Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-06-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Vereinigungsverfahren gestern abgesetzt werden können und ich gestatte mir, die Kammer zu ersuchen, zu genehmigen, daß die Referate darüber heute mit vorgetragen werden. Von Seiten der Staatsregierung ist bereits gestern die Genehmigung dazu crtheilt worden in der Sitzung der Vereinigungsdeputation. Genehmigt die Kammer, daß dieser Gegenstand als letzter auf die heutige Tagesordnung noch genommen wird? — Einstimmig. Die erste Nummer der heutigen Tagesordnung ist der „Bericht Uu der ersten Deputation über das königl. Decret Nr. 63, den Entwurf eines Ge setzes, die Schonzeit der Rebhühner betref fend.*) (Königl. Decret Nr. 63, s. Beil. z. d. Mittheil.: Decrete 4. Bd. S. 219 ff. Bericht vu der I.Deput., s. Beil. z. d. Mittheil.: Berichte d. I. K. 1. Bd. S. 413 ff.) Referent ist Herr Graf zur Lippe. ReferentGrafzur Lippe: Daskönigl.DecretNr.63 lautet: (Wird verlesen.) Die Herren werden mir gestatten, den Bericht, den die erste Deputation über dieses Decret zu erstatten gehabt hat, wörtlich zu verlesen. „ Das vorliegende Decret" rc. — bis — „ anerkann ten sind." (Wird verlesen.) Präsident von Zehmen: Ich eröffne zunächst die all gemeine Debatte.— Es scheint sich Niemand zum Wort zu melden. Wir gehen zur Specialberathung des uns unter k vorgelegten Gesetzentwurfs über. Referent Graf zur Lippe: Der Bericht fährt fort: „Zu den einzelnen Bestimmungen der Vorlage übergehend, hat die Deputation zu § 1" rc. — bis — „einzuschalten." (Wird verlesen.) Präsident von Zehmen: Ich eröffne die Verhand lung zu 8 1. — Herr von Schönberg (Bornitz) hat das Wort. Rittergutsbesitzer von Schönberg (Bornitz): Ich wollte mir an den geehrten Herrn Referenten eine Frage zu stellen erlauben. Es steht hier in § 1 auf der ersten Zeile: Drosseln. Sollen das nun alle Drofselarten sein, die überhaupt in das Geschlecht gehören, oder blos die ge wöhnlich unter dem Begriff bei den Jägern verstandenen Weindroffeln? In der Verordnung vom 1. August 1872, die aufgehoben werden soll, ist auch das Fangen der Zie mer und Drosseln als zwei ganz verschiedener Vögel be zeichnet. Wenn wir unter Drosseln überhaupt alle M. ll. K. S. 8S7ff. 131Sff. 1553ff. Drosselarten verstehen, so würden wir hier in Sachsen das einzige Land sein, das dies Machte. Denn unter Anderem haben in Preußen diese Thiere gar keine Schonzeit, in Baden nur vom 1. Februar bis 31. August, in Württem berg vom 1. März bis 1. Juli. Das sind hier gleich die Länder, die hier in der Nähe sind, und cs würde uns sehr wenig Helsen, wenn wir allein in Sachsen die wären, die eine unbedingte Schonzeit für diese Vögel hätten. Ich würde dem Herrn Referenten sehr dankbar sein, wenn er mir sagte, ob alle Drossclarten gemeint sind. Wenn das der Fall ist, so müßte es nicht heißen „Drosseln" sondern „ Drossclarten", sonst würde das sehr leicht zu Verwechse lungen Veranlassung geben. Referent Graf zur Lippe: Auf die gestellte Anfrage möchte ich erwidern, erstens, daß die Deputation unter Drosseln alle Drosselarten verstanden hat und daß sie auch der Meinung ist, daß es nicht dessen bedürfen wird, hier eine Aenderung in der Fassung eintreten zu lassen und statt Drosseln zu sagen „alle Drosselarten". Denn unter Drosseln versteht man eben alle Drosselarten. Wenn man die Drosselarten nennt, so meint man doch nicht blos die Weindrossel, sondern man meint eben alle Drosseln. Was Herr von Schönberg weiter gesagt hat, daß uns das sehr wenig nützen würde, wenn wir den Fang aller Drosselarten verbieten wollten, so habe ich nur darauf auf merksam zu machen, daß es bei der geordneten Schonzeit nicht blos daraus ankommt, daß eine gewisse Vogelgattung vermehrt oder gehegt wird, sondern man will sich eben dessen entschlagen, daß man in inhumaner und quälender Weise gegen dieselben vorgeht, und da glaube ich, das kön nen wir ganz allein unternehmen und brauchen nicht zu warten, daß in Ländern etwas Aehnliches fetzt oder später geschieht oder nicht geschieht. Präsident vonZehmen:Es verlangt Niemand mehr das Wort. — Herr von Planitz! Kammerherr von der Planitz: Ich muß das offene Bekenntniß ablegen, daß ich in der Naturgeschichte ein ziemlicher Ignorant bin. Ich weiß z. B. nicht, ob Elstern und dann ob wilde Tauben, die Ersteren unter die Raub vögel und die wilden Tauben vielleicht unter die Würger- arten gerechnet werden können. (Heiterkeit.) Unter allen Umständen aber würde ich es sehr be klagen, wenn beide Vogelarten nicht mehr erlegt «erden dürsten; denn beide richten sehr bedeutenden Schaden an. Ich glaube, daß die Elstern wohl unter den kleineren Raub vögeln mit inbegriffen sind. Indessen die wilden Tauben dürften hier wohl keinen Platz gefunden haben und des wegen gestatte ich mir, zu beantragen, daß hinter dem Worte „Schnepfen" noch eingeschaltet werde „wilde Tauben". 142*
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview