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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (30. Juli 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuertermine für August
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- ArtikelHerzlich willkommen in Köln! 591
- ArtikelKölner Uhrmacher im 15. bis 19. Jahrhundert 592
- ArtikelZünduhren 594
- ArtikelDer deutsche Uhrmacher im Wandel der Zeiten 596
- ArtikelUnser Nachwuchs 597
- ArtikelDie Steuereinschätzung und mittlerer Verdienst des Uhrmachers 598
- ArtikelGrundzüge der Theorie der Zugfeder 600
- ArtikelHerzlich willkommen! 601
- ArtikelGotische Goldschmiedearbeiten der Sammlung Clemens im ... 602
- ArtikelEignungsprüfung für Uhrmacher 603
- ArtikelDie Feingehaltsstempelung der Gold- und Silberwaren, ... 606
- ArtikelDie Ausbildung des Uhrmacherfachlehrers 610
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 612
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 613
- ArtikelSteuertermine für August 613
- ArtikelSprechsaal 613
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 614
- ArtikelDeutsches Uhrmacherlied 615
- ArtikelVerschiedenes 616
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 31 DIE UHRMACHERKUNST 613 Steuer« und Aufwertungslragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Zur preußischen Gewerbe steuerveranlagung nacn dem Ertrage Antrag auf Niederschlagung Wie bereits unter ,Veranlagung der prtußischen Gewerbesteuer“ in der B ilage tu Nr. 20 vom 14. Mai 1926 hervorgehoben, wird auf das am Schlüsse de* Artikels angeführte Beispiel hiagewlesen. Wenn demnach die veranlagte Ertrags,tenerscüuld mehr ausmacht als 200 % der für das Rechnungsjahr 1925 nach den bisherigen Bestimmungen geleisteten Vorauszahlungen, so soll die darüber hinausgehende Steuerschuld auf Antrag nieder geschlagen werden. Wer also z. B. 100 Mk. an Vorauszahlungen geleistet hat und bei dem sich jetzt eine veranlagte Ertragssteuer- schuld von 350 Mk. ergibt, muß den Antrag auf Nieder schlagung von 150 Mk. stellen, weil die Steueischuld um 150 Mk. über den Betrag hinausgrht, der 200 0/0 von 100 Mk. = 200 Mk. darstellt. Da die Veranlagungen ohne Ausnahme höher ausgefallen sein werden, so wird jeder einen solchen Antrag zu stellen haben. * Herabsetzung der Aufschub- und Stunduogszinsen Stiindungsaniräge bei Verminderung des Ein kommens Mit Wirkung vom 1. Juli 1926 ab sind die Aufschubzinseu, die seit I. April 1926 7 % betrugen, auf 60/ 0 ermäßigt worden. Dieser ermäßigte Satz findet vom 1 Juli ab auch Anwendung für Stundung oder Zahlungsaufschub, wenn er vor dem 1. Juli bewilligt worden ist (siehe Seite 476 u. 561). Mit Bezug auf die jetzt herausgegangenen Einkommenstener- bescheide für 1925, nach denen sich auch die Vorauszahlungen für 1926 bestimmen, sei bei dieser Gelegenheit auf den § 100 des Ein kommensteuergesetzes hingewiesen. Macht hiercacu ein Steuer pflichtiger glaubhaft, daß sich sein Einkommen für 1926 gegenüber 1925 voraussichtlich um mehr als den fünften Teil, mindestens aber um 1000 Mk. niedriger berechnen wird, so ist ihm auf Antrag der auf den wahrscheinlichen Betrag der Verminderung des Einkommens entfallende Teil der Vorauszahlungen zu stunden. Otme zahlen mäßige Beweise ist es aussichtslos, solche Anträge zu stellen; sie müssen sich vielmehr auf Tatsachen stützen, z. B. darauf, daß der Umsatz in der ersten Hälfte des Kalenderjahres gegenüber dem Vor jahr Boweit zurückgegangen ist, daß die angegebenen Voraussetzungen vorliegen bzw. als wahrscheinlich anzunehmen sind. * Zahlung von Jahreshypothekenzinsen an die Hypothekenbanken auf deren Verlangen Die Hypothekenbanken haben auf Grund der Durch führungsverordnung zum Aufwertungsgesetz das Recht der Zinsen, solange der Zinssatz weniger als 4% beträgt, am 1 Juli d. J. für das ganze Kalendeijahr 1926 zu verlangen. Da in diesem Jahre die Zinsen 3 °/ 0 betragen, so würden also jetzt die Hypothekenbanken dem Grundstückseigentümer das Verlangen auf Zahlung der für das ganze Jahr zu entrichtenden Hypothekepzinsen, gleichgültig, ob sie viertel- oder halbjährlich fällig werden, ausdrücken können. Wenn dem Grundstückseigentümer eine solche Aufforderung zugeht, so würden die Zinsen für das Jahr am 1. Juli fällig werden, erfolgt eine solche Aufforderung nicht, so gtlten die früheren Vereinbarungen. Die Bestimmung, wonach bei unpünktlciher Zinszahlung das Kapital auf Verlangen des Gläubigers sofoit fällig wird, kann aber uicht auf die hier erörterten am 1. Juli unter Umständen fällig werdenden Jahreszinsen angewendet werden, weil letztere in dem Vertrage noch nicht vorgesehen waren und eine Vertragsändeiung in dieser Hinsicht durch die Durchführungsverordnung nicht be absichtigt sein kann. Steuertermine für August 2* All^*: Beginn der Anmeldefrist für Staats- und Ge meindeanleihen zwecks Aufwertung. Die Anmelde