Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (29. April 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuertermine für Mai 1927
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- ArtikelListe der Uhren-Fabrikanten und -Grossisten, die die Erklärung ... 301
- ArtikelDie 24-Stunden-Zeit und wir 303
- ArtikelFerienreise und Reichstagung! 304
- ArtikelVom Stahlhärten 305
- ArtikelErfolg und Lebensfreude (Fortsetzung) 307
- ArtikelDie deutschen Uhrmacher-Berufsschulen (Fortsetzung) 308
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 310
- ArtikelSteuertermine für Mai 1927 311
- ArtikelSprechsaal 311
- ArtikelVerschiedenes 312
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 316
- ArtikelVom Büchertisch 319
- ArtikelPatentschau 320
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 320
- ArtikelEdelmetallmarkt 320
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
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Nr. 18 Zur preußischen Gewerbesteuererklärung nach dem Ertrag für 1927 DIE UHRMACHERKUNST “ Zeitungen ergangenen öffentlichen Anf- Wh aÜL n Ab * abe e,ner Steuererklärung für die Gewerbeatener SflShtidn nnf WCr ^ eei fÜr 195 *7 baben alle gewerheateuer- pfhchtigen Unternehmen, deren Gewerbeertrag im Kalenderjahr 1026 dw Knanzarnt* ^°° “ k - überstiegen hat, dieae Erklärung an n- ( Vorslt * enden d « Gewerbesteneranaachuaaea) ein- Cewinnanf CrnnS?' werbaste "' r P« icb tig« Unternehmen, die ihren !«SuJw ® rnnd,a 8 e d « Abachlnaaea der Bücher ermitteln, aind in jedem Falle also ohne Rückaicht anf die Höhe dea Gewerbe- ertragea zur Abgabe einer Stenererklärnng verpflichtet. Die Vordrucke für die Erklärungen werden zngeaandt; wer nach dem Wortlaut der öffentlichen Aufforderung unter die Br- klärungapflichtigen fällt, einen Vordruck aber nicht empfangen hat, muß aich einen solchen beim Finanzamt beaorgen, anderereeita gilt Rrklärnna h 8 k“ Vo J d , r “ cke8 a,s besondere Auffordernng eine Erklärung abzugeben Solcher Anffordeiung iat aladann Folge zu leisten selbst wenn der Ertrag 6000 Mk. nicht flberatiegen hat. Der Gewerbeertrag wird nach den Beatimmnngen dea Relcfas- einkommenetenergesetzea über daa steuerbare Einkommen aus Ge werbebetrieb nnd dessen Ermittlung featgestellt. Bei der Gewerbe steuer spricht man vom Ertrag dea Geschäftsbetriebes zum Ä D V ° a dem Begriff „ Einkommen", welches eine Steuer- pflichtige Person hat. Die Gewerbesteuer stellt sich als eine Objektsteuer (Sache) dar, während die Einkommensteuer eine Personalstener ist. Zwar geht die Ermittlung des Ertrages von dem erzielten Ge winn aus, wie er sich nach den Vorschriften des Einkommensteuer gesetzes berechnet bzw. in der Binkommenateuererklärung angegeben ist, jedoch sind diesem Gewinn eine Reihe von sonst abzugsfähigen Betriebsausgaben wieder hinzuzusetzen, um den Gewerbeertrag festzustellen. Diese hier nicht abzugafähigen Beträge waren in Nr. 13 unter .Gesetzliche Regelung der preußischen Gewerbesteuer für 1927" ausführlich angegeben. Während bei der Veranlagung für 1925 und 1926 die Miete überhaupt nicht abzugsfähig war ist dies jetzt nur noch hinsichtlich eines Viertels der Miete der Fall- im übrigen wird anf die Ausführungen unter .Abzug der Miete vom Gewerbeertrag“ anf Seite 231 hingewiesen. Daß die Personalsteuerzahlungen, wie Einkommen- und Ver mögensteuer, nicht abgezogen werden dürfen, ist in Uebereinstimmung mit der Gewinnermittlung nach dem Einkommensteuergesetz. Da gegen iat die Gewerbesteuer selbst abzugsfähig vom Geweibeertrag- bei der Emkommengewinnermlttlung zählt sie zu den Werbunea- kosten (Unkosten). B Für die persönliche Arbeit und Dienste des Geschäftsinhabers werden in diesem Jahre 1500 Mk. abgezogen; diesen Abzug hat man aber nicht in der Erklärung selbst vorzunehmen, sondern er erfolgt von Amts wegen. Für den Geschäftsbetrieb kommt nur insgesamt ein Abzug von 1500 Mk. in Betracht, auch wenn mehrere Geschäfts inhaber vorhanden sind. Dies gilt auch z. B. für die G. m. b. H. hinsichtlich mehrerer Gesellschafter. Die Steuererklärungen sollen bis Ende dieses Monats abgegeben werden; wer dazu nicht in der Lage iat, muß rechtzeitig Frist verlängerung nachsuchen. (II/19) Steuertermine für Mai 1927 Reichssteuern Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 16. bis 30. April. Dies ist der erste Termin nach dem neuen Zahlungsmodus auf Grund der VereinfachungB- maßnahmen (siehe S. 174). Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Voraus zahlung. Monats- nnd Vierteljahrszahler entrichten künftig einheitlich die Steuer nur noch vierteljährlich, erstmalig am 10. Juli (siehe S. 174). Vermögens tener-Vorauazahlung. Ein Viertel dea im letzten Vermögenstenerbeacheid festgesetzten Be trages. Keine Schonfrist. Im Laufe des Monats Mai wird vermutlich noch die Vermögensteuererklärung abzugeben sein. Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom I. bis 15. Mai. Gewerbesteuern 8* Mall Wflrttembergische Gewerbesteuer - Vorauszahlung für Mai. IO. Mall Thüringische Gewerbesteuer (vierteljährlich). 16. Mall Preußische Gewerbeertragsteuer (vierteljährlich). . Anhaitische Gewerbesteuer (vierteljährlich). . H am bur gische Gewerbeertrag- und Gehaltssummen. Steuer. (11/20) 6. Mali IO. Mali 16. Mali 20. Mali Es gibt nur eins! — Büchführung! Gleich bei Gründung meines Geschäfts hatte ich eine Buchführung angeschafft und sie auch schlecht und recht zu führen versucht. Es gab ja vor dem Kriege noch nicht diese berüchtigten und gefürchteten Finanzämter, und die Steuern, die man im Laufe des Jahres zu zahlen hatte hielten sich in erträglichen Grenzen. Meine Buchführung vor dem Kriege bestand also eigentlich mehr aus einer zur persönlichen Befriedigung und Orientierung angelegten Einrichtung ohne jeden realen Hintergrund, denn in die fachmännische Theorie und ihi-e gewissenhafte Anwendung war ich damals noch nicht eingedrungen. Im Kriege ruhte sie naturgemäß ganz, und in der Inflation war sie, wie uns allen bekannt ist, ein sich von Tag zu Tag verschärfender Kampf mit den immer länger werdenden Zahlen und Nullen reihen. Es ist bei Umstellung unserer Währung auf Gold mark im Januar 1924 von allen Fachzeitungen überein stimmend auf die große Gelegenheit hingewiesen worden, die sich gerade damals zur Anlegung einer geordneten Buchführung bot, und es stehen uns auch sehr gute, für unsere Zwecke besonders geeignete Systeme (ich erinnere nur an die Verbandsbuchführung von Dr. Felsing, die sich in der Praxis glänzend bewährt hat und auch von den Finanz ämtern anerkannt wird) zur Verfügung. Leider muß man immer und immer wieder feststellen daß es noch viele Kollegen gibt, die sich nicht ent schlossen haben und auch heute noch nicht entschließen können, eine geordnete Buchführung in ihrem Geschäft einzuführen. Ja, eine erkleckliche Anzahl steht jeder Buch führung geradezu feindlich gegenüber, sie gehen schon in T die Luft, wenn man das Wort Buchführung in den Mund nimmt. Zugegeben, daß wir Uhrmacher samt und sonders keine geborenen Zahlenmenschen und Buchhalter sind, weil uns die Kleinarbeit unseres Faches schon gehörig zermürbt, um tieferen Problemen, die auf einem ganz fremden, noch dazu unbeliebten Gebiete liegen, nachzuspüren, so kann ich es doch nicht unterlassen, denjenigen, die es angeht, den dringenden Rat zu geben, eine geordnete Buchführung ein zuführen, und zwar aus reinem persönlichen Eigennutz und Selbsterhaltungstrieb. Ich lasse auch die oft gehörten Ent schuldigungsgründe: „Ich habe keine Zeit“, „mein Geschäft ist zu klein“ usw. nicht gelten und behaupte, daß jedes, auch das kleinste Geschäft eine Buchführung haben muß. Uebrigens lassen die Finanzämter diese Einwände heute sowieso nicht mehr gelten und Aufzeichnungen über Ein - und Ausgaben werden auch von dem kleinsten Betriebe unbedingt verlangt. Es gibt aber auch Oberschlaue, die da sagen: „Ach was, mir kann keiner“, ich habe meine eigne Buchführung. Ich möchte auch diejenigen warnen, die eine sogenannte doppelte, d. h. eine Buchführung für sich, so genanntes Westentaschenformat, und eine zweite fürs Finanz amt führen. Früher oder später erreicht sie die Nemesis doch, und ich mußteerst vor kurzem wieder einen Fall erleben, wo ein Handwerker wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung zu einer Strafe von 1800 Mk. verurteilt wurde, an der er nun seit einem Jahre kaut. Nichts wirkt niederdrückender und lähmender auf Schaffensfreude und Lebenskraft als solche Strafe, die dann eventuell in monatlichen Raten zu 50 Mk. sich durch die nächsten Jahre wie ein Menetekel hindurchschlängelt. Gebt dem Staate, was dem Staate ist, und wenn ich ^uch mit allen Mitbürgern des gewerblichen Mittelstandes darin einig gehe, daß wir unheimliche Steuern bezahlen müssen und diese namentlich für den Handwerlcer und den Mittelstand geradezu unerträglich geworden sind, so will ich andererseits gerade deshalb der geordneten .Buch-
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