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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-04-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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geehrte Herr Vorredner erwähnt hat, sind allerdings vor handen und haben bereits seit längerer Zeit die Aufmerk samkeit des Justizministeriums in Anspruch genommen, auch zu der Erwägung der Frage geführt, ob man nicht durch eine derartige Aenderung der bestehenden Gesetzgebung, wie sie von dem geehrten Herrn Vorredner vorgeschlagen worden, abhelfen könnte. In andcrerWeise läßt sich aller dings dem entschieden jetzt vorhandenen Mangel an ge nügenden Arbeitskräften bei den größeren Bezirksgerichten nicht abhelfen, als dadurch, daß man die entbehrlichen Ar beitskräfte bei den kleineren Bezirksgerichten , von denen einige entschieden zu wenig beschäftigt sind, dort wegnimmt und bei den größeren Bezirksgerichten verwendet, was aber wiederum nicht angeht, wenn man nicht die Gesetz gebung in der angedeutcten Weise abändert. Das Justiz ministerium seinerseits hat mit Rücksicht auf die bevor stehende Aendcrung der Gesetzgebung im Allgemeinen und mit Rücksicht auf die berechtigte Abneigung der hohen Kammern, jetzt noch Aenderungcn an bestehenden Gesetzen für die kurze Zeit bis zu dem Inkrafttreten der Reichs gesetzgebung eintreten zu lasten, Bedenken tragen zu müssen geglaubt, mit einem derartigen Vorschläge an die Kammern zu kommen. Erwünscht aber wäre eine derartige Aende- rung der Regierung im höchsten Grade und ich würde einen solchen Antrag, wie ihn der Herr Abg. von Schütz sich Vorbehalten hat, von meinem Standpunkte aus nur willkommen heißen können und ihm in jeder Art Rechnung zu tragen nicht ermangeln. Die Vortheile werden schon für die Zeitperiode, bis die Rcichsgesetze in Kraft treten, nicht unerheblich sein, das Bevorstehen einer umfassenden Aenderung der bestehenden Gesetzgebung kann daher nach meiner Meinung in diesem Falle kein Hinderniß sein, eine Aendcrung in dem fraglichen speciellen Punkte noch für die Zwischenzeit eintreten zu lassen. Advocat von Schütz : Nach dieser Erklärung des Herrn Staatsministers verstatte ich mir nachstehenden An trag einzubringrn: Die königl. Staatsregiernng zu ersuchen, noch der gegenwärtigen Ständeversammlung einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch bestimmt wird, daß 1. die Entscheidungen, welche von den Be zirksgerichten über Anträge auf unmittelbare Vorladung des Angeschuldigten und nach ge schlossener Voruntersuchung über Anträge auf Einstellung oder Fortsetzung der Untersuchung zu ertheilen sind, bezüglich einzelner Bezirksgerichte durch Anordnung des Justizministeriums einem Bezirksgerichte übertragen werden können, dessen Zuständigkeit zu diesen Entscheidungen in den zeitherigen Proceßgesetzen nicht begründet ist; 2. der Artikel 380 b der revidirten Strafpro- ceßordnung aufgehoben wird. Ich erlaube Mir, den Herrn Präsidenten zu ersuchen, die Unterstützungsfrage auf diesen Antrag zu richten, so weit cs deren bedarf, und ersuche die geehrte Kammer, den Antrag zu unterstützen und eventuell anzunehmm. Zu gleich gebe ich übrigens anheim, ob es nicht gerathen sein dürfte, den Antrag an die erste Deputation zur weiteren Berathung und Beschlußfassung zu überweisen: Präsident von Zehnen: Die geehrte Kammer hat soeben den Antrag vernommen, den Herr von Schütz ein gebracht hat. Er ist derselben noch im frischen Gcdächtniß und ich frage zunächst die Kammer: ob sie denselben unterstützt? — Zahlreich unterstützt. Er ist nun mit Gegenstand der Verhandlung. Nur möchte ich, ehe ich sie ihren Gang weitet gehen lasse, den Herrn Antragsteller darauf aufmerksam machen, daß mit dem blosen „Anheimgeben", ob die Kammer seinenAntrag der ersten Deputation zur weitere» Berathung überweisen will, zum Ziele nicht zu gelangen ist, sondern es würde dazu ein Antrag gehören. Advocat von Schütz: Dann will ich das ausdrück lich beantragt habcni Präsident von Zehmen: Demgemäß würde sein Antrag dahin erweitert sein, daß erbittet,dieKammerwolle seine eben zur Unterstützung gebrachten Vorschläge der ersten Deputation zur weiteren Prüfung überweisen. Ich frage nun, ob Jemand weiter das Wort begehrt? — Es ist nicht der Fall, also schließe ich die Verhandlung über Pos. 16s und ich frage zunächst die Kammer: „ob sie — wenn nicht der Herr Referent noch etwas' zu bemerken hat — bei Pos. 16s in Einnahme einstellen will 5,376,960 Mark?" Einstimmig genehmigt. Ich habe nun die Kammer weiter zu fragen: „ob sie den vorhin von mir zur Unter stützung gebrachten Antrag des Herrn von Schütz, den ich nochmals verlesen will, an die erste Deputation zur weiteren Prü fung überreichen will?" (Wird verlesen.) Ich frage also die Kammer: „ob sie diesen Antrag an die erste Depu tation zur weiteren'Prüfung überweise»' will?" Einstimmig. Referent Bürgermeister Clauß: Diese Position, be treffend das Ausgabecapitcl, beziffert sich unter Nr. 6 bis mit Nr. 22 zusammen auf
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