehalten worden. Ich glaube also, da auch diese Ziffer Befürwortung in der Kammer gefunden hat, auf die einzuschaltende Ziffer in Betreff rcr Zahl der Unterrichtsstunden der Seminarlrhrcr eine besondere Frage richten zu müssen und zwar zunächst auf die höchste Ziffer: „26 Unterrichtsstunden" und wenn diese abge lehnt wird, auf die niedrigere Ziffer „24 Unterrichtsstun den ". Wie dann hiernach der erste Absatz res § 68 sich gestalten wird, das wird von der Abstimmung derKammer abhängen und darnach werde ich ihn dann zur Abstimmung im Ganzen bringen, ebenso dann auch dm zweiten Absatz. Ich frage zunächst die Kammer: „Will sie im ersten Absatz des § 68 setzen: 26 Unterrichtsstunden?" Gegen 9 Stimmen ist diese Ziffer 26 ange nommen. Ich habe also nun die Kammer zu fragen: , ob sieden ersten Absatz des §68 mit dieser
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