Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (22. Juli 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Elektromotorische Drehstuhlantriebe
- Autor
- Kersting, J.
- Brinkmann, H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- ArtikelAufruf zur Hilfeleistung 529
- ArtikelDie Unwetterkatastrophe in Glashütte 529
- ArtikelZum fünfzigjährigen Jubiläum der Firma Georg Jacob G. m. b. H. 532
- ArtikelDas Pendel (3. Fortsetzung) 535
- ArtikelEin neues elektrisches Schwachstrom-Pendel 536
- ArtikelMeine Erlebnisse auf der Reichstagung in München (Schluß) 537
- ArtikelElektromotorische Drehstuhlantriebe 539
- ArtikelVerschiedenes 540
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 542
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 544
- ArtikelEdelmetallmarkt 544
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
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- Die Uhrmacherkunst
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540 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 30 Fufees oder ein Krampf völlig ausgeschlossen ist. Audi soll der Schalter lose auf dem Fußboden liegen, so dafe man sich denselben so legen kann, wie der Fufe ihn am besten betätigt. Hierdurch wird die linke Hand völlig frei und ist zum sofortigen Zugriff, z. B. beim Ein- und Aus spannen des Drehstückes, immer bereit. Wird außerdem ein Wendeschalter zum Ändern der Drehrichtung verwandt, so mufe dieser in unmittelbarer Nähe der Drehstuhlwange liegen und ein Hebelschalter sein. Das hier Gesagte ist nicht auf Grund wissenschaftlicher Thesen konstruiert, sondern stufet sich auf jahrelange Arbeit und Erfahrungen mit elektrischen Antrieben. Eine so angeordnete Antriebseinrichtung entspricht allen Ansprüchen und läfet höchste Arbeitsleistung zu. Sie ist für allerfeinste Dreharbeiten gut zu verwenden, ja sogar besser, da der Oberkörper während der Dreharbeit in völliger Ruhe gehalten wird. Der häufig geführte Einwand, dafe bei feinsten Dreharbeiten das Feingefühl nur beim Drehen mit Handschwungrad vorhanden sei, ist irrig. Das Feingefühl liegt in der rechten Hand. Es ist unmöglich, in der linken Hand, die die schwere Masse des Schwung rades bewegt und aufeerdem durch ein grofees Über setzungsverhältnis von dem Drehstück getrennt ist, noch ein Gefühl wahrzunehmen. Man verwendet hier ja eine ■Frikiionsrolle, die man natürlich auch bei diesem Antrieb verwenden mufe. Die Bedenken, dafe der Magnetismus des Motors sich auf dem Werktisch unliebsam bemerkbar machen könne, sind bereits früher in der UHRMACHERKUNST eingehend besprochen, und wiederholen wir, dafe bei der heutigen geschlossenen Form des Motors die magnetische Streuung nur in ganz geringen Mengen wahrgenommen worden ist. Diese Besprechung kann nun nicht dazu dienen, Ver anlassung zu sein, eine solche Einrichtung herzustellen, sondern solche müssen im Handel käuflich erhältlich sein. In lefeter Zeit sind verschiedene Einrichtungen in den Handel gebracht. Wir verweisen auf den Motorantrieb von R. Flume (Berlin), der in dieser Hinsicht bereits einen guten Schritt vorwärts bedeutete. Leider fehlt bei diesem das Vorgelege. Auch ist die Anordnung der Schalter wenig zweckmäfeig. Einen ähnlichen Antrieb stellte die Firma Lorch, Schmidl & Co. (Frankfurt a. M.) her, die ein Vorgelege und als Ausschalter einen Hebelschalter verwenden. Beide Fabrikate sind auf einem Brett montiert. Wesentlich anders ist der patentierte Motorantrieb von R. Werner (Hildesheim), der an dem Gestänge des Hand schwungrades angebracht ist. Der Drehstuhl wird mit diesem Motor, wie bisher das Handschwungrad, in den Schraubstock eingespannt. Eine besonders gefällige Form in zwei Typen stellt die Firma G. Boley (Efelingen) her, wovon die eine Ausführung am Tisch festgeschraubt oder geklemmt wird, die andere als Schwerfufemotor transportabel ist und nur durch sein Eigengewicht festliegt. Bei diesen ist das Vorgelege mit dem Gestell des Motors unmittelbar verbunden. Ferner ist die Vorgelegewelle mit einem Gewindeaufsafe zum Aufsefeen von Schleif- und Polierscheiben versehen. Der bei beiden Typen verwendete Motor von Vs PS. ist hin reichend stark. Diese Einrichtung erscheint uns sehr zweckmäfeig. Eine Ausführungsform ist aus der Anzeige auf Seile VI ersichtlich. Nicht zulefet sei noch ein Schweizer Motorantrieb er wähnt, der ähnlich wie der Boley-Antrieb ausgefühit ist. Bei allen bisher in den Handel gebrachten Aus führungen vermissen wir leider den Fufereguliersdialter. Interessant wird es nun sein, die durch den elektri schen Antrieb erzielten Zeitgewinne kennenzulernen. Wir haben unsere bis jefet gewonnenen Ergebnisse zusammen gestellt und werden sie später