Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (4. März 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gemeinschaftsreklame
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- ArtikelListe der Uhren-Fabrikanten und -Grossisten, die die Erklärung ... 149
- ArtikelZur Einstellung neuer Lehrlinge 151
- ArtikelZu der Preisbewegung auf dem Besteckmarkte 153
- ArtikelAufnahmen des Koinzidenzsignals mit dem Chronographen 154
- ArtikelVom Schleifen und Polieren der Wellen und Triebe 155
- ArtikelGeldverdienen und Glücklichsein (Fortsetzung) 156
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 157
- ArtikelGemeinschaftsreklame 158
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 158
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 159
- ArtikelZu der Preisbewegung auf dem Besteckmarkte 161
- ArtikelBeleihung neuer Waren durch Pfandhäuser 162
- ArtikelMesse-Nachrichten 162
- ArtikelVerschiedenes 162
- ArtikelFirmen-Nachrichten 163
- ArtikelEdelmetallmarkt 163
- ArtikelDu liebes Wien (33) 164
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
-
132
-
133
-
134
-
135
-
136
-
137
-
138
-
139
-
140
-
141
-
142
-
143
-
144
-
145
-
146
-
147
-
148
-
149
-
150
-
151
-
152
-
153
-
154
-
155
-
156
-
157
-
158
-
159
-
160
-
161
-
162
-
163
-
164
-
165
-
166
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
158 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 10 haben, der Tag für die Fertigstellung und Lieferung der Plakate verschiebt. Inzwischen hat die erste Sitzung in der Angelegenheit der Gemeinschaftsreklame beschlossen, die Kosten der Plakate zu übernehmen, so daß also die Plakate an Vereinigungen vollständig kostenfrei geliefert werden. Wir haben darauf hin mit Rundschreiben vom 28. Februar unsere Vereinigungen aufgefordert, von dem kostenlosen Bezug der Plakate zwecks Anschlag an den Plakatsäulen oder Aushang in den Schau fenstern u. dgl. Gebrauch zu machen und die dafür not wendige Anzahl von Plakaten bis allerspätestens Freitag, den 4. März bei uns zu bestellen. Bestellungen, die nicht allerspätestens bis zu diesem Tage bei uns eingetroffen sind, können auf gar keinen Fall berücksichtigt werden. Die Lieferung der Plakate wird in der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen etwa am 9. März erfolgen. Eine Lieferung der Plakate an einzelne Kollegen kann nicht in Frage kommen. Wir bitten alle Interessenten für Plakate, sich mit ihren zuständigen Vereinigungen in Ver bindung zu setzen. Beamtenhandel in Diensträumen. Nachdem wir in Mitarbeit mit den anderen maßgebenden Reichsverbänden den Erlaß eines Verbotes jeglichen Beamtenhandels bzw. jedes Warenhandels in fiskalischen Diensträumen für die Reichsbeamten erwirkt haben, wurden die Regierungen der einzelnen Länder ersucht, sich nunmehr auch hinsichtlich der Landesbeamten dem Vorgehen des Reiches anzuschließen. Eine größere Zahl der Landesregierungen hat auch ent sprechende Verbote erlassen. So ist jetzt erreicht, daß auch das bayerische Staatsministerium ein Verbot des Waren handels in den Diensträumen herausgegeben hat, worin zum Ausdruck gekommen ist, daß Beamte keinen Warenhandel treiben dürfen. Es ist ferner nicht gestattet, daß Beamte während der Dienstzeit sich mit irgendwelchen Handels geschäften befassen, insbesondere also keine Händler in fiskalischen Räumen geduldet werden dürfen. Es ist zu empfehlen, daß auch für die Kommunal beamten seitens der Magistratsbehörden ähnliche Verfügungen erreicht werden, damit jeder Handel in den Diensträumen, welcher sehr oft gerade auf dem Gebiete des Uhrenhandels Auswüchse gezeitigt hat, verschwindet. Wo also nochmals Klagen über derartige Fälle auftreten sollten, ist am besten unter Hinzuziehung des Zentralverbandes in entsprechender Weise bei der in Frage kommenden Behörde eine Be schwerde anzubringen. Es wird hierdurch erreicht, daß nicht nur für die Staatsbeamten, sondern in allen behörd lichen Räumen überhaupt diese schädigende Konkurrenz verschwindet. Franz Hoffmann, Weißenfels. Dieser frühere Grossist, der Anfang November 1926 ein Detail-Abzahlungsgeschäft unter der gesetzlich unzulässigen Firmierung „Ugosi“ er- öffnete, versucht neuerdings, als Grossistenvertreter mit Uhrmachern ins Geschäft zu kommen. Wir weisen darauf hin, daß Hoffmann Detailhändler ist, somit von den maß gebenden Organisationen nicht als Grossist anerkannt wird. Das Sterbegeld des Zentralverbandes von je 100 Mk. wurde seit der letzten Veröffentlichung in Nr. 41 v. J. gezahlt an die Hinterbliebenen der Kollegen: Burgholz (Köln), Gerdes (Treysa), Eilers (Bremen), Neubauer (Franken berg, Sa.), Fürtges (Essen-B.), Lichtner (Kätscher, O.