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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 34 (19. August 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Welcher Betrieb hat ein Anrecht auf die Bezeichnung "Uhrenfabrik"
- Autor
- Mentler
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- ArtikelWelcher Betrieb hat ein Anrecht auf die Bezeichnung "Uhrenfabrik" 599
- ArtikelWas der Uhrmacher von der Elektrizität wissen sollte (10. ... 601
- ArtikelVon der Reichstagungs-Ausstellung in München (Fortsetzung) 603
- ArtikelErfolg und Lebensfreude (Fortsetzung) 604
- ArtikelDer Außenhandel der Schweiz mit Uhren im Juli 1927 605
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 606
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 607
- ArtikelVerschiedenes 608
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 610
- ArtikelBüchertisch 613
- ArtikelPatentschau 614
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 614
- ArtikelEdelmetallmarkt 614
- ArtikelAnzeigen 615
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 52. JAHRGANG / HALLE (SAALE), 19. AUGUST 1927 / Nummer 34 iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiMMiHiiiiiiimimiimmiiimmimiiMmMiimmiiimiimiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Welcher Betrieb hat ein Anrecht auf die Bezeichnung „Uhrenfabrik“ Ein wichtiges Urteil Inder Uhrenbranche tauchen immer wieder Inserierungen von zumeist Außenseiterfirmen auf, welche unter der Vor spiegelung, daß es sich hier um eine Uhrenfabrik handelt, scheinbar günstige Angebote an das Publikum richten. Es empfiehlt sich, derartige öffentliche Bekanntmachungen besonders scharf unter die Lupe zu nehmen und nähere Untersuchungen darüber anzustellen, ob denn hier in Wirk lichkeit auch ein Betrieb vorliegt, der einen Anspruch auf die Bezeichnung „Uhrenfabrik" erheben darf. Ein mit Bezug auf diese Frage wichtiges Urteil hat kürzlich das Amts gericht Dortmund gefällt. Die Dortmunder Uhrmacher fühlten sich durch die Zeitungsinserate des dortigen Ge häusetischlers Gerlings geschädigt. Gerlings bot nämlich Standuhren unter der Firmierung „Dortmunder Standuhren fabrik“ dem Publikum an. Weiterhin wurde in den An zeigen von „direkten Fabrikpreisen“ gesprochen. Der Zentralverband der Deutschen Uhrmadier griff diese un lauteren Inserierungen auf und strengte in Gemeinschaft mit dem an dieser Frage interessierten Wirtschaftsverband der Deutschen Uhrenindustrie eine Privatklage auf Unter lassung dieser unwahren und irreführenden Angebote an. Das Amtsgericht Dortmund hat nun auch festgestellt, daß lediglich ein solcher Betrieb sich als „Uhrenfabrik" bezeichnen darf, in welchem Uhren in ihren hauptsächlichen Bestand teilen, vor allem die Werke, fabrikmäßig hergestellt werden. Hierzu ist vor allem nötig, daß eine genügende Anzahl Arbeiter beschäftigt werden, die Uhren arbeitsteilig in solchem Umfange, unter Benutzung entsprechender maschi neller Einrichtungen, herstellen, daß nach Auffassung jedes Kenners der Uhrenindustrie die Bezeichnung „Fabrik“ ge rechtfertigt erscheint. Wir lassen nachstehend den Wortlaut des Dortmunder Urteils folgen, in dem nur einige nebensächliche Aus führungen fortgelassen sind: Geschäftsnummer: 14 bC 1541/27. Verkündet am 8. Juli 1927. Im Namen des Volkes! In Sachen: 1. des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher in Halle (Saale), und 2. des Wirtschafts verbandes der Deutschen Uhren-Industrie, Donau- eschingen, Kläger, gegen die Firma W. Gerlings & Co. j n Dortmund, Kreuzstraße 18, Beklagte, wegen Unter- lassungsklage aus dem Wettbewerbs-Geseß hat das Amtsgericht in Dortmund auf die mündliche Verhandlung vom 24. Juni 1927 durch den Amtsgerichfsraf Dr. Mentler für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, 1. Mitteilungen an dritte Personen zu unterlassen, daß ihr Gewerbebetrieb eine „Standuhren-Fabrik“ ist, daß sie zu direkten Fabrik preisen verkauft und daß sie infolge eigener fortlaufender Herstellung der Gehäuse und großer Abschlüsse mit Uhrwerkfabriken allein in der Lage ist, zu fabelhaft billigen Preisen ihre Erzeugnisse anzubieten; 2. die Kosten des Rechtsstreites zu tragen. Tatbestand: Die Beklagte betreibt in Dortmund einen Gewerbebetrieb, in welchem sie Standuhren in der Weise verfertigt, daß sie sich von größeren Fabriken Uhrwerke liefern läßt und diese dann in die von ihr selbst hergestellten Gehäuse einbaut. In dem Betriebe sind drei Spezialarbeiter und ein Uhrmacher angestellt. Der Mitinhaber der Beklagten — Gerlings — arbeitet selbst in dem Betriebe mit. In der kaufmännischen Ab teilung sind ein Prokurist, eine Kontoristin und ein Reisender beschäftigt. Der Jahresumsaß betrug im Jahre 1926 etwa 33000 Mk. Am 4. April 1925 wurde die Firma der Beklagten als offene Handelsgesellschaft mit der Bezeichnung: „Dortmunder Standuhren - Fabrik, W. Ger lings & Co.“, handelsgerichtlich eingetragen. Die Beklagte veröffentlichte seit längerer Zeit in Dortmunder Tageszeitungen, insbesondere aber in der „Tremonia“, mindestens wöchentlich Inserate, in denen sie sich als „Dortmunder Standuhren-Fabrik“ bezeichnete und Standuhren zu direkten Fabrikpreisen anbot, so zum Beispiel in den Ausgaben der „Tremonia“ dieses Jahres vom 21. Februar, 5. März, 14. März, 25. März. Am 28. Mai veröffentlichte sie nach erfolgter Kenntnis des Vorgehens des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher in gleicher Weise ein Inserat, in dem sie behauptet, daß nur sie allein in der Lage sei, infolge eigener fortlaufender Herstellung der Gehäuse und großer Abschlüsse mit Uhrwerkfabriken zu „fabelhaft billigen Preisen" ihre Erzeugnisse anzubieten. Die Kläger behaupten, daß diese Ankündigungen unrichtige Angaben enthielten, welche geeignet seien, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen. Zunächst enthalte die Veröffentlichung der Beklagten insofern eine Un richtigkeit, als sie sich Standuhren-„Fabrik“ nenne, da nach Art und Umfang ihres Betriebes dieser lediglich
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