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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-06-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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Einwohner zählen. Das sind also Gemeinden, die theils eine größere, theils eine annähernde Bevölkerungszahl haben. Rechnet man nun diese hier zusammen, so be kommt man die im Berichte bereits angedeutcte Zahl von circa 90,000 heraus. Wenn man nun diese von den ländlichen Wahlkreisen wegnehmeu wollte und zu den städtischen Wahlkreisen Zuschlägen, so würde die vorhin erwähnte Nothwendigkeit eintreten, daß dann die Zahl der Abgeordneten in der Zweiten Kammer geändert werden müßte. Kommt man aber einmal zu einer Abänderung des Wahlgesetzes, so ist vorauszusehen, daß dann auch viele anoere weitgehende Wünsche nach Abänderungen des selben laut werden würden. Das sind die hauptsächlich sten Bedenken, die bei der Beurthcilung der vorliegenden Petition von Limhach sich geltend machen. Wenn aber gleichwohl die Regierung sich einem ständischen Anträge auf nähere Erwägung der Petition nicht entgegenstellt, so habe ich mich doch veranlaßt gesehen, da ich abgehalten war, bei der Bcrathung der Sache in dcrZweitenKammer gegenwärtig zu sein, diese Bedenken, die der Petition cnt- gegentreten, vorläufig schon hier auszusprechen. Was nun den Antrag der geehrten Deputation unter b betrifft, es möge nämlich die Negierung ersucht werden um Er wägung, ob nicht von der Lim bacher Petition zu gesetzlicher Regulirung der ganzen Frage Veranlassung zu nehmen sei, so ist von Seiten der geehrten Deputation ebenso, wie von der Deputation der Zweiten Kammer dem von der Regierung in beiden Deputationen als Bedingung der an zustellenden Erwägung ausgesprochenen Wunsche nicht Folge gegeben worden, dem Wunsche nämlich, daß ihr die Richtungen bezeichnet werden möchten, in welchen eine generelle Regelung der ganzen Sache gewünscht werde, weil mit einem allgemeinen Anträge auf eine solche ge setzliche Regelung nicht viel würde zu machen sein; es ist vielmehr im Berichte nur eine vereinzelte, im Wesentlichen blos negative Andeutung gegeben. Unter diesen Um ständen würde es allerdings für die Negierung sehr schwie rig sein, der aufgeworfenen Frage eine nähere Erwägung zu widmen, und noch viel schwieriger, eine Gesetzesvor lage darüber auszuarbeiten. Ich möchte daher der ge ehrten Kammer anheimgeben, bei dieser Sachlage, zumal da die neuen Gemeindeordnungen erst seit kurzer Zeit in Wirksamkeit getreten sind, den Vorschlag unter b zur Zeit auf sich beruhen zu lassen. Vicepräsident Oberbürgermeister Pfotenhauer: Ich beschränke mich nur auf die Erklärung, daß der An trag suV b der Deputation auf Seite476 für mich wenig stens vollständig unannehmbar ist. Die Deputation will der Regierung zur Erwägung rmpfehlen, ob cs sich nicht im Interesse der Herstellung möglichster Einheit in der Polizeiverwaltung und zur Concentrirung der außerdem ungenützt sich zersplitternden Kräfte nicht empfehlen dürfte, solche Landgemeinden, welche in unmittelbarer Nähe grö ßerer Städte gelegen seien, lieber mit diesen größeren Städten gleich zu vereinigen. Ja, meine Herren, das wird sehr vielen Landgemeinden zweifellos höchst will kommen sein. Sie würden sich dadurch der Nothwendig- keit überhoben sehen, Schulen zu bauen oder dieselben er weitern zu müssen, Bewässerungs- und Entwässerungs anlagen, Beleuchtung und was sonst Alles in größeren Gemeindewescn nicht entbehrt werden kann, auch bei sich eingeführt zu sehen, ohne etwas dazu beizutragen; denn die Mitgift, die sie bei einer solchen Einbezirkung cin- bringen würden, würde nicht den hundertsten Theil aller dieser Opfer decken, die sie dann, wenn sie Mitglied der Stadtgemcinde sind, zu beanspruchen nicht verabsäumen würden. Ich wiederhole, es ist dies ein Antrag, der nach meinem Dafürhalten zwar zum Vortheile solcher Land gemeinden, wohl aber zu dem entschiedensten Nachtheile jeder größeren Stadtgemcinde gereichen würde, die mit diesem Zuwachs beglückt werden sollte. Ich stimme ent schieden gegen diese» Antrag. Referent Bürgermeister Hirschberg: Wenn der ge ehrte Herr Negierungscommissar die nähere Directive ver mißt hat, die in der Zweiten Kammer bereits gewünscht worden ist, so kann ich dem nur wiederholen, daß dann doch mit der Negation auch indirect etwas Positives er reicht worden ist. Die Deputation hält es nicht für zweckmäßig, wenn solche ländliche Vorstädte zu dem Range selbständiger Städte erhoben werden. Wenn man also einmal diese Klasse ausscheidct, so werden allerdings nicht sehr viel mehr bleiben und nur eben solche Ortschaften, welche in ähnlicher Lage wie Limbach sind, die, wenn sie einmal gern die Städtcordnung haben wollen und sich der Kosten nicht scheuen, doch auch dem Staate immerhin eine kleine Ersparung an Kosten bereiten. Was nun die Be merkung des geehrten Herrn Vicepräsidenten anlangt, so will ich ihm ohne Weiteres zugeben, daß für sehr viele Städte die Aufnahme solcher Gemeinden, wie ich bezeichnet habe, eine sehr große Last sein würde; es handelt sich aber Nicht darum, daß diese Ortschaften einer Stadt zugewiesen werden sollen, sondern darum, daß sie selbständige Städte werden wollen; das will eben die Deputation nicht, dann mögen sie das bleiben, was sie sind, wenn die angrenzende Stadt sie nicht will. Ich glaube, das muß man doch sehr streng scheiden; denn die Deputation ist der Ansicht, daß der Nachtheil, wenn diese im Wesentlichen aus weniger besitzenden Elementen und aus unselbständigen Arbeitern bestehenden Gemeinden, die im Wesentlichen auf den Ver kehr mit den Städten angewiesen sind, zum Range der Städte erhoben werden, also in ihrer Stimmberechtigung und Wählbarkeit Mittel und Wege finden, in die städtische Obrigkeit mit hineiuzudringen, daß das ein viel größeres Unglück möglicherweise wenigstens für das Land fein 1. «r. (4 Abonnement.) 148
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