bekanntgeben. (I 103) IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII V erschiedenes Spende für die Hochwassergeschädigten. DerWirtschafts- verband der Deutschen Uhrenindustrie hat für die Hoch wassergeschädigten der altbekannten und weltberühmten Uhren stadt Glashütte i. Sa. den Betrag von 3000 Mk. überwiesen — Die Firma Georg Jakob G. m. m. H., Leipzig spendete zwei hundert Mark ebenfalls für die Glashütter Wassergeschädigten. (VI 1 324) Löhne in der Schwarzwälder Uhrenindustrie. In dem Artikel „Nachrichten aus Amerika” in Nr. 21 der „Uhrmacherkunst“ von diesem Jahre war eine Zusammenstellung von Notizen und Ar tikeln veröffentlicht, die in Amerika erschienen sind. Darin ist angegeben, dafe die Löhne im Schwarzwald 66 Pf. für gelernte Arbeiter und 55 Pf. für ungelernte Arbeiter betragen. Von zu ständiger Seite wird uns mitgeteilt, dafe diese Löhne nur Tarif- Verrechnungslöhne sind, die in der Tat niemals bezahlt werden, da ja schon der Akkord mindestens auf diesen sogenannten Tarif-Einstellöhnen mit 20°/ 0 mehr aufzubauen ist. Die tatsäch lichen Verdienste liegen im Durchschnitt mindestens 50°/ 0 über diesen sogenannten Einsteilöhnen. Wir geben dieser Berichtigung gern Raum, besonders in Anbetracht des Umstandes, dafe Amerika wieder seine Uhrenzölle erhöhen will. Abgesehen von dieser offenbaren Unrichtigkeit der amerikanischen Ansichten über die Löhne in der Schwarz wälder Uhrenindustrie ist noch zu berücksichtigen, dafe für den deutschen Arbeitgeber erhebliche soziale Lasten entstehen, wie sie kaum in einem anderen Lande, zum wenigsten in Amerika, von den Arbeitgebern getragen werden müssen. Wenn man bedenkt, dafe diese Angaben aus amerikanischer Quelle zu einem beträchtlichen Teil mafegebend sein können für die Erhöhung der amerikanischen Uhrenzölle, erkennt man wieder einmal, auf welchen falschen Voraussefeungen häufig das Ausland seine Zoll politik betreibt. (VI1/28Ö) Die Zulässigkeit der Zwangsinnungen. Wie wir bereits in Nr. 18 der UHRMACHERKUNST auf S. 312 berichteten, hatte ein Hamburger Ingenieur gegen seine zwangsmäfeige Einbeziehung in die Schlosserinnung Klage bei dem Hamburger Verwaltungs gericht erhoben. Er stüfete sich hierbei auf die Artikel 159 und 178 der Reichsverfassung, indem er ausführte, dafe infolge der jedem deutschen Bürger gewährleisteten Vereinigungsfreiheit keine zwangsmäfeige Herbeiziehung zu Innungen erfolgen dürfe. Es sei vielmehr jedem Bürger freigestellt, selbst darüber zu bestimmen, welcher Organisation und welchem Verband er sich anschliefeen wolle. Nachdem bereits das Verwaltungsgericht die Klage des Ingenieurs abgewiesen hat, wurde am 12. Juli infolge eingelegter Berufung vor dem Hamburger Oberverwaltungs- gericht in lefeter Instanz nochmals die Frage der Zulässigkeit der Zwangsinnungen aufgerollt. Das in dieser Sache ent scheidende höchste Gericht fällte folgendes Urteil: Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen, das Urteil ist rechtskräftig. Damit dürften wohl die auch an verschiedenen anderen Orten laufenden Verfahren ähnlicher Art ihre Erledigung finden. Es sei hierzu angeführt, dafe auf die Klage des Hamburger Ingenieurs hin sich auch einzelne Uhrmacher diese irrige Aus legung der Reichsverfassung zunufee zu machen versuchten. So begründete beispielsweise ein Rostocker Uhrmacher die Ver weigerung der Innungsbeiträge vor dem Amtsgericht ebenfalls mit dem Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit der Zwangs innungen. Das Hamburger Urteil hat diesen Herren nunmehr bewiesen, dafe die Einrichtung unserer Zwangsinnungeg. voll und ganz zu Recht besteht und dafe es ein sinnloses und kost spieliges Unterfangen ist, mit solchen Hinweisen, wie sie der Hamburger oder Rostocker Fall anführt, die Zugehörigkeit zur Zwangsinnung bzw*. die Beitragspflicht zu bestreiten. (VI 1/327) Parteifähigkeit der Zwangsinnungen vor den Arbeitsge richten. In einem besonderen Bescheid vom 1. Juni 1927 (IIIA Nr. 2180) hat der Reichsarbeitsminister die Parteifähigkeit der Zwangsinnungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren betont und ausgeführt, dafe Zwangsinnungen nach § 106 c in Verbindung mit §§ 100 und 86 der Gewerbeordnung in jedem Falle parteifähig sind, ohne dafe es auf die Entscheidung der Frage ankommt, ob sie wirtschaftliche Vereinigungen im Sinne des Arbeitsgerichts- gesefees sind. Der Minister fügt dem Erlafe weiter hinzu, dafe nach seiner Auffassung und nach Auffassung des Reichsministers der Justiz eine die Arbensgerichtsbehörden in der Auslegung des Gesefees bindende Ausführungsverordnung nadi § 108 des Arbeits- gerichtsgesefees nicht erlassen werden kann. (VI 1/295)
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