Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-06-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
unter Nr. 31 fernerweit zu dem Neubau und der Einrichtung des Polytechnikums in Dresden eingestellten 480,000 Mark zu bewilligen." „Will die Kammer demgemäß beschließen? " Einstimmig. Hiermit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir haben noch die „mündliche Berichter stattung der zweiten Deputation über das Resultat des Vereinigungsverfahrens in Betreff mehrerer Punkte der Budgetvorlage" entgegen zu nehmen. Dieser Gegenstand ist infolge des Eingangs der Sitzung gefaßten Beschlusses noch aus die heutige Tagesordnung gesetzt worden. Ich habe in Be ziehung auf denselben blos zu bemerken, daß Herr Prä sident Rülke wegen dringender Geschäfte die Sitzung ver lassen und sich hat entschuldigen lassen, es muß also der Theil des Referats, Position 8 des Einnahmebudgets, Berg- und Hüttennutzungen betreffend, sowie was sonst Herr Präsident Rülke noch vorzutragen hatte, auf eine andere Tagesordnung gesetzt werden. Zuerst hat Herr Seiler Vortrag zu erstatten über Differenzpunkte bei Abtheilung v des Ausgabebudgets: „das Depa rtement des Inne rn."*) Ich bitte den selben, seinen Bortrag zu beginnen. Referent Rittergutsbesitzer Seiler: Bei Position 28 waren zwei Differcnzpunkte zwischen den Beschlüssen der Ersten und Zweiten Kammer. Die Erste Kammer hatte einen Antrag gestellt in folgendem Wortlaut: „Die königl. Staatsregierung möge in Erwägung ziehen ob nicht die kleineren Anstalten, ohne deren Wirksamkeit fühlbar zu beeinträchtigen, zusammenzu legen oder, um den wachsenden Bedürfnissen zu genügen, zu vergrößern und dadurch die Errichtung neuer An stalten zu umgehen sei." Diesem Anträge ist die Zweite Kammer beigetreten. Dadurch hat sich diese Differenz erledigt. Zweitens hatte die Zweite Kammer beschlossen, in Bezug auf die Besetzung des Militärkommandos in Waldheim bei der königl. Staats regierung zu beantragen: „Schritte zu thun, daß das Militärcommando in Waldheim in der früheren Stärke belassen werde." Diesem Anträge war die diesseitige Kammer nicht beigetreten. Gestern im Dereinigungsverfahren ist aber folgender Ausgleich beschlossen worden, daß die postulirte Summe für die Anstellung von Beamten, welche den Dienst des wegg-füllencn Theils des Militärkommandos zu ersetzen haben sollen, mit 13,650 Mark bewilligt, diese Bewilligung aber blos transitorisch ausgesprochen und die Regierung ') M. II. K. S. 82lff. 17Slff. M. I. K. S. dadurch veranlaßt werde, sich zu bemühen, nach Befinde« vielleichtbeiverandertenConjuncturennoch eine Verstärkung des Militärkommandos wieder zu erreichen. Die Depu tation der Zweiten Kammer hat erklärt, diese transitorische Bewilligung der jenseitigen Kammer empfehlen zu wollen und dagegen hat Ihre Deputation sich verpflichtet, der geehrten Kammer anzurathen, dem Anträge, wie ich Ihnen denselben vorgetragen habe, nachträglich Zustimmung zn ertheilen. Ich werde nochmals den Antrag, wie er in der Vereinigungsdeputation gestellt ist, verlesen. (Geschieht.) Präsident von Zehmen: Tritt die Kammer dem Vorschläge der Vereinigungsdeputativn beidiesemPunktebei? — Einstimm ig. Referent Rittergutsbesitzer Seiler: Eine weitere Differenz war bei Pos. 19 Nr. 4. Es hatte die Zweite Kammer beschlossen: „ein Dispositionsquantum von 33,000 Mark und dem gemäß Pos. 19 insgcsammt mit 310,350 Mark, ein schließlich 5100 Mark transitorisch, zu bewilligen." Bon der diesseitigen Kammer wurde dieses Dispo sitionsquantum auf Wunsch des königl. Ministeriums auf 48,OM Mark und die ganze Pos. 19 mit 325,350 Mark bewilligt. Die Zweite Kammer ist diesem Beschlusse der Ersten Kammer beigetreten, folglich ist eine Differenz nicht geblieben. Anders verhält es sich bei Pos. 21, bei wel cher die Zweite Kammer beschlossen hat: „der königl. Staatsregierung zur Erwägung anheimzugeben, ob nicht die Delegationen aufgehoben werden können" und damit in Verbindung nicht das Postulat für die Amts- und Ep- peditiouslocalitäten für die Amtshauptmanuschaften und Delegationen im Betrage von 450,MO Mark, sondern nur mit 400,000 Mark bewilligt. Die Zweite Kammer war bei ihrem Anträge in zweiter Berathung stehen geblieben; in der Vereinigungsdeputation ist aber folgender Antrag als Vereinigungsantrag angenommen worden, welcher so lautet: „Pos. 6 des außerordentlichen Budgets mit 450,000 Mark als fernerweites Berechnungsgeld zur Vollendung der bereits früher begonnenen Ausfüh rungen, sowie eventuell Erwerbung geeigneter Gebäude für die Amtshauptmanuschaften Bautzen und Löbau und die Delegationen zu Sayda und Döhlen, falls solche nicht mit Vorbehalt ständischer Genehmi gung thunlich, zu bewilligen, sobald die nöthigen Lokalitäten in Sayda und Döhlen durch Er- miethung nicht zu erlangen sind." Mit diesem Zusatz hat die zweite Deputation der Zweiten Kammer diese Bewilligung zu empfehlen sich ver pflichtet, wogegen wir die Kammer ersuchen, diesem Zu sätze, sowie dem verlesenen Anträge der Zweiten Kammer
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview