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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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gen der Zweiten Kammer für ganz annehmbar erachten muß. Der Herr von Erregern hat bemerkt, daß es seinen Anschauungen entsprechen würde, wenn diese Gelder auf gespeichert würden, um zu einer entweder dem Rcichsge- sctze von 1872 oder dem Gesetze vom 15. Januar 1875 entsprechenden Verwendung in zukünftigen Fällen zu dienen. Nun, meine Herren, dem Zwecke wird vollkommen dadurch entsprochen, daß sie dem Bezirke zugcwiesen werden als Stammvermögen und zwarganz zuverlässig. Denn dieBczirkc haben, wie bereits erwähnt worden ist, durch das Gesetz von 1875 die gesetzliche Verpflichtung, in Zukunftsfällcn die Unterstützungen zu leisten, und wenn nun ihr Bezirks vermögen mit einem Vermögen vermehrt wird, was nicht als Vermögen verwendet werden kann, sondern woraus nur die Nutzungen verwendet werden, so scheint mir der Zweck, den Herr von Criegern im Auge gehabt, auch durch diese Combination vollständig erreicht zu sein. Man könnte also auch von diesem Gesichtspunkte zu der Schluß folgerung kommen, daß, um diese Fonds zu denselben Zwecken zu verwenden, dabei durchaus nicht ausgeschlossen wäre, sie den Bezirken zuzuwcnden, anstatt sie bei dem Ministerium zu belassen. Durch die frühere Debatte über diese Vorlage ist meiner Ansicht nach weiter festgesetzt, daß diese Befürchtung, die die Deputation gehegt hat wegen ungleicher Behandlung der betreffende Darlehnsempfänger, im großen Ganzen nicht zutreffend ist. Es ist Seiten des Herrn Staatsministers darauf hingewiesen worden, daß diese ungleiche Behandlung, wenn man an eine solche glaubt, unter allen Verhältnissen eintreten wird in beiden Fällen, ob die Gelder beim Ministerium bleiben oder bei den Bezirken verwaltet werden; denn das Ministerium be darf in der Frage über die Einziehung dieser Gelder, über Belassung und Verzinsung dieser Gelder der Ver trauens erklärung der Bezirke und ihrer Vertretungen, folg lich läßt sich im Grunde die Annahme, daß eine ungleiche Behandlung eintreten würde, für beide Fälle eben so gewiß behaupten, wie für einen einzelnen. Ich gehe aber noch weiter, ich bin der Ansicht, daß an und für sich eine für die Dar- lehensempfänger günstige Verwaltung der Gelder eher bei den Bezirken vorausgesetzt werden kann, als bei dem Mini sterium. Das Ministerium hat sich seiner Zeit durch die Verordnung, die es in Bezug auf die Geschenke und Dar lehen für die betreffenden Empfänger herausgegeben hat, meiner Ansicht nach insoweit präjudicirt, daß es überall da, wo nichtgerade eineForderung geradezu uneinbringlich ist, entschieden die Forderung dem betreffenden Darlehns- empfänger nicht freigeben wird. In der betreffenden Verordnung ist bestimmt, daß Geschenke nicht sollten über 50 Thaler gegeben werden und daß als Regel zurück zuerstattende Darlehne gegen eine später einzutretende Verzinsung den Reservisten und Landwchrleuten gegeben werden sollten. Nur die ärmeren der betreffenden Em pfänger haben jedenfalls Geschenke bekommen und die anderen, die bester situirt waren und bei denen es nur um einen Uebergang in ihre gestörten gewerblichen Verhält nisse ankam, haben die Darlehne bekommen. Würde jetzt plötzlich in dieser Beziehung mit großer Munificenz vor gegangen werden, so schlösse das meiner Ansicht nach eine große Ungerechtigkeit gegen die ärmeren Empfänger ein, die seiner Zeit mit kleineren Geschenken abgespeist worden sind und es wäre eigentlich meiner Ansicht nach die Folge davon, daß die Sache jedenfalls ganz neu müßte regulirt werden. Von diesen Gesichtspunkten aus kann ich nur wünschen, daß die Vorlage der Regierung mit denAbände- rungcn, die in der Zweiten Kammerbcschlvsten worden sind, zur Annahme gelangt. Ich kann endlich aus der Erfah rung, aus dem Eindruck, den ich über die Aufnahme dieser Vorlage im Lande empfangen habe, entschieden constatiren, daß in den verschiedenen Bezirken bereits Beschluß gefaßt worden ist, die ihnen hierzu von der Staatsregicrung zur Verfügung gestellten Fonds zu einem bleibenden Fonds zu Zwecken des Gesetzes vom 15. Januar 1875 zu verwenden, und daß man es nie in der Zweiten Kammer allgemein mit großer Freude begrüßt hat, daß neben der den Bezirken neuerdings gesetzlich auferlegteu Pflicht, für die Fa milien der einbcrufcncn Reservisten und Landwehrleute zu sorgen, auch wieder von Seiten der Regierung ein einiger maßen entsprechender Fonds ihnen zugedacht worden ist. Ich glaube und ich kann dies auch von dem Bezirke, dem ich selber angehöre, constatiren, daß bei der betreffenden Be zirksvertretung nirgends die Ansicht ausgetreten ist, daß die ganze Maßregel eine gewisse Härte für die Darlehns empfänger in sich schlöffe. Ich habe auch Nachrichten aus anderen Bezirken, wo man sich nur um deswillen von der Beschlußfassung über die Verwendung der betreffenden Gelder bei der diesjährigen Bezirksvertretung hat abhalten lasten, weil man ihre Höhe noch nicht gehörig bemessen konnte. Aber nirgends ist im Lande bis jetzt die Meinung aufgrtaucht und von den betreffenden Vertretern in den Bezirken ausgesprochen worden, daß die beabsich tigte Maßregel eine Härte für die Darlehnsrmpfänger in sich schlöffe oder in den Bezirken gehandhabt wer den würde. Appellationsgerichtspräsident a.D. von Criegern: Für jeve Verständigung, durch welche ich über die von mir angeregten Bedenken wegkommen könnte, würde ich sehr dankbar sein; in der Rede des Herrn Vorredners habe ich abereine solchcVerständigungnichtgefunden. Ich erlaube mir, nochmals darauf zurückzukommen, daß alle meine Bedenken in der Ansicht wurzeln, daß durch das Reichsgesetz vom 22. Juni 1871 ein bestimmter, für die einzelnen Regie rungen maßgebender Zweck für dieseZurverfügungstellung gegeben sei. Wenn nun die königl. Staatsregierung einen großenTheil dieser Gelder zu Darlehen verwendet hat, so ist das ganz gewiß eine dem Zwecke vollentsprechende An wen«
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