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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-06-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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Präsident von Zehmen: Verlangt Jemand das Wort zu § 6? Der Herr Regicrungscommiffar! Königl. Commifsar Geh. Negierungsrath Eppen dorfs: Die geehrte Deputation hat den Vorschlag ge macht, zu § 6 einen besonderen Zusatz folgenden Inhalts aufzunehmen. „Nicht weniger unterliegen der Confiscation alle auf den Fang von Vögeln (§ 1) berechneten Geräthe, ingleichen die dazu verwendeten Lockvögel." Es geschieht der Vorschlag im Anschluß an den zu § 1 Absatz 2 vorgeschlagenen Zusatz: „und jede auf den Fang derselben berechnete Veran staltung." Nun ist aber die Fassung dieses Zusatzes, wie sie von der geehrten Deputation vorgeschlagen worden ist, eine solche, die zu einem Zweifel Veranlassung geben kann. Es kann nämlich der Zusatz so ausgelegt werden, als ob der Confiscation zu unterliegen hätten alle Geräthschaften, die zum Fang von Vögeln überhaupt und daher auch zum Fange solcher Vögel, die jagdbar sind, verwendet werden. Das ist doch aber nicht die Absicht; es hat doch wohl der Zusatz zu § 6 im Anschluß an den Zusatz zu § 1 Absatz 2 lediglich bestimmen wollen, daß der Confiscation unter liegen sollen diejenigen Geräthschaften, welche verwendet werden zum Fange von Vögeln, die vom Jagdrechte künf tighin ausgeschloffen sein sollen, und die zu gleichemZwecke bewendeten Lockvögel. Es dürfte daher zu Beseitigung von Zweifeln wünschenswerth sein, wenn diesem Zusatze zu 8 6 eine etwas veränderte Fassung gegeben würde, vielleicht in folgender Weise: „Nicht weniger unterliegen der Confiscation alle ruf den Fang von Vögeln, die nach § l fernerhin nicht mehr Gegenstand des Jagdrechtes sind, berechneten Geräthe, ingleichen die dazu verwendeten Lockvögel." Es ist zwar in dem Zusatze auf § 1 in Parenthese ausdrücklich verwiesen worden; aber in dem K l ist nicht blss die Rede von denjenigen Vögeln, die künftighin nicht mehr Gegenstand des Jagdrechtes sein sollen, sondern es sind auch eine Menge andere Vögel erwähnt, die von der Exemption vom Jagdrechte ausgenommen sein sollen, und dadurch wird der Zweifel, der durch den Zusatz der Depu tation zu § 6 hervorgerufen werden kann, einigermaßen noch vermehrt. Ich glaube also der geehrten Deputation zunächst an heimstellen zu sollen, in dieser veränderten Maße den Zu satz zu § 6 der hohen Kammer vorzuschlagen und eventuell den Antrag stellen zu sollen, diesen Zusatz in Ler von mir eben vorgeleseuen veränderten Fassung anzunehmen. Referent Graf zur Lippe: Die Deputation ist bei ihrem Vorschläge allerdings der Meinung gewesen, daß dieFaffung, die dem Zusatze gegeben worden ist, wohl kaum anders verstanden werden könnte, als, daß dieselbe eben blvs auf das, was in § 1 als strafbar bezeichnet worden ist, Bezug haben sollte. Inzwischen glaube ich im Namen der Deputation erklären zu können, daß die Mitglieder der Deputation keine Einwendung machen werden, an Stelle ihrer Fassung die von Seiten der königl. Staatsregierung jetzt in Vorschlag gebrachte zu setzen. Und ich würde bitten, daß der Herr Präsident die übrigen Mitglieder der Deputation fragt, ob sie diese meine Voraussetzung be stätigen. Präsident von Zehmen: Ich habe die Mitglieder der Deputation zunächst zu fragen, ob sie dem Vorschläge des Herrn Referenten beitrcten, die vom Herrn Negicrungs- commiffar vorgcschlagene Fassung zu acceptiren anstatt des Deputationsvorschlags? Sämmtliche Mitglieder der Deputation sind einverstanden. Cs würde also an Stelle des DcputationsvorschlagS die vom Herrn Negierungscommissar beantragte veränderte Fassung zu treten haben. Verlangt Jemand noch über § 6 das Wort? — Es verlangt Niemand das Wort, ich gehe zur Fragestellung über. Die Deputation beantragt zunächst, den 8 6 nach dem Entwürfe anzunchmen, jedoch demselben noch einen Zusatz zu geben. Ich habe zuerst zu fragen: „ob die Kammer den §6 nach dem Entwürfe „ annimmt?" Einstimmig. Die Deputation hat nun noch einen Zusatz zu § 6 vorgeschlagcn, der in derFaffung, die derselbe gegenwärtig erhalten hat, folgendermaßen lautet: „Nicht weniger unterliegen der Confiscation alle auf den Fang von Vögeln, die nach 8 1 fernerhin nicht mehr Gegenstanv des Jagdrecktes sind, berechneten Geräthe, ingleichen die dazu verwendeten Lockvögel." „Will dieKammer demgemäß beschließen?" Einstimmig. Referent Graf zur Lippe: Weiter sagt derBerkcht: „Z 7 und 8 in Gemäßheit" rc. — bis — „der Vorlage." (Wird verlesen.) Präsident von Zehmen: Verlangt Jemand das Wort zu §K 7 und 8 ? — Da cs nicht geschieht, richte ich an die Kammer die Frage: „ob sie die §§ 7 und 8 dem Vorschläge der Deputation gemäß unverändert annchmen will?" Einstimmig. Referent Graf zur Lippe: Der Bericht fährt fort: 143*
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