frist läuft am 1. November 1926 ab. 5« Aug.! Sächsische Arbeitgeberabgabe. Fällig ferner am 16. und 25. Angust. Schonfrist eine Woche. Siehe Steuertermine für Juli. Statt der drei Zahlungen im Monat kann auch nach Ablauf des Monates in einer Summe abgeführt werden. Dies ist jedoch nur zu lässig, wenu auf Grund eines solchen Antrags die Er laubnis erteilt ist 5. Aug.t Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 20. bis 31. Juli. Keine Schonfiist. Einreichung der Bescheinigung über die Steuerabzüge im Juli. 8. Aug.t Württembergische Gewerbesteuer. Ein Zwölftel des Jahresbetrags von 7 o/ 0 des Gewerbekatasters, monatlich also 0,58 % des Gewerbekatasters. IO. Aug.: Umsatzsteuer• Voranmeldung und -Voraus zahlung der Monatszahler für den Monat Juli. Schonfrist eine Woche. 0,75 o/ 0 . „ Keine Einkommen- und Körperschaftssteuer- Vorauszahlung. Erst wieder im Oktober. 16. Aug.: Die Vermögenssteuer ist mit einem Viertel des im letzten Steuerbescheid angegebenen Betrages zu zahlen. Dies ist die zweite Vierteljahrsrate. Schonfrist bis 22. August. ff Preußische Gewerbesteuer nach dem Ertrage. Eine Vierteljahrsrate auf Grund des Steuerbescheids. Eventuell auch Lohnsummensteuer oder Steuer nach dem Gewerbekapital. „ Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. bis 10. August, ferner fällig am 25. August für die Zeit vom 11. bis 20. August. Während bei Markenverwendung jeder Betrag sofort geklebt werden muß, kann beim Ueberweisungsver- fahren die Abführung so lange, jedoch nicht über den 5. September hinaus, ausgeseizt werden, als die ein behaltenen Steuerabzngsbeträge 100 Mk. übersteigen. /£t / Festsetzung von Verkaufspreisen durch die Fabri kanten Unter dieser Ueberschrift hat Herr Kollege J. H. in B. mit Berufung auf unsere Firma in Nr. 29 sich darüber gtänßert, daß erstens ein Rabattsatz von 25 0/0 für den Uhrmacher zu niedrig sei und zweitens, daß die Preisfestsetzung durch die Fabriken den Uhr macher zum Handlanger der Fabrikanten herunteidrücke. Wir nehmen nun gern Veranlassung, Herrn H. unsere Gesichtspunkte zu erkennen zu geben, die uns in diesen Bestimmungen veianiaßten. Wenn Herr H. nicht nur von seinem eigensten Interessen kreis ausgeht, so wird er anerkennen müssen, daß die Einführung eines neuen Artikels, wie ihn unsere Elektiouhr darstellt, gar nicht einfach ist. Selbst die Stellung der Uhrmacher zu diesem Artikel ist, ganz abgesehen von der Preisfrage, durchaus nicht einheitlich, weil zu nächst in weitesten Kreisen eine gewisse Skepsis gegenüber elek trischen Uhren besteht, ob mit Recht oder Unrecht, sei dahingestellt. Hier gilt es schon, das erste Hindernis zu überwinden. Aber unter den augenblicklichen Wirtschaftsverhältnissen spielt der Pieis tat sächlich eine sehr erhebliche Rolle. Es kann zur Zeit nur bei äußerster Preisstellung auf einen angemessenen Umsatz gtrechnet werden. Auf einen solchen ist aber die Fabrik angewiesen, wenn sie nicht die Fabrikation vollständig unterlassen soll. Das kleinere Uebel ist also sowohl für die Fabrik als auch für den Verkäufer ein geringerer Gewinn gegenüber einem geringeren Umsatz. Die von uns angebotene Rundrahmenuhr ist ein Einheitstyp. Sie ist bei einiger Entwicklung des Geschäftes in der Regel sofort lieferbar. Eine Lagerhaltung, die ein fühlbares Kapital beansprucht, ist nicht erforderlich. Das ist ein Faktor, der nicht unterschätzt werden darf. Porto und Verpackungskosten kommen nicht in Anrechnung, figurieren also nicht auf dem Unkostenkonto. Die tatsächlichen Unkosten sind also verhältnismäßig sehr gering, und man kann mit gutem Recht sagen, daß die Führung dieser Uhren dem Uhr macher helfen, den Umsatz zu steigern ohne fühlbare Steigerung der Unkosten, so daß sie den Unkostenfaktor überhaupt in ein günstigeres Verhältnis bringen. Wir haben bisher keinem Uhr macher auch nur einen Pfennig in Rechnung gestellt für Reklame material, vielmehr in unserem neuesten Rundschreiben ausdrücklich die Lieferung von Prospekten kostenlos angeboten an alle Uhr macher, welche wenigstens eine Uhr kaufen, um sich ernstlich mit deren Verkauf zu befassen. Es darf in diesem Zusammenhang noch erwähnt werden, daß die Festsetzung von Verkaufspreisen und Nennung von Rabatten in der Kontrolluhrenindustrie seit Jahrzehnten üblich und unbeanstandet ist. Tatsächlich muß auch unterschieden werden zwischen Waren, die reine Modeartikel oder schwer verkäufliche Knnstgegenstände usw. darstellen, und solchen, die von derartigen Einflüssen frei sind, also ihren Wert immer behalten. Es ist durchaus falsch, anzunehmen, daß die Fabrikanten darauf spekulieren, die Uhrmacher könnten nicht rechnen. Wenn aber, wie in unserem Fall, unterschieden wird zwischen Verkaufsnutzen und ArbeitsVergütung, so glaubten wir doch mit Recht dem Fachmann auch eine Arbeitsgelegenheit
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