-S.), Meschke (Berlin), Ruppert (Ob.-Ingelheim), Becker (Stein- kunzendorf), Wollny (Hermsdorf), Feldmann (Breslau), Becker (Bernsdorf), Seidel (Wittichenau), Seliger (Dresden), Frieser (Dresden), Kleinert (Glogau), Müller (Stuttgart), Lohe (Bur have), Ramm (Zschopau), Scharlau (Appelhülsen), Liebsch (Dresden), Giersch (Rothsürben), Löser (Eschwege), Ueber- horst (Braunschweig), Hedler (Feldmoching), Jarmer (Rib- nitz), Stuhr (Altona), Schröder (Bödefeld), Schröder (Stade), Pusch (Königsberg), Neufeld (Erfurt), Hölscher (Solingen), Gurgel (Stolp), Steiner (Breslau), Klaas (Ohligs), Walter (Geibsdorf), Kossen (Sögel), Ahrendt (Altenweddingen), Krause (Joachimsthal), Stange (Bünde), Gutheins (Görzke), Doll (Dortmund), Schneider (Breslau), Bürger (West rhauderfehn), Heimann (Königstein), Frigge (Papenburg), Pfannschmidt (Schladen), Overmann (Haspe). Zusammen 4800 Mk. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (ElnheltiTerbnd) Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19 W. König, Verbandsdirektor mm Gemeinschaftsreklame ? Ein Grossist, Herr Rudolf Bistrick in Königsberg, der Inhaber der Uhrengroßhandlung Ferd. Holick Nachf., sendet uns kurz vor Redaktionsschluß durch Eilbrief unter dieser Ueberschrift längere Ausführungen zu den Fragen: Gemeinschaftsreklame — Centra — Alpina. Da Herr Rudolf Bistrick schreibt, daß seine Zuschrift auch den ändern Uhrmacherzeitungen zugegangen sei und die Möglichkeit besteht, daß diese, die ja einen Tag später erscheinen, den Artikel noch unterbringen, möchten wir hier nur kurz bemerken, daß wir auf die Zuschrift mit einer Stellungnahme des Zentralverbands-Vorstandes bzw. der Geschäftsführung noch zurückkommen werden. Im übrigen sind die angeschnittenen Fragen auch schon in mehrstündiger Sitzung des Hauptausschusses des Zentralverbandes am 4. Februar d. J. von den Vertretern fast aller Landesverbände behandelt worden, ohne daß eine restlose Klärung möglich war. Auch der Vater des Herrn Rudolf Bistrick hat an den Verhandlungen teilgenommen. Die Schriftleitung. mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmimmiiiiiiii Steuer- und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Erlaß oder Ermäßigung der Einkommen steuer wegen besonderer wirtschaftlicher Verhältnisse Nach § 56 des Einkommensteuergesetzes können besondere wirtschaftliche Verhältnisse, die die Leistungsfähigkeit des Steuer pflichtigen wesentlich beeinträchtigen, durch Ermäßigung oder Er laß der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Als Verhältnisse dieser Art gelten insbesondere außergewöhnsiche Belastungen: 1. DurchUnterhalt oder Erziehung, einschließlich Berufsbildung der Kinder, 2. durch gesetzliche oder sittliche Verpflichtung zum Unter halte mittelloser Angehöriger, auch wenn sie nicht zur Haus haltung des Steuerpflichtigen zählen, 3. durch Krankheit, 4. durch Verschuldung. Im Gesetz heißt es „können berücksichtigt werden“, zur Be seitigung von Zweifeln wird jedoch darauf hingewieseu, daß trotz des Ausdrucks „können* ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht, daß beim Vorliegen der Voraussetzungen dem Antragsteller Steuer erlaß oder Steuerermäßigung zu gewähren ist. Das ^Vorhandensein der Voraussetzungen muß in der Regel nachgewiesej werden. Ist dies geschehen und wird gleichwohl dem Antrage nicht stattgegeben ! und Erlaß oder Ermäßigung versagt, so sind hiergegen die Rechts- > mittel des Einspruches, der Berufung und der Rechtsbeschwerde , zulässig. Besondere wirtschaftliche Verhältnisse liegen vor, wenn aus dem Einkommen besondere Aufwendungen zu bestreiten sind, welche die anderen Steuerpflichtigen nicht zn machen haben. Schwäch- i liehe oder geistig zurückgebliebene Kinder, die besonderer Pflege j und Fürsorge bedürfen, etwa dnreh Unterbringung in einer Anstalt, werden stets die Anwendung des Paragraphen rechtfertigen. Läßt I der Vater den Sohn studieren, so kann wegen dieser dadurch not wendig werdenden Mehraufwendung noch nicht ohne weiteres die Notwendigkeit der Steuermäßigung gefolgert werden. Das Wort
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- No fulltext in gridpage mode.
- Show single page
- Rotate Left Rotate Right Reset Rotation
- Zoom In Zoom Out Fullscreen